Abzugsverbot für Pr...
 
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[Oben angepinnt] Abzugsverbot für Prozesskosten ab Veranlagungszeitraum 2013

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(@der-frosch)
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Hallo Master
Ich würde die Kosten erst einmal absetzen und wenn dann die Nachfrage vom Finanzamt kommt, damit argumentieren das dieser Prozess für die Seelische und oder Körperliche Gesundheit Deines Kindes existentiell ist.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2019 15:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

@ Frosch: Kann man machen, bringt aber nix, wenn man nicht bereit ist zu klagen und auf einen gut gelaunten Finanzrichter zu hoffen.

Die Gesetzeslage ist da eindeutig.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2019 17:05
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