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OLG Braunschweig - Kein GSR bei Nichtgrüßen der KM

 
 Mux
(@mux)
Registriert

...also immer schön recht freundlich und  "Guten Tag" sagen!

Die Liste der Verfehlungen des Antragstellers ist lang: Kauf eines Laptops, Nichtgrüßen der KM und dann auch noch Sohni zum
Klavierunterricht anmelden: böse, böse...aber lest selbst:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE209182012&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true

Schön auch:

"Vordergründig ist das Zusammenwirken der Kindeseltern im Zusammenhang mit der Abwicklung des Umgangsrechts, der Hausaufgabenbetreuung und der Förderung J.s nicht zu beanstanden. Bei Meinungsverschiedenheiten ist in der Vergangenheit jeweils eine Lösung gefunden worden, wobei von einem Einvernehmen nicht ohne weiteres in jedem Falle ausgegangen werden kann, weil im Zweifel der Antragsgegnerin ohnehin die letzte Entscheidungsbefugnis zugestanden hat."

Einigung ja nur weil KV wusste, dass er keine Rechte hat... :knockout:

Es beruhigt mich dahingehend, dass ich mir wohl keine Vorwürfe machen muss, das GSR nicht wegen meiner Umgangsverfahren nicht bekommen zu haben...

LG,
Mux

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 18:19
(@diskurso)
Registriert

Wieder mal so eine KM, die sich nicht genug beachtet fühlt ...

Besonders hübsch:

14
Das Amtsgericht hat es für gerechtfertigt gehalten, die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts zumindest einmal zu probieren, da "die Entscheidung jederzeit wieder abgeändert werden" könne ...

42
Zwischen den Kindeseltern bestehen nach den vom Senat in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Eindrücken unüberbrückbare Differenzen, die maßgeblich auf der Befürchtung der Antragsgegnerin beruhen, ...

44
...
Die Folgen der beiderseitigen "Vorbehalte" sind nur deshalb noch nicht in vollem Umfang "zum Ausbruch gekommen", weil die derzeit noch bestehende Sorgerechtsregelung der Mutter dadurch Sicherheit verleiht, dass sie noch "das letzte Wort hat", während der Vater noch Zurückhaltung übt, um den Befürchtungen der Kindesmutter nicht neue Nahrung zu liefern.

48
... weil sie Angst davor hat, den Vorhaben und Einflussnahmen des Antragstellers nichts mehr entgegensetzen zu können, wenn er zusammen mit ihr Sorgerechtsinhaber wäre. Sie hat eindrucksvoll berichtet, wie ihr der Antragsgegner bei einer Veranstaltung anlässlich einer Kindergeburtstagsfeier für J. das Wort verboten hat ...

59
Darin kommt zum Teil auch die von der Antragsgegnerin beklagte Missachtung ihr gegenüber zum Ausdruck. Wenn die Kindesmutter solche Verhaltensweisen des Antragstellers nicht einfach "abhakt", sondern als Grund für Vorbehalte ihm gegenüber anführt, handelt es sich dabei nach Ansicht des Senats nicht um ein "Ego-Problem" der Antragsgegnerin, sondern um die nachvollziehbare Deutung von Anzeichen, dass der Antragsteller Befindlichkeiten der Mutter nicht ernst nimmt.

:rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 19:38
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo diskurso,

die Begründungen des OLG sind in der Tat ziemlicher Schwachfug.
Leider hat der KV auch relativ viel Angriffsfläche geboten, auf das sich die KM (bzw. ihr Anwalt) dann sicher genüsslich gestürzt haben.

traurige Grüße aus dem Schwarzwald

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 19:47
(@diskurso)
Registriert

Leider hat der KV auch relativ viel Angriffsfläche geboten, auf das sich die KM (bzw. ihr Anwalt) dann sicher genüsslich gestürzt haben.

Allerdings hat sich der KV scheinbar(?) so manch groben Schnitzer geleistet. (Wobei bekanntermaßen auch ein OLG-Beschluss nicht unbedingt die Realität wiedergibt.)
Für mich waren vor allem die zahlreichen Erwähnungen der Befindlichkeiten der KM als Entscheidungsgrundlage wie ein deja-vue.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 21:06
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo auch,

Sehe ich anders, habe eher den Eindruck, dass das Gericht die Befindlichkeiten von Männern, hier eindrucksvoll durch eine Klage zum Ausdruck gebracht, nicht besonders ernst nimmt, zumal die aufgeführten Punkte andersherum gar kein Problem sind...

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 22:04