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Kind möchte nicht mehr zu mir

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(@christian44)
Rege dabei Registriert

Es ist ja langsam so, dass ich von meiner Tochter keine Antwort mehr auf Anfragen per Handy (hat mich jetzt bei WhatsApp gesperrt) oder auf anrufe erhalte.

Das JA hat mir eine Beratung bei Familienberatungsstelle empfohlen. Die Mutter hat bei einem Gespräch mit dem JA bekundet das sie sehr dafür ist.
Natürlich reagiert sie nicht auf Anfragen von mir zwecks einem Termin dort. Es geht halt ums Zeitschinden.

Ich habe jetzt selber einen Termin dort gemacht und ihn ihr mitgeteilt. Keine Reaktion. Da JA meinte, wenn die KM trotz Einladung von der Beratungsstelle
keine Reaktion zeigt, ich nur noch Klagen kann. Das JA währew dann involviert.

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2018 10:31
(@nadda)
Registriert

Hi,

das sind die üblichen Spielchen und du solltest nicht drauf eingehen.

Wenn das Kind dich bei WhatsApp sperrt dann ist das halt so. Das ist sowieso kein guter Kommunikationsweg mit einem Kind.
Ignoriere das erstmal, sonst verstärkst du das Problem.

KM sollte unbedingt eine Einladung von der Beratungsstelle bekommen, das ist deutlich günstiger wenn sie den ignoriert. Sonst
heißt es nur du hast sie nicht informiert. Also Einladung über die Beratungsstelle und abwarten. Wenn sie nicht kommt dann sofort
den Weg über das Gericht.

Tu dir und eurem Kind den Gefallen dann schnell zu sein, es reicht wenn KM alles verzögert.

LG
Nadda

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Geschrieben : 25.04.2018 12:12
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ja die Beratungsstelle hat mir schon mitgeteilt, das eine Einladung an die KM gesendet wird.
Was ist wenn sie dort sagt das das Kind einfach nicht möchte ... sie bei mir nicht wohlfühlt usw ?

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2018 12:43
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du solltest alles dokumentieren und den Termin auch ohne die Kindesmutter wahrnehmen.

Du hast seit mehr als einem Jahr Probleme mit den Papazeiten und Du bist immer noch nicht vor Gericht ? Glaubst Du wirklich, Du könntest die Kindesmutter ändern ? Die lacht sich doch ins Fäustchen und freut sich wie sie gut sie das Kind und Dich manipuliert.

Mach endlich Nägel mit Köpfen. Nimmt die Mutter den Termin bei der Familienberatung nicht wahr, gehst Du zu einem guten Anwalt und dann vor Gericht. Und zwar so schnell wie möglich.
Es soll, ich schreibe es noch einmal, eine "Umgangspflegschaft" eingerichtet werden. Ein "Umgangspfleger" nimmt das Kind aus der Schusslinie.

Handle schnell und noch schneller.

VG,
Tsubame.

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Geschrieben : 25.04.2018 12:45
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Mach endlich Nägel mit Köpfen. Nimmt die Mutter den Termin bei der Familienberatung nicht wahr, gehst Du zu einem guten Anwalt und dann vor Gericht. Und zwar so schnell wie möglich.
Es soll, ich schreibe es noch einmal, eine "Umgangspflegschaft" eingerichtet werden. Ein "Umgangspfleger" nimmt das Kind aus der Schusslinie.

Was macht diese Umgangspflegschaft denn genau ?

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2018 14:28
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Eine Umgangspflegschaft wird von einem Gericht angeordnet, wenn z.B. das Kind in einem Loyalitätskonflikt steckt.
Der Umgangspfleger spricht mit allen Beteiligten und sucht nach Lösungen. Er übernimmt z.B. die Übergaben.

Der Begriff der Umgangspflegschaft wurde durch eine Änderung des § 1684 Abs.3 BGB ab 1. 9. 2009 gesetzlich eingeführt.
Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung ist nicht erforderlich. Es genügt das Verhalten eines Elternteils, welches die Wohlverhaltensklausel gemäß § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB verletzt.
Umgangsbeschlüsse enthalten häufig die Wohlverhaltensklausel : „ Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.”

Das Wohlverhalten kann oft nicht mit Ordnungsgeld erzwungen werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Wohlverhaltenspflicht kann also die Einsetzung eines Umgangspflegers als weitere Maßnahme greifen.
Der Umgangspfleger erhält das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen.
Die Umgangspflegschaft ist zeitlich zu befristen (meistens sechs Monate). der Umgangspfleger hat eine berichtspflicht gegenüber dem Gericht.

Ich rate Dir noch einmal zur Eile. Es wird mehrere Monate dauern bis so eine Umgangspflegschaft angeleiert ist.

VG,
Tsubame

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Geschrieben : 25.04.2018 16:35
(@christian44)
Rege dabei Registriert

**Vollquoting gelöscht**

Vielen Dank für deine ausfühliche Antwort.
Ja ich werde mich schnellstmöglich kümmern.

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2018 16:39
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ich hatte nun in der letzten Zeit einen Termin beim Jugendamt. Es wurde mir eine Beratung bei der Familienberatungsstelle vorschlagen. Die Mutter zeigt angeblich Interesse. Ich habe dort einen Termin gemacht und die Mutter mit eingeladen aber sie kam natürlich nicht. Ich habe dort alleine alles vorgetragen und es wurde versucht die KM zu einem Gespräch einzuladen. Es gelang natürlich nicht.

KM hat mich im Handy gesperrt und Kind hat eine neue Handynummer. Ein Kontakt an die KM bzw. Kind sind so unmöglich geworden. Umgangszeiten haben keine mehr stattgefunden. Jugendamt hat am Ende selbst nur noch den Anwalt vorgeschlagen und versicherte mir, dass wenn es vor das Familiengericht gehen, sie involviert sind.
Nun hatte ich Termin beim Anwalt. Da die alte Umgangsregelung nicht Vollstreckt werden kann (fehlt irgendeine Klausel), riet sie mir den Umgang neu vor dem Familiengericht zu regeln inkl. mehr Umgang und Vollstreckungsklausel. Dort auch gleich ein Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung aufzunehmen.

Sie hatte aber bedenken das das Kind (jetzt 11) selber sagt, sie will nicht zu mir. Die Mutter rechnet ja auch fest damit das sie angehört wird. Es könnte also ein Satz mit X werden. 1000€ Anwaltskosten für nichts am Ende und die KM freut sich drüber. Ich muss es selber zahlen und KM bekommt PKH.

Ich bin irgendwie verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll ?!  

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Themenstarter Geschrieben : 15.06.2018 11:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Christian!

Ich bin irgendwie verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll ?!  

Obwohl Dir nicht bekannt ist, was das Kind will würde ich meine Rüstung auspacken und mit dem RA die neue Umgangsregelung anleiern.

Für mich gäbe es nichts schlimmeres als es nicht versucht zu haben (siehe auch meine Signatur), oder dass mein Kind mich irgendwann mal fragt, warum ich nichts unternommen hätte.
Also: auf auf zum RA und entsprechenden Antrag auf Umgangsregelung einreichen!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2018 11:48
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Das Kind möchte ja nicht zu mir (wieso weiß ich nicht). Habe ihr, wo ich ihre Handynummer noch hatte, oft mal geschrieben. Hat mir nur wenig geantwortet
bzw. oft auch gesagt, dass sie am WE xy nicht kommen will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2018 11:52




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dass das Kind nicht zu Dir will kann viele Gründe haben. Wie ist denn der Umgang verlaufen, wenn er stattgefunden hat?
Kinder haben nicht zu entscheiden ob Umgang stattfindet sondern das ist Sache der Eltern und die KM hat den Umgang nicht nur zu ermöglichen sondern auch zu fördern.
Wenn Du jetzt nichts machst, dann kannst Du Dich gleich aus dem Leben Deines Kindes verabschieden, zahlen und irgendwann ist es ganz vorbei.

Das Familiengericht wird das Kind anhören, aber auch Familiengerichte haben Erfahrung wie Aussagen eines Kindes zu bewerten sind. In vielen Fällen spricht der Richter auch in seinem Zimmer mit dem Kind.

Eine Umgangspflegschaft wäre hilfreich. Dann können nämlich die Konflikte zwischen Dir und der KM relativ gut ausgeblendet werden und das Kind fühlt sich nicht so im Zwiespalt. Eine Umgangspfleger würde sich darum kümmern, dass Umgang stattfindet und das Kind holen und bringen.

Außer, dass Du Geld verlieren kannst, hast Du vor Gericht die Chance Dein Kind zurück zu gewinnen und das sollte es Wert sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2018 12:08
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Der Umgang war immer schön und es hatt viel Spaß gemacht. Sie wollte dann auch gerne wieder zu mir. Nur ebbte das dann von
Tag zu Tag bei der KM wieder ab. Wenn ich dann vor dem Abholen nochmal gefragt habe wollte sie nicht weil z.b. sie mit der Mutter
da und dort hin wollte oder Freundin xy kommt. Auch auf den Vorschlag, dass ich sie einfach einen Tag später abhole, wurde nicht eingegangen.

Es gab auch Wochenenden wo ich sie abholen wollte und mir niemand die Tür geöffnet hat. Bin dann ohne Kind wieder nach Hause gefahren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2018 12:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal servus!
Letztendlich geht es um DEINE Entscheidung, ob Du wirklich alles unternehmen willst, um zumindest von Deiner Seite den Umgang möglich zu machen (beide Elternteile haben den Umgang zu ermöglichen und zu fördern). 

Der Wille der Tochter ist derzeit die eine große Unbekannte, aber keiner von uns (und auch Du nicht) weiss gesichert, ob es wirklich ihr Wille oder eine mögliche Beeinflussung durch KM oder oder oder ist...die zweite Unbekannte ist Dein Rückgrat, meiner Meinung nach; hier hast alleine Du es in der Hand, was daran zu ändern.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2018 12:35
(@christian44)
Rege dabei Registriert

Ich habe jetzt mit meinem Rechtsanwalt eine neue Umgangsregelung aufgesetzt (mehr Umgang als im letzten Urteil).
Auch der nicht mehr stattfindende Umgang wurde erläutert.

Das wurde alles ans Gericht gesendet. Nun kam ein Schreiben vom Gericht zurück, dass es ja schon Titel auf Umgang gibt und wieso nicht
zunächst diese festgelegten Umgangszeiten praktiziert werden. Gegebenenfalls wäre ein "Vermittlungsverfahren" zu betreiben.

Hat mich mein Anwalt falsch beraten? Er hätte mich ja gleich auf dieses "Vermittlungsverfahren" hinweisen können?
Ich musste dem Anwalt ja schon Geld für die Arbeit bezahlen die eigentlich vermeidbar gewesen wäre ...

Bei einem Vermittlungsverfahren besteht ja auch keine Anwaltspflicht oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2018 13:46
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