Umgangserweiterung ...
 
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Umgangserweiterung gewünscht, Verzögerungstaktiken laufen an..

 
(@harper116)
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Hallo liebe Mitstreiter,
ich muss mal meinen Frust loswerden und euch um Rat fragen, da ich nun mittlerweile Anwältin Nummer 4 habe und was nun wieder passiert, reißt mir so langsam den Boden unter den Füßen weg.

Kurzer Umriss:
Es geht bei mir derzeit um Umgangsrecht, welches ich anfänglich (mit Anwältin Nummer 3) vor Gericht durchgefochten habe. Anwältin 1 und Anwalt 2 waren äußerst untätig im Vorfeld der
Versuche außergerichtlicher Einigung und mussten von mir das Mandat entzogen bekommen. Anwältin 3 hat mich nach dem zumindest erfolgreichen Umgangstermin vor Gericht (für den ich selbst
ohne Anwalt einen Eilantrag stellen musste, welcher auch zügig gefruchtet hat) gut vertreten, mich aber im Nachlauf mehrmals falsch beraten. Anwältin Nummer 4 ist nun am Zug für das bald anstehende
Vermittlungsverfahren zur Erweiterung des Umgangs.

Anwältin Nummer 4 ist allerdings schon genervt, wenn ich nur sachlich Nachfrage, warum denn schon wieder seitens der Gegenseite ein Gerichtstermin verschoben wurde. Das wird mir nur lapidar begründet, ein  neuer Termin wäre mit der Richterin abgesprochen wurden. Mich hat aber niemand mal gefragt oder benachrichtigt, das erfahre ich erst wenn schon alles steht. Zudem, was mich
langsam an den Rand der Verzweiflung bringt, erhalte ich unglaubliche Aussagen, wie z.B. "sein sie froh, daß sie überhaupt Umgang haben" oder "wenn sich die Mutter querstellt, sehen sie ihr
Kind garnicht mehr" - auf Nachfragen und Hinweisen wie dem gemeinsamen Sorgerecht, daß ich ALLE Umgänge fehlerfrei wahrgenommen habe, sogar ein Gerichtsbeschluss schließlich besteht,
der den bisherigen Umgang klar festlegt (und wo auch drin steht, sollte man das "torpedieren" hätte es ein hohes Ordnungsgeld zur Folge), bekomme ich nur noch die Stellungnahme, was solle man
denn dann machen, wenn die Mutter es torpediert könnten wir garnichts machen! In welchem Film lebe ich eigentlich?

Ich bin nur noch ruhig und freundlich, lasse mir nichts zu schulden kommen, sorge für reibungslosen Ablauf bei Abholung und Übergabe. Selbst der Vermittlungsversuch beim Jugendamt vor 2 Monaten
führte zu nichts, weil die Kindesmutter einfach sagte, sie will keine Erweiterung, Basta. Dieses uneinsichtige, unkooperative Verhalten ist auch vom Jugendamt schriftlich protokolliert.

Meine Anwältin (Nummer 4) sagt mir auch "wenn man mehr fordert, kann es gut sein daß man letztendlich weniger bekommt". Bitte?? Ich möchte nichts unmenschliches, das Jugendamt ist meiner
Meinung und sieht keine Gründe, was einer Umgangserweiterung entgegenstehen würde. Und es besteht bereits ein Beschluss, weniger kann es doch nicht werden. Wer denkt jetzt völlig schräg, ich oder
die Anwältin??

Ich sagte schon, daß ich so wie ich meine Ex kenne (und ihren Anwalt), ein Vermittlungsverfahren vor Gericht zu nichts führen wird. Auf die Nachfrage bei meiner Anwältin, was wir dann tun können,
erhalte ich schwammige Antworten und Nachfragen "Ja, was sollen wir denn dann tun? Wir können nichts tun, das ist halt so! Sollen wir das Kind dann da rausholen lassen? Und ein Ordnungsgeld bringt
doch nichts, sie hat ja nichts. Bitte hören sie auf an dem Kind zu zerren"

Ich glaube ich spinne, ich möchte nur etwas mehr von meinem Kind haben und nicht abhängig vom Gutdünken der Kindesmutter sein. Und alles nur im rechtlichen Rahmen.
Ist es nicht eigentlich so, daß einem seine Anwältin Mut machen soll, versuchen soll seine (nicht unangemessenen!) Interessen durchzusetzen?

Ich habe "durch die Blume" nun vernommen, daß Anwältin Nummer 4 nicht will oder nicht in der Lage ist, bei scheiterndem Vermittlungsverfahren entsprechende Rechtsmittel einzufordern.
Und solche Möglichkeiten müssen doch bestehen. Habe ich als Vater auf einmal doch keine Möglichkeiten mehr, wo doch anfangs immer das Gegenteil gesagt wird.. was ist hier los?

Ich weiß mittlerweile nicht mehr, was ich noch machen soll. Die Kosten werden immer mehr, ich möchte doch nur eine Fachperson an meiner Seite wissen, die auch mal den
Schneid hat, zu sagen, "Ich kämpfe für sie, wir haben Rechtsmöglichkeiten, die Nutzen wir auch um ihre Ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen".

Ich glaube mittlerweile kaum mehr an Anwälte, 4x der Griff ins Klo.. Was soll ich noch tun? Hat einer Ähnliches erlebt und kann helfen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2017 16:01
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt also gerichtlich ausgeurteilten Umgang?
Seid wie lange wird dieser praktiziert?
Findet er statt, wie ausgeurteilt?

Wie alt ist das Kind?

Welche Umgangserweiterung forderst du?

Waren/sind die Anwälte Fachanwälte für Familienrecht?
Zahlst du die Anwälte selbst oder über Verfahrenskostenhilfe?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2017 16:22
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich frage mich auch gerade, ob Du dich von Fachanwälten für FamRecht hast beraten lassen. Das kommt mir nämlich nicht so vor.

Eine gute Anwältin wird Dir sofort vermitteln, dass Du als Auftraggeber im Mittelpunkt stehst und nur DEIN Wille zählt und muss umgesetzt werden. Denn dafür bezahlst Du auch gutes Geld. Hier solltest Du vielleicht mal das Unterforum RA Suche nutzen und Dir gute Anwälte in Deiner Nähe empfehlen lassen.

Wie Anna schon schrieb: Die wichtigsten Infos fehlen leider. Das Alter Eures Kindes ist (mit) entscheidend für die Häufigkeit des Umgangs. Es kann durchaus sein, dass Du nur den "Standardumgang" alle 14 Tage bekommst.

Hast Du mal daran gedacht, eine ganz andere Taktik zu fahren? Einfach mal nichts tun, den Umgang so nehmen wie er ist und im Zweifelsfall halt auch mal eine Umgagsblockade in Kauf zu nehmen? Den aus meiner Sicht hast Du dich schon so in die gerichtliche Lösung versteift, 4 Anwälte "verschlissen", da kann eigentlich nix mehr vernünftiges rauskommen aus meiner Sicht. Außer tausender Euro an Kosten. Und Deine Ex wird vielleicht auch mal "verwundert" reagieren, wenn nicht jeden Tag Gerichtspost anlandet.

Im Zweifelsfall kannst Du auch alle Anträge selbst bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts aufnehmen lassen wenn der Umgang nicht klappt bzw. Du Hilfe vom Gericht brauchst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2017 21:36
(@harper116)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

es gibt also gerichtlich ausgeurteilten Umgang?
Seid wie lange wird dieser praktiziert?
Findet er statt, wie ausgeurteilt?

Wie alt ist das Kind?

Welche Umgangserweiterung forderst du?

Waren/sind die Anwälte Fachanwälte für Familienrecht?
Zahlst du die Anwälte selbst oder über Verfahrenskostenhilfe?

Sophie

Es gibt eine gerichtlich beschlossene Umgangsregelung jeden Sonntag. Diese sollte eine Zeit lang so laufen und dann sollte beim Jugendamt besprochen werden,
in die Erweiterung zu gehen. Hier stellte man sich jedoch quer und es kam zu keiner Erweiterung, somit blieb es bis auf Weiteres bei jeden Sonntag. Das JA sieht
hingegen keine Gründe, die einer Erweiterung entgegenstehen.

Der Sonntagsumgang wird seit Oktober praktiziert und wurde lückenlos wahrgenommen. Im Umgang tauchten keine Probleme auf.

Das Kind ist 14 Monate.

Die Umgangserweiterung, welche vorm JA und auch bei meiner Anwältin angesetzt wurde, ist Freitag abend bis Sonntag abend und die hälftigen Ferien.

Alle Anwälte waren Familienrechtler (augenscheinlich aber immer mehr der Meinung, als Vater kann man eh nichts machen).

Ich zahle mittlerweile selbst, da ich keinen Beratungsschein mehr bekomme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2017 17:30
(@harper116)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich frage mich auch gerade, ob Du dich von Fachanwälten für FamRecht hast beraten lassen. Das kommt mir nämlich nicht so vor.

Eine gute Anwältin wird Dir sofort vermitteln, dass Du als Auftraggeber im Mittelpunkt stehst und nur DEIN Wille zählt und muss umgesetzt werden. Denn dafür bezahlst Du auch gutes Geld. Hier solltest Du vielleicht mal das Unterforum RA Suche nutzen und Dir gute Anwälte in Deiner Nähe empfehlen lassen.

Das ist eigentlich auch meine Meinung gewesen, daß mein Wille vertreten werden sollte, anstatt mir immer zu erzählen, es bringe doch nichts 🙁
Ich poste nachher mal in das Unterforum und hoffe auf positive Selbsterfahrungen mit einem guten Anwalt als Empfehlung. Die ganzen letzten Anwälte
machten anfangs auch einen guten Eindruck und plötzlich ist das Essig.

Wie Anna schon schrieb: Die wichtigsten Infos fehlen leider. Das Alter Eures Kindes ist (mit) entscheidend für die Häufigkeit des Umgangs. Es kann durchaus sein, dass Du nur den "Standardumgang" alle 14 Tage bekommst.

Mehr will ich ja auch garnicht, zzgl. hälftigen Ferien.

Hast Du mal daran gedacht, eine ganz andere Taktik zu fahren? Einfach mal nichts tun, den Umgang so nehmen wie er ist und im Zweifelsfall halt auch mal eine Umgagsblockade in Kauf zu nehmen? Den aus meiner Sicht hast Du dich schon so in die gerichtliche Lösung versteift, 4 Anwälte "verschlissen", da kann eigentlich nix mehr vernünftiges rauskommen aus meiner Sicht. Außer tausender Euro an Kosten. Und Deine Ex wird vielleicht auch mal "verwundert" reagieren, wenn nicht jeden Tag Gerichtspost anlandet.

Der gerichtlich festgelegte Sonntagsumgang wird nicht blockiert (evtl. weil es hohe Ordnungsgelder zur Folge hätte). Es landet nicht jeden Tag Gerichtspost bei der Dame.
Der Verschleiß von 4 Anwälten liegt nicht an unangemessenen Forderungen, sondern an Untätigkeit und/oder Unfähigkeit Vaterrechte wahrzunehmen. Es geht mir auch nicht um Taktik,
ich möchte einfach, nachdem ich mich an alle bisherigen Bestimmungen minutiös gehalten habe, etwas mehr Zeit am Stück mit meinem Sohn haben und wenn selbst das JA bestätigt,
es sehe keine Gründe, die dem entgegenstehen, sollte das auch umsetzbar sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2017 17:37
 Mux
(@mux)
Registriert

Hey Harper116,

beherzige den Rat von Ingo und schalte mal einen Gang zurück. Dein Kind ist noch sehr jung und Du stehst am Anfang. Du fängst gerade an, einen Marathon zu laufen, willst diesen aber als 100m Sprint starten. Das funktioniert nicht. 

Zuallerst: Du hast regelmäßigen Umgang und das offensichtlich ohne Probleme. Also nimm ihn gemäß der Umgangsregelung wahr und genieße die Zeit mit deinem Kind. Für kleine Kinder gilt außerdem, häufiger und kürzerer Umgang ist besser als längerer Umgang mit größeren Pausen. Dein Begehren jetzt schon auf 14tägigen Umgang umzuschalten halte ich für verfrüht. Das kommt sowieso. Irgendwann will die Mutter auch ein ganzes Wochenende frei haben und dann wird sie damit kommen.

Außerdem solltest Du dich selbst mit dem Familienrecht und den Abläufen auseinandersetzen, so dass nicht frustriert bist, wenn Du nicht gefragt wirst, z.B. bei der Verschiebung eines mündlichen Termins. Weiterhin richtig ist auch die Einschätzung Deiner verschiedenen Anwälte, dass Vollstreckungsmaßnahmen gegen eine boykottierende Mutter recht begrenzt sind. Vor allem wenn das Kind 14 Monate alt ist. Ordnungsgeld fruchtet nur, wenn die Mutter Einkommen hat, und es ihr nicht egal ist, ob sie - wenn überhaupt - mal 500 o. 1000 € bezahlen muss. Kein Gericht in Deutschland wird je einen Umgang in diesem Alter gegen eine boykottierende Mutter vollstrecken. Also steht im absoluten Fokus die Einigung mit der Mutter. Ein Gericht kann da in einem Vermittlungsverfahren helfen. Aber auch Du solltest da mit der Einstellung reingehen, eine Einigung erzielen zu wollen und nicht: "Es ist mein Recht!" Ich verstehe Dich sehr gut, da ich alle emotionalen Stadien und alle gerichtlich möglichen Schritte in den letzten 12 Jahren durch habe. In Deiner jetzigen Phase ist das Wichtigste, dass Du überhaupt Umgang hast und Kontakt zu Deinem Kind. Ein ganzer Tag pro Woche ist nicht die Welt, aber ok. Schön wäre noch ein Termin unter der Woche.

Mit den Anwälten ist das ein Kreuz. Man muss sich gut auskennen, dann geht es. Der RA ist ein Dienstleister und muss das machen, was Du sagst. Ich habe auch mehrere Anwälte durch. Viel genützt hat es nicht.

Man lebt besser ohne Gerichtsverfahren, insofern, sollte man diese nur im Notfall einsetzen, d.h. wenn die Mutter boykottiert. Dann aber schnell und ohne wenn und aber.

LG
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 18:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Harper,

Mux hat alles auf den Punkt gebracht.

Insbesondere bei dem Alter des Kindes musst Du mal einen Gang runterschalten. Ferienumgang hat noch keine Relevanz für Dich. Das kommt in ein paar Jahren, akut dann mit Eintritt in die Schule. Das ist noch ein weiter Weg bis dahin.

Versuch doch mal etwas zu tun, was Du bisher noch nicht getan hast: Einfach mal nichts. Mal das Geld für Euer Kind sparen anstatt es der Scheidungsindustrie in den Rachen zu werfen. Den Umgang nutzen und die freie Zeit sinnvoll für Dich nutzen. Ob es Sport, Aufbau einer neuen Partnerschaft oder andere Punkte sind. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 20:50
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

an dieser Stelle muss ich dem TS mal etwas beistehen und schüttel ein wenig den Kopf über die Meinung, dass ein Ferienumgang etwas damit zu tun hat, dass das Kind auch zur Schule geht.

Ich vertrete die Meinung, dass jeder Umgang, der nicht 50% beträgt, zu wenig ist. Einfache Sache, ein Kind hat zwei Eltern, also sollte es (Sonderfälle mal ausgenommen) mit beiden Elternteilen die gleiche Zeit verbringen.

Ich habe auch hälftige Ferien + jedes 2.WE von Freitag bis Montag + jeden Mittwoch auf Donnerstag und empfinde dass als zu wenig. Die Kinder waren bei Trennung übrigens U2 und etwas Ü3.

Natürlich muss man bei dem ganzen im Auge behalten, dass man sich nicht selbst kaputt macht. Der ganze Stress und Ärger ist Gift für entspannte Umgangszeiten. Daher ist eine feste schriftliche Regelung sehr viel Wert.

Vergessen sollte man auch nicht, dass man in aller Regel immer wieder in der gleichen Konstellation vor Gericht landet. Unbeständigkeit macht dann keinen guten Eindruck mehr. Die Richter und auch die RA der Gegenseite nehmen immer wieder Bezug auf die vorigen Verfahren. Daher disqualifizieren sich viele KM im Laufe der Zeit von ganz alleine. Es ist zwar traurig, dass man als Vater auf sowas hoffen muss, aber gegen die ganze Helfermaschinerie kommt man anders kaum voran.

Daher genieße die Zeit mit dem Kind und nutze Möglichkeiten, die sich bieten um mehr Zeit zu erhalten. Die KM kommen meist von ganz alleine weil sie froh sind wenn sie die Kinder mal los sind.

Gruß Ratloser.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 23:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

es meint sicher niemand, dass der TE keinen Urlaub mit dem Kind machen soll, sondern dass es sinnfrei ist, die hälftigen Ferien zu fordern, wenn man auf die Ferien noch gar nicht angewiesen ist.

Es wäre sicher keine schlechte Idee x Mal Urlaub in den Antrag mit einzubauen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 09:39
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Lausbackesmamma & @all,

das Problem, Urlaub in den Ferien machen zu müssen betrifft ja ja nicht nur Eltern schulpflichtiger Kinder, sondern (immer mehr) auch solche, welche ihre Kinder in KiTas zur Betreuung geben.
In aller Regel schließen auch solche Einrichtungen in der klassischen Ferienzeit der jeweiligen Bundesländer ihre Pforten.

Ich denke aber auch, dass bei vielen UET, welche Kinder in NICHTschulpflichtigen Alter haben, bei der angesprochenen hälftigen "Ferienregelung" ganz allgemein die Urlaubsregelung gemeint ist (sein könnte).
Im Übrigen weiß man ja oft nicht, wie die weiteren Verhältnisse in den jeweiligen Elternteilen aussehen, sprich inwieweit gibt es da noch (weitere) Kinder, die dann schulpflichtig sein könnten, da ja bei entstehen von neuen Partnerschaften Patchworkfamilien entstehen.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 10:15




(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

..., sondern dass es sinnfrei ist, die hälftigen Ferien zu fordern, wenn man auf die Ferien noch gar nicht angewiesen ist...

ich halte das eben für nicht sinnfrei. Ob man auf die Ferien angewiesen ist, spielt erstmal keine Rolle. Es ist sinvoll und wichtig wenn man mit den Kindern auch eine längere zusammenhängende Zeit hat.
Da bietet sich eine hälftige Ferienregelung einfach an, weil das eine Regelung ist, die früher oder später eh kommen muss und man dann nicht nach ein paar Jahren wieder neu regeln muss.

In Summe geht es da auch um die Zeit, die man insgesamt mit seinen Kindern verbringt. In einer Umgangsregelung 6 Wochen Urlaub reinzuschreiben birgt erstens Konfliktpotential wegen der Diskussion über die Angemessenheit der Dauer, außerdem muss
dann regelmäßig das Terminliche abgestimmt werden, da fühlt sich schnell jemand übervorteilt. Die Ferien werden fremdbestimmt, ob erste oder zweite Ferienhälfte wechselt jährlich.

Gerade bei KM, die nicht Gesprächsbereit sind, sollte man alle konfliktauslösenden Abstimmungen die vermeidbar sind, vermeiden.

So etwas in einem Vergleich (beim Jugendamt oder bei Gericht) geregelt und man kann bei jedweder Diskussion darauf verwiesen, dass man sich gemeinsam auf diesen Vergleich geeinigt hat. Alleine der Verweis, dass KM das doch so entschieden hat,
erstickt spätere Diskussionen darüber meist im Keim.

Ausserdem hat man dann eine gute Ausgangsbasis, über ein Mehr an Umgang kann man dann immer versuchen zu reden, aber ein weniger kann KM in aller Regel nie mehr durchsetzen.

So zumindest meine Meinung dazu.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 12:02
(@harper116)
Schon was gesagt Registriert

Ich verstehe alle Bedenken und Hinweise, die hier aufgezählt wurden. Dennoch sehe ich es genauso wie Ratloser (und dem JA), es geht nicht um krampfhafte Versuche irgendwas zu bewerkstelligen, sondern aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Versuche der KM, eine möglichst baldige schriftliche Regelung zu finden, was man hat das hat man, und das Kind ist nicht beeinträchtigt durch den Vater. Wenn das Kind Mutter UND Vater braucht, dann sollte der Vater auch die Möglichkeit bekommen. Alle Versuche eines anderen Weges, sei es nun durch "bauchpinseln" der KM, außergerichtliche Einigungsversuche usw. führten lediglich dazu, daß es zu garnichts führte.

Der erste Moment, an dem sich etwas ins Positive bewegte, war die Gerichtsverhandlung. Sonst hätte ich heute noch gar keinen Umgang.. herzlichen Dank an den Gegenanwalt, der zieht wirklich alle unmöglichen Register.  Selbst das JA, wie schon im Ansatz erwähnt, bestätigt diesen Weg als Besten und ist auch bereit, vor Gericht diese Meinung zu vertreten. Hier wurde auch klar kommuniziert, daß schon aufgrund der positiven Entwicklung in dem monatelangen Umgang, einer Erweiterung auch aufgrund des noch jüngeren Alters nichts entgegensteht.

Wie Ratloser sehr gut beschreibt, ist der Gedanke sich an den Ferienzeiten zu orientieren, um als Fixpunkt etwas festlegen zu können, um widerum mal einen längeren Zeitabschnitt mit meinem
Sohn verbringen zu können, sinnvoll und wurde von Anwältin und JA als sinnvoll gesehen. Dies soll natürlich verhindern, daß es wieder nur zu mündlichen Absprachen und Lösungsfindungen mit der KM
kommen müsste, zu denen es eben nicht kommen würde. Zudem erspart das im Nachlauf eine unnötige neue Verhandlung.

Es ist sicher nicht so, daß ich jeden Tag nichts anderes tun möchte, als mich mit Gerichten und Anwälten zu beschäftigen. Es hätte alles schon längst unter Dach und Fach sein können, dann hätte man auch Ruhe, da man eben nicht mehr jeden Tag damit rechnen muss, das Frau wieder mal irgendwelche Meinungen ändert und man hätte wieder nichts in der Hand.

Wie gesagt, nach Eilverfahren und Festlegung vor Gericht der ersten Umgangsregelung, bei der die Richterin selbst darauf hinwies, daß diese erstmal nur bis Januar praktiziert werden solle,
und man sich dann für eine Erweiterung beim JA zusammensetzen solle, bewegte sich das erste Mal was. Ohne Gericht pfeifft die KM auf alles.

Und warum sind keine Rechtsmittel durchsetzbar, wenn man sich nicht an schriftliche Regelungen des Gerichts hält? Wenn ich als Vater nicht pünktlich den Unterhalt zahle, krieg ich sofort
einen auf den Deckel, oder?

Ergo: Ist eine Erweiterung schriftlich geklärt, und dieser stand die Richterin von selbst ja damals offen gegenüber, komme ich auch zur Ruhe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2017 13:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Und warum sind keine Rechtsmittel durchsetzbar, wenn man sich nicht an schriftliche Regelungen des Gerichts hält? Wenn ich als Vater nicht pünktlich den Unterhalt zahle, krieg ich sofort
einen auf den Deckel, oder?

Im ersten Fall handelt es sich um eine tote Sache, nämlich Geld, die im Falle von Nichtzahlung durch Vollstreckung beschafft werden kann. Im zweiten Fall geht es um ein menschliches Wesen, dessen Wohl im Vordergrund aller Überlegungen steht. Wenn also abgewägt werden muss, bei Weigerung der Mutter bzgl. des Umgangs den Umgang durch Polizeigewalt zu vollstrecken (also das Kind mit Gewalt aus dem Haushalt zu holen), wird der Schaden fürs Kind größer eingeschätzt als der Gewinn durch den Umgang mit dem Vater. Und Ordnungsmittel greifen nur, wenn Deine Ex genug verdient, diese bedienen zu können. Des Weiteren werden diese sehr, sehr selten verhängt und niedrig angesetzt.

Wie sieht denn der bisherige Beschluss genau aus? Wie ist der Umgang konkret geregelt und wozu wurden die Mutter verpflichtet?

Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 14:03
(@harper116)
Schon was gesagt Registriert

Der bisherige Beschluss sieht so aus, daß bis auf Weiteres (angesetzt eigentlich bis zum JA Gespräch im Januar, nachdem es bei problemlos stattgefundenem Umgang in die
Erweiterung gehen sollte) der Umgang jeden Sonntag stattfindet, abholen und zurückbringen.
Im Beschluss steht, sollte sich eine Partei nicht daran halten, hätte dies ein Ordnungsgeld, und sollte dies nicht beigetrieben werden können Ordnungshaft, zur Folge.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2017 14:24
(@harper116)
Schon was gesagt Registriert

Keiner mehr ne Antwort?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2017 19:05