Mutter verstorben -...
 
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Mutter verstorben - Vater ohne Sorgerecht - Was tun?

 
(@phili)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

ich fange jetzt schon einmal an, für einen Freund. Es handelt sich um den Bruder meines Schwagers.

Er (N.) und seine Freundin (C.) haben zusammen einen jetzt 17jährigen Sohn (L.). Die beiden waren zwischenzeitlich getrennt und es gibt noch einen 10jähren Sohn (N.) aus einer anderen Beziehung der Mutter. Die beiden sind seit langer Zeit wieder zusammen und wollten eigentlich in ca. 2 Monaten heiraten.

Der Vater von Sohn N. hat keinerlei Kontakt zu ihm und auch kein Interesse, schon von Anfang an. So ist N. der soziale Vater von N. und hat sich auch um ihn die ganze Zeit gekümmert.

Vor ein paar Tagen hat die Mutter (C.) einen Suizidversuch unternommen. Sie wurde gefunden und eingewiesen. Dort im Krankenhaus hat sie dann den Suizid vollendet.
Warum und weshalb weiß ich nicht und das weiß wohl auch N. nicht.

Davon ab, dass die Kinder jetzt mit dem Verlust der Mutter klarkommen müssen, werden jetzt heftige Probleme auf den Vater N. zukommen.

Er hat für sein leibliches Kind kein Sorgerecht. Aber da der "Kleine" bereits 17 ist, wird es wohl nicht das Problem sein, wenn er bei ihm bleibt. Viel schlimmer gestaltet sich die Situation mit dem 10jährigen. Auch hier hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der leibliche Vater hat kein Interesse und sich noch nie um sein Kind gekümmert.

Was muss jetzt als erstes passieren? Was muss N. machen, an wen sich wenden? N. möchte natürlich nicht, dass N. in ein Heim oder Pflegefamilie gegeben wird.

N. wird sich sicherlich hier selbst noch zu Wort melden und Fragen stellen. Mit diesem Beitrag möchte ich ihm schon mal etwas Mut machen, da er natürlich gerade am Boden zerstört ist.

An N.:
Wir sind alle für Dich/Euch da. Sag bescheid, wie wir Dir/Euch helfen können ....

LG
Phili

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 11:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Phili,

die Rechtsslage ergibt sich aus § 1680 BGB. Der leibliche Vater erhält das Sorgerecht wenn es dem Kindswohl dient. Eine andere Regelung kann nur durch das Familiengericht getroffen werden.
Damit sollte die Sache für den 17jährigen klar sein.
Beim 11 jährigen ist die Sache folglich komplizierter. Auch wenn der leibliche Vater sich bisher nicht um das Kind gekümmert hat widerspricht das nicht dem Kindswohl, dass das Kind zukünftig bei ihm lebt.
Wenn Dein Freund etwas anderes will, sollte er sich mit dem Jugenamt in Verbindung setzen und hoffen, dass die ihn unterstützen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 12:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus phili!
Ergänzend zu Susi64:
Würde der soz. Vater des 11-jährigen diesen adoptieren wollen?
Wenn ja, evtl. Kontakt mit biol. Vater zur Klärung und Wegebnung aufnehmen...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 13:00
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

die Konstellation für den 10jährigen ist sehr kompliziert. Meiner Meinung nach wird das Sorgerecht nicht an den
leiblichen Vater fallen. Mit dem Tod der Mutter fällt das Sorgerecht an die Vormundschaftsbehörde / Jugendamt
und diese (oder Vormundschaftsgericht?) muss entscheiden, wer das Sorgerecht bekommt. Kriterium ist wieder das
sogenannte Kindeswohl. Der leibliche Vater wird es aufgrund fehlender Bindung und Interesse nicht bekommen. In der
Regel wird das JA versuchen im näheren Verwandtenkreis jemanden zu finden, zu dem eine enge Bindung besteht und der
bereit ist, die Vormundschaft zu übernehmen, z.B. Großeltern, Tante etc...

Kriterien hierzu findet man in §1779 ff BGB: "Das Familiengericht soll eine Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen sind der mutmaßliche Wille der Eltern, die persönlichen Bindungen des Mündels, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Mündel sowie das religiöse Bekenntnis des Mündels zu berücksichtigen. Das Familiengericht soll bei der Auswahl des Vormunds Verwandte oder Verschwägerte des Mündels hören.“

Ich weiß nicht, ob es so einfach möglich ist, dass der soziale Vater aufgrund der Bindung zum Kind das Sorgerecht bekommt, da keinerlei verwandschaftliche Beziehung gegeben ist.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 13:21
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

vielen Dank erst einmal.

Ich habe gerade mit ihm telefoniert und ihm versucht, ein paar Tipps zu geben.

Das Jugendamt ist gerade nicht zu erreichen. Hab ihm gesagt, zur Not solle er mal beim Jugendnotdienst anrufen.

Er kam sofort selbst mit der Aussage, dass er N. gerne adoptieren möchte.

Zum leiblichen Vater von N. besteht keinerlei Kontakt. Er weiß auch gar nicht, wo dieser wohnt oder sich aufhält. Ich vermute mal, dass er aber einer Adoption zustimmen würde. Unterhalt hat dieser nie gezahlt. Die Mutter hatte ALG II erhalten und konnte krankheitsbedingt nicht arbeiten. Für das Kind flossen Leistungen nach SGB II.

Tanten, Onkel usw. sind ebenfalls nicht vorhanden. Die Großeltern sind zu alt und das wäre das Letzte, was C. gewollt hätte. Sie hatte selbst eine schwierige Kindheit und zu ihren Eltern ein mehr als angespanntes Verhältnis.

Marco, Du schreibst, dass auch die finanziellen Möglichkeiten eine Rolle spielen. Da wird es schwierig. N., der soziale Vater verfügt über keine finanziellen Möglichkeiten. D. h., das Sozialamt wird ebenfalls so schnell als möglich informiert werden müssen.

Oh je.....

LG
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 13:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

So oder so wird das JA aktiv werden. Hier besteht die Möglichkeit, das SR auf das JA zu übertragen (Inobhutnahme) und das JA bestimmt den sozialen Vater zur Pflegschaft und übeträgt die notwendigen Teile des SR auf ihn (per Vollmacht).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 13:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Vormundschaftsgericht entscheidet nur über Volljährige, für das Sorgerecht Minderjähriger ist das Familiengericht zuständig.
Das Jugendamt entscheidet auch hier gar nichts.
Trotzdem ist die Auskunft von Oldie richtig und dürfte dem üblichen Verfahren entsprechen.

"Das Jugendamt begleitet die Mündel in der Übergangsphase bis zur Bestellung des Vormundes beziehungsweise in der Übergangszeit bei einem Wechsel des Vormundes. Es wirkt bei der Bestellung eines Vormundes mit, indem es gegenüber dem Gericht Empfehlungen für die Auswahl des Vormundes abgibt"
(Quelle: http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=865973&llmid=0

Trotzdem kann der leibliche Vater seine Rechte geltend machen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 13:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Phili, kontaktier mich mal pn

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 15:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich denke mal bei dieser schwierigen Konstellation solltest Du mal Deinem Freund den Tipp geben sich hier selbst anzumelden.

Ich denke auch, dass hier auch rechtliche Beratung durch einen guten FamRecht-Anwalt notwendig ist. Das das JA hier in der Pflicht ist, ist auch klar. Das der soziale Vater mittellos ist, verbessert die Ausgangssituation sicherlich nicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 19:38
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo,

klar hab ich ihm das gesagt, er sollte sich hier am besten anmelden. Momentan hat er den Kopf voll mit allem Möglichen und ist total am Boden.

Sobald er dazu in der Lage ist, wird er bestimmt hier aufschlagen.

LG
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 21:28




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Momentan hat er den Kopf voll mit allem Möglichen und ist total am Boden.

Genau deshalb. Jetzt auf Einsiedlerkrebs zu machen hilft ihm nicht weiter. Hingegen kann er hier anonym sich nicht nur freireden, sondern eventuell auch zuhören. Ein Forum ist eine Chance, keine Belastung. Denn er kann jederzeit wieder verschwinden.
Auch besteht die Möglichkeit, Hinweise zu bekommen, die vermutlich keine Behörde so wirklich weiss. Auch die sind  nicht selten überfordert oder haben ihre Problemchen. Er sollte mal richtig tief durchatmen und dann die Initiative ergreifen - wohin auch immer. Und niemand verlangt, dass er ab sofort über den Dingen steht. Auch er ist nur ein Mensch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 22:19