PAPA-YA RADIOINTERVIEW AUF RTL RADIO :band:
Wann: So. 01.11.2009 – ca. 10:00 Uhr
Wo: www.rtlradio.lu (im Livestream) / UKW 93,3 oder 97,0.
Interview mit der PAPA-YA-Redakteurin Annette Gieseking. :dudiegroesste:
Viel Spaß beim hören.
Lg
Jörg
PAPA-YA – DAS MAGAZIN
Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht
c/o Jörg Mathieu
Herausgeber/Chefredakteur
Mecklenburgring 61
66121 Saarbrücken
Tel: 06 81 / 89 56 749
E-Mail: redaktion@papa-ya.de
Homepage: www.papa-ya.de & www.papa-ya-das-magazin.de
PAPA-YA RTL RADIO-INTERVIEW JETZT ONLINE
http://www.papa-ya.de/annette-gieseking_rtl-radio.htm
:ausgezeichnet:
PAPA-YA – DAS MAGAZIN
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Hallo papa-ya,
ich hab mir das Interview nun mal angehört.
Ich muß sagen, das eure RA schlecht recherchiert hat. Nirgends im neuen Unterhaltsrecht steht das eine Mutter ab dem 3. Lebensjahr wieder Vollzeit arbeiten muß. Aber ihr wird eine Halbtagsstelle zumgemutet, sofern das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Da irrt sie einfach. Auf mich machte das Interview den Eindruck, das man sich zwar gerne eine Veränderung des ungerechten Familienrechts auf die Fahne schreiben möchte, aber dann ganz schnell wieder dem Mainstream folgt, wenn es heißt das auch Mütter arbeiten können. Da wird dann gleich wieder gesagt, das es wohl kaum dem Kindeswohl entsprechen kann, wenn Mama arbeitet.
Insgesamt kam mir die Problematik der entsorgten und ausgenommen Väter in der Vorstellung zu kurz.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Liebe Tina,
vielen Dank für dein Feedback.
Zu deiner Kritik. In knapp 5 Minuten, wovon wir ca. die Hälfte an Redezeit hatten kann man natürlich nicht auf alles eingehen, was PAPA-YA an Themen bereit hält.
Und wie schon von Anfang an klar gestellt – sind wir keine reine Väterzeitung die die Problematik nur aus einer Sicht schildert.
Und dieser Satz – wenn wir schon damit anfangen Dinge auf die Goldwaage zu legen – „Da wird dann gleich wieder gesagt, das es wohl kaum dem Kindeswohl entsprechen kann, wenn Mama arbeitet.“ – wurde so nicht gesagt.
Annette sprach davon, dass es wegen dem neuen Unterhaltsrecht Entscheidungen gibt, die dem Kindeswohl entgegen stehen. Das ist eine andere Aussage.
Und das was du behauptest ist so nicht richtig, und unsere Anwältin kennt die Gesetzeslage, davon solltest du ausgehen.
§ 1570
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
(1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
(2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.
Lg
Jörg
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Ich weiß was im Gesetz steht. Allerdings kenne ich bisher keine geschiedene Mutter, die Kinder zwischen 3 und 10 betreut, die richterlich gezwungen wurde ganztägig zu arbeiten. Ich kenne wohl Fälle in denen eine Halbtagsstelle zugemutet wurde, allerdings dann der Vater wiederum einen Teil derBetreuungskosten übernehmen soll.
Auch wird wohl von keiner Mutter verlangt von heute auf morgen zu arbeiten, sondern mit Übergangszeiten.
Aber egal. Wenn ich das Interview mit "unbedarften" Ohren höre, höre ich folgendes:
Es gibt ein Magazin, das sich für mehr Gerechtigkeit im Familienrecht auseinandersetzen will. :thumbup:
Da spricht eine Frau und RA. Interessant für ein Magazin, das im Namen "Papa" trägt. Aber klar, es soll ja auch für Väter. Mütter, Großeltern u.s.w. sein.
Im Interview wird das Sorgerecht angesprochen. Die Rechtslage gut erklärt. :thumbup: "uneheliche" Väter können kein GSR einklagen. Aber trotzdem möchte man da Tipps geben. Da frage ich mich als Hörer: Welche? Wenn doch das Gesetz das gar nicht vorsieht.
Dann wird das neue Unterhaltsrecht angesprochen. Hier höre ich aber die Arie der Frauen, das es doch nicht dem Kindeswohl entspricht und so ungerecht ist, wenn Mama arbeiten soll und Papa nicht mehr zahlen muß. Das ist was beim Hörer ankommt. Das ist das, was Hörer, Seher und Leser seit Monaten über das Unterhaltsrecht mitbekommen. Die gängige Meinung, das das neue Unterhaltsrecht alleine Zu Lasten der Mütter geht wird hiermit bestätigt.
Wenn ich betroffener Vater wäre, würde ich aufgrund des Radiointerviews das Magazin nicht kaufen. Es wäre uninteressant, weil es bei mir den Eindruck hinterließ, das es nichts neues bringen wird.
Das ist einfach meine Meinung und wie das Ganze auf mich gewirkt hat.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Jörg,
mindestens drei Jahre
Das heißt doch nix anderes, als dass niemand vor dieser Zeit arbeiten muss.
Über Art und Umfang der Tätigkeit danach sagt das überhaupt nichts aus. Ja nicht mal ob überhaupt!
Ich kenne kein einziges Urteil, indem eine Mutter dazu verurteilt wurde, gegen ihren Willen ab dem 3. Geburtstag wieder voll zu arbeiten, obwohl sie bis dahin nicht gearbeitet hat.
Kennt ihr eins? Oder gar eine Anzahl, die das als gesetzliche Regel erkennen lassen würde?
Würde mich sehr interessieren.
Bis dahin halte ich das für inszenierten Theaterdonner um Frauen wieder als Opfer darstellen zu können.
Urteile die Gegenteiliges ausdrücken gibt es nämlich zuhauf. Auch und gerade vom BGH!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Wenn es in der geschiedenen Ehe Kinder gibt, kommt ebenfalls §1615l zum Zuge. Und genau hierrauf stützen sich die Gerichte, allen voran der BGH.
§1615l Abs.2
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Dieses unterstrichene Wort "insbesondere" wurde auf Abgeordnetenwatch der Zypresse vorgelegt und auch nach deren Intention heisst genau dieses Wort, dass es auch noch andere Belange geben kann. Und welche sollten das sein? Genau, die der KM. Ebenso wird im Satz zuvor das Gummiwort "Billigkeit" mal wieder verwendet. Meine Meinung: Das neue UH-Recht (2008) ist verdammt billige Bauernfängerei und wird dazu genutzt, dem UH-Verlangen von KM's neue Perspektiven zu ermöglichen. Interessant ist ja auch: Warum kommen alleinerziehende KV's so selten in den Genuss, BU von der KM zu bekommen? Warum müssen diese KV's eher noch EU abdrücken? Zumindest bei ihnen hat es ein überobligatorische EK noch nie gegeben und wird es auch nicht - dafür wurde gesorgt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Es gibt bestimmt auch Fälle, wo die KM trotz Betreuung und Vollzeittätigkeit kein überobligatorisches Einkommen in den ersten drei Lebensjahren hat, auch wenn dies eher die Ausnahme ist.
RTFM = Read the fucking manual
Ich würde gerne zum ursprünglichen Thema zurückkommen.
Das Sender_Empfänger-Problem. Wie wirkte das Interview auf die Empfänger/Hörer.
Für das Unterhaltsrecht kann auch Papa-Ya nichts, nur für dessen Darstellung in diesem Medium 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Für mich hat die Reform von 2008 vor allem folgende Auswirkungen:
Im Zuge der Unterhaltsreform, sind die KU Beträge massiv angestiegen.
Und ich bin mir absolut sicher, dass auch die Summe aller Unterhaltszahlungen an die Mütter massiv gestiegen ist.
Nicht nur aufgrund der Aufhebung der 3-Jahresgrenze für uneheliche, sondern auch wegen der Heranziehung des KG für Zwecke des EU.
Dies ist ausdrücklich deswegen eingeführ 🙂 worden, um den Müttern Verluste, die sich aus dem höheren KU ergeben, zu ersparen.
Damit tragen die Väter nicht nur den höheren KU und die höheren Steuern, sondern auch den höheren EU.
Die Tatbestände, die eine Absenkung des Unterhalts rechtfertigen, werden durchweg aus sonstigen Gründen negiert.
In der Öffentlichkeit betrommelt wird aber nur, dass es vereinzelt Frauen geben soll, die jetzt weniger Geld haben.
Demgegenüber stehen fast 100% der Väter die jetzt noch weniger Geld haben.
Ich kann das zwar nicht beweisen, bleibe aber davon überzeugt, bis mir jemand etwas Anderes plausibel macht.
Schrilles Feminstengeschrei zählt nicht dazu.
Gruss Beppo
Edit: Sorry Tina, du hast recht, ich lasse es aber trotzdem drin
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kein Problem Beppo,
ist halt ein umfangreiches Thema. Und was die Unterhaltsreform angeht sind wir uns ja einig. Gut gemeint und miserabel, einseitig umgesetzt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Jetzt beim zweiten mal hören kann ich ausdrücken, was mir nicht gefällt. Im ersten Teil des Interviews wird die Frage gestellt, was am dt. Fam.-Recht denn ungerecht ist. Etwas kurzgeraten kommt dann die Aussage von Annette, dass der unverheiratete KV nur dann das GSR bekommt, wenn die KM zustimmt. Und der KV kann da im Gegensatz zum europ. Auslands nicht klagen. Zum Glück wurde anfangs erwähnt, dass Annette RA für Familienrecht ist, ansonsten würde ich es jetzt wissen. Das Problem ist doch nicht die fehlende Klagemöglichkeit, welche mir hier angeboten werden soll. Die schreiende Ungerechtigkeit ist doch das fehlende automatische GSR für alle Eltern. Eine mögliche Klage würde doch an der Ungerechtigkeit gar nichts ändern, sondern lediglich Zeit, Nerven und Geld kosten. Ausserdem wird dann auch nur nach dem sogenannten Kindeswohl gesucht, anstatt einfach eine wesentl. Grundlage dafür zu akzeptieren - beide Elternteile haben. Solange sich hieran nichts ändert wird es immer in den Köpfen heissen: Kinder gehören zur Mutter. Ein neues Selbstverständnis ist gefragt, keine Klageflut.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Annette ist leider selbst nicht hier im Forum. Sie bad mich aber folgendes zu schreiben:
Zitat Annette Gieseking:
"Es gibt jede Menge Fälle, die ich persönlich betreue, in denen die Mütter ab dem 3. Lebensjahr vollzeit arbeiten mußten. Natürlich zwingt kein Richter eine Mutter mit der Pistole - wir leben in einem Rechtsstaat - aber er rechnet ihr fiktiv Einkünfte aus Vollzeittätigkeit an und damit ist der Anspruch auf Unterhalt in aller Regel weg.
Im übrigen ging es um das Rückwirkungsverbot: Bitte genau zuhören! Und das fand ich verfassungsrechtlich bedenklich.
Letztlich hat es nicht nur mit dem Gesetz zu tun, sondern mit der Rechtsprechung, die von den Gerichten zum neuen Unterhaltsrecht entwickelt wurde."
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Ok UJörg,
damit wäre dann geklärt das sie eine andere Erfahrung gemacht hat als viele von uns hier.
Was mir nun fehlt ist die Auseinandersetzung mit dem, wie das Interview bei Hörern ankam. Diese wird allerdings kaum sinnoll zu führen sein, wenn Annette nicht persönlich Stellung nehmen kann oder will.
Wenn es in deiner Ankündigung nur darum ging, das Radiointerview bekannt zu machen und keine wie auch immer geartete Kritik oder Auseinandersatzung gewünscht ist, sag es nur.
Ich bin der Meinung, das man aus Feedback ja nur lernen kann.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
zum Rückwirkungsverbot: Ich habe 1982 meinen Führerschein erworben. Dann erwarte ich, dass meine Geschwindigkeitsüberschreitungen nach dem damaligen Bußgeldkatalog geahndet werden.
Dem ist natürlich mit Bestandsschutz gut entgegenzutreten. Doch in vielen anderen Rechtsbereichen, siehe nur die ständigen Änderungen am AGBG, gibt es das auch nicht. Warum dann für Frauen?
aber er rechnet ihr fiktiv Einkünfte aus Vollzeittätigkeit an und damit ist der Anspruch auf Unterhalt in aller Regel weg.
Ich kenne reichlich Väter, die mangels (Aus-)Bildung nur im Niedriglohnsektor Arbeit finden. Denen wird ein fiktives Einkommen unterstellt, damit sie fleißig Unterhalt zahlen. Warum nicht also auch bei den Frauen? Das Argument "Kindeswohl" beim nachehelichen Unterhalt eingebracht ist in meinen Augen nur ein hilfloser Versuch, noch irgendwie an Geld zu kommen. Im Sozialrecht gilt seit Einführung des ALG-2 die "Arbeitspflicht" des Betreuungselternteiles ab Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Sicher, die Regelung ist nichts für "Übermütter".
Letztlich hat es nicht nur mit dem Gesetz zu tun, sondern mit der Rechtsprechung, die von den Gerichten zum neuen Unterhaltsrecht entwickelt wurde."
Danke. Genau diesen Punkt bemängele ich gern und ausgiebig. Es kann nicht sein, dass schlechte handwerkliche Arbeit des Gesetzgebers durch Gerichte nivelliert wird. Dies führt zu Uneinheitlichkeit und Rechtswillkür.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wenn ich kein Feedback oder Kritik wollte, würde ich es nicht hier rein stellen. 😉
Und Annette hat doch persönlich geantwortet, auch wenn sie nicht hier angemeldet ist. Uns wurde geraten unsere Anwälte hier aus dem Forum drausen zu lassen, aus bekannten Gründen. Dem entsprechen wir.
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c/o Jörg Mathieu
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Moin,
Zitat Annette Gieseking:
"Im übrigen ging es um das Rückwirkungsverbot: Bitte genau zuhören! Und das fand ich verfassungsrechtlich bedenklich."
Soweit ich mich erinnere, gab es Übergangsvorschriften, das mal zur Erinnerung.
Ich erinnere mich auch an die Zeit, als die Schuldfrage aufgehoben wurde. In meiner unmittelbaren Umgebung wollte sich eine Frau scheiden lassen, ist dann zu ihrem Mann für drei Monate zurück, um sich danach nach dem neuen Gesetz scheiden zu lassen. Nach dem alten Gesetz wäre sie schuldig geschieden worden und die Kinder wären problemlos beim Vater verblieben. So konnte sie die Kinder zu sich holen, da die Schuld ja wegfiel. Hat damals jemand Bestandsschutz gefordert?
Oder um bei dem Beispiel von DeepThought zu bleiben: als er seinen Führerschein gemacht hat, durfte er auch noch mit 7,99 :rofl2: 0,799 Promille fahren, während es heute nicht erlaubt ist.
eskima
Antwort von Annette:
Ich habe kein Problem mit Kritik, werde mich aber wohl dazu äußern dürfen oder?
Es gab keine Übergangsvorschriften. Das Rückwirkungsverbot ist eine verfassungsrechtliche Frage- Eure Ausführungen liegen etwas neben der Sache. Geschwindigkeitsüberschreitungen begeht man jeden Tag neu- eine Ehe und die daraus resultierende Lebensplanung nicht.
Dass bei dem neuen Unterhaltsrecht eine absolute Rerchtsunsicherheit herrscht ist richtig. Man weiß nie wie der zuständige Richter entscheidet. Das macht auch die Beratung schwierig. Auch der BGH entscheidet mal so und mal so. Das Familienrecht ist eben schon immer vor allem ein von der Rechtsprechung entwickeltes Recht, weil es nicht möglich ist, alle denkbaren Einzelfälle gesetzlich zu normieren.
Auch ich finde, dass es immer ein gemeinsames Sorgerecht geben müßte. Ich meinte auch lediglich, dass in anderen europäischen Ländern wenigstens die Möglichkeit einer gercihtlichen Geltendmachung besteht- nicht mal das geht in Deutschland.
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Hi,
Rückwirkungsverbot meint etwas anderes und zwar, dass zB bei einer Straftat nur die zum Zeitpunkt der Tat gültigen Gesetze angewandt werden dürfen. Heißt also, wenn am 15.11.2009 auf Mord die Höchststrafe lebenslänglich ist und ich begehe am 15.11.2009 einen Mord, dann darf ich auch dann nur lebenslänglich bekommen, wenn am 16.11.2009 die Todesstrafe auf Mord wieder eingeführt wird.
Das heißt aber nicht, dass eine im Jahr 1970 geschlossene Ehe sich auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen "Scheidungsgesetze" berufen kann, wenn im Jahr 2008 die Änderung XY gesetzlich manifestiert wird. Das Ereignis ist ja dann auch nicht die Eheschließung, sondern der Scheidungsantrag. Genauso, wie ich mich nicht auf die Anwendung der Steuergesetze 1976 berufen kann, weil ich da nun mal geboren wurde.
Gesetze können immer nur ex nunc angewandt werden. Ich glaube, dass auch Frau G. da das Rückwirkungsverbot falsch anwendet.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Leute,
polemisch, aber notwendig.
Als ihr euch hier angemeldet habt, dachte ich ihr seid eine Gurkentruppe. Große Löcher im Konzept und RAs in der Umgebung. Das sah für mich nach einer Fishing-Veranstaltung aus.
Nach dem Interview verstärkt sich meine Meinung.
Und jetzt mal Anette. Also, wie viele Urteile kennst Du denn so, bei dem der Unterhalt nicht den üblichen Weg der zähen Herabsetzung nach langen Kämpfen genommen hat? Magst Du uns mal an den ungerechten, bösen Urteilen teilaben lassen?
Also ich lese den BGH etc. Aber entweder ist mein Verständnis falsch, oder das steht wirklich was anderes in den Urteilen.
Gruß,
Michael