Hallo,
nun habe ich schon innerhalb und außerhalb vs gegoogelt, bin aber noch nicht schlau drausgeworden, ob es bereits erforderlich ist JETZT schon einen Umgangspfleger beantragen soll, ob ich noch warten soll, und welche Vor-/Nachteile das Beantragen einer Umgangspflegschaft konkret mit sich bringt.
Meine Kinder (5 u. 10J) leben seit der Trennung Anfang 2005 bei der KM. Bis zur Zustellung des Scheidungsantrags (ging von mir aus) im Frühjahr 07 hat der Umgang relativ regelmäsig alle 14 Tage funktioniert. Ab dann jedoch nur noch auffallend unregelmässig , nur alle 2 bis 5 Wochen. Die Kinder haben plötzlich an dem Umgangswochende Geburtstagsparties, Fußballturniere, und andere „wichtige“ Termine. Oder sie wollen unbedingt am Umgangswochende mit den Freunden aus dem Nachbarnhaus Kartenspielen, da sie unter der Woche dazu nicht die Zeit haben...Oder die Kinder haben einfach keine Lust zum Vater zu fahren. Seit Juni 2007 informieren mich die Kinder gelegentlich am Freitag abend, daß sie nicht kommen werden, da sie keine Lust haben.
Ich fragte KM, was sie dazu sagt, daß die Kinder nicht zu mir kommen wollen. Sie entwendete: „Da mische ich mich nicht ein, wenn die Kinder nicht wollen, dann wollen sie eben nicht.“ :note:
Ich fragte sie ob es ihr Recht ist, daß die Kinder zu mir fahren. Das Telefon blieb minutenlang stumm. :question:
Auf meinen Einwand, ob sie den Kinder in anderen Situationen wie „keine Lust in die Schule gehen wollen„ oder „sich nur noch vom Nutella ernähren zu wollen“ erlaubt ihren Willen durchzusetzen, entwendete KM, das könne man nicht vergleichen, das wäre ja schließlich etwas ganz was anderes!
Ich sagte ihr, daß ich manchmal den Eindruck habe, als ob sie die Kinder vor mir wie von einem bösen Mann beschützen möchte. Sie antwortete: „Ja, manchmal ist das so“ :note:
Mir wird langsam klar, dass ich mit PAS zu tun habe.
Der Scheidungstermin ist nun auf Januar verschoben worden.
Ich wollte eine Umgangsregelung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit der KM vereinbaren, sie sagte sie wird es nicht unterschreiben, weil sie die Kinder nicht in ihren Aktivitäten einschränken will.
Ich werden daher die Umgangsregelung beim Gericht vermutlich beantragen müssen. Sehe das nun als notwendig an. Die Frage ist, ob ich zusätzlich einen Umgangspfleger UP beantragen soll. Ich lese hier, die UPs sind meist vom JA, hmm.....Was kostet mich das, wenn ich eine UP beantrage? Und was macht mehr Sinn: einen Umgangspfleger beim Gericht oder beim JA beantragen? Welchen Nachteil kann es für mich haben wenn ich einen UP beantrage? Wie reagiert die Gegenseite auf den Antrag eines UPs? Macht die KM evtl. ganz zu? Und hat der UP wirklich auch das Recht zu sagen, das das Umgangsrecht ausgesetzt werden soll? Dann wäre es durchaus kontraproduktiv einen UP zu beantragen, vor allem nachdem man nicht weiß ob man nicht eine feministisch veranlagte JA SB bekommt. Auch frage ich mich wie ein UP seine Arbeit macht, wenn die Kinder 100 km von mir entfernt wohnen. Fährt der UP dann mit die 100 km?
Nach all den meist negativen Erfahrungen mit JA von vielen hier bei vs und anderen Väterforen bin ich zum JA bisher nicht genangen. Ich war aleeridngs bei der einer Jugend- und Familienberatungststelle, die SB war leider total feministisch eingestellt.
Kann das Gericht von mir verlangen zum JA des Wohnortes der Kinder zu gehen? Da müßte ich ja 100 km immer fahren.
Hallo John007,
wenn du einen Antrag auf Umgang an das Gericht stellst, wird der Richter sowieso eine Stellungnahme des Jugendamtes fordern. Zuständig ist immer das Jugendamt am Wohnort der Kinder.
Es gibt eigentlich keinen Grund, warum dir die Regelung des Umgangs verwehrt werden sollte. Du kannst Zeit gewinnen, wenn du selbst dich an das Jugendamt wendest. Möglicherweise kommt auch eine Elternvereinbarung dabei heraus, die dann eingehalten wird.
Für einen Umgangspfleger wäre es bei euch alleine schon verfahrenstechnisch zu früh. Du hast ja nicht einmal Umgang beantragt. Ich halte den Umgangspfleger in deinem Fall auch nicht für notwendig. Kontakt zu deinen Kindern findet ja statt.
Liebe Grüße
Andrea
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Dalai Lama
Hi Andrea,
Danke für die prompte Antwort.
Du kannst Zeit gewinnen, wenn du selbst dich an das Jugendamt wendest. Möglicherweise kommt auch eine Elternvereinbarung dabei heraus, die dann eingehalten wird.
"Zeit gewinnen" wie meinst Du das? Zeit wofür?
LG John
Hallo John
Ich denke, Andrea meint schlicht und ergreifend, wenn du dich mit dem JA in Verbindung
setzt und im Vorfeld schon zur Klärung der Sachlage beiträgst, dann muß das Gericht das
nicht mehr tun, welches ja bekanntlich für derartiges immer eine Menge Zeit benötigt.
Du "sparst" also Zeit.
Sollte es dir gelingen eine Elternvereinbarung zustande zu bringen, hast du gute Chancen
diese bei der Scheidung gerichtlich festlegen zu lassen. Das kann dir für die Zukunft eine
Menge Ärger ersparen, da eine Eltervereinbarung nicht bindend ist, aber vor Gericht geregelte
Besuchszeiten sind bindend.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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