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[Oben angepinnt] Befragung des Bundesministeriums: Kindeswohl und Umgangsrecht

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(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo zusammen,

Offener Brief an die Bundesfamilienministerin: Verbände fordern Neustart der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ und neutrale Information über die Doppelresidenz
(...)
Gleichzeitig wird gefordert, die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche als Basis für zukünftige politische Entscheidungen zur Regelung des Kontaktes der Kinder mit ihren Eltern nach einer Trennung dienen soll, neu zu starten. Aufgrund mehrerer vom Familienministerium veranlasster Änderungen des Studiendesigns in der laufenden Studie würden die bisher gewonnenen Ergebnisse in der momentanen Form sonst nicht verwendbar sein. Eine unnötige Verschwendung von Steuergeldern und fortwährende Belastung von Kindern getrennter Eltern wäre die Folge, da sich die notwendigen politischen Entscheidungen weiter verzögern würden.

Quelle: http://doppelresidenz.org/article15-Verbande-fordern-Neustart-der-Studie-Kindeswohl-und-Umgangsrecht-und-neutrale-Information-uber-die-Doppelresidenz

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2016 21:58
(@united)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

bin zwar nicht ganz sicher, meine aber, das gehört hier hin.

Kernergebnisse der Befragung von Trennungseltern "Gemeinsam getrennt erziehen" <hier> (Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach).

Vorstellung durch das BMFSFJ <hier>.

Eine Menge interessanter Ergebnisse.

Erschütternd finde ich die Zustimmungsquote zur Aussage "wir bemühen uns, unser Kind nicht in unsere Konflikte hineinzuziehen".
Das bejahen lediglich 48% der Trennungseltern ...

Das das nicht immer klappt ... ok.
Aber dass sich Elternteile nach eigener Aussage nicht einmal bemühen ...
... 52% der Befragten gehören wegen Kindeswohlgefährdung angezeigt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 17:05
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo zusammen.

Aber dass sich Elternteile nach eigener Aussage nicht einmal bemühen ...
... 52% der Befragten gehören wegen Kindeswohlgefährdung angezeigt.

Mit Aussagen hinsichtlich Kindeswohlgefährdung nur aufgrund dieser Veröffentlichungen wäre ich verdammt vorsichtig. In dem Link zum Ministerium für alles außer Männer heißt es ja zum Beispiel auch ...

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017 von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist.

... und wie "repräsentativ" die Stichprobe wirklich war, das haben wir in diesem Thread ja nun zur Genüge geklärt.

Aus einer zurechtfrisierten Umfrage kann man aber keine brauchbaren Ergebnisse ableiten.

Im übrigen, wer regelmäßig bei https://sciencefiles.org/ reinschaut, der weiß inzwischen, was es mit solchen Studien auf sich hat: Man kommt leider nicht umhin, sich die Studie im Original zu Gemüte zu führen, und dabei insbesondere darauf zu achten, mit welcher Methodik die Truppe an das Problem herangegangen ist. In unerfreulich vielen Fällen ist bereits die Studie selbst ein Schrotthaufen, der keinerlei wissenschaftliche Standards erfüllt; und das, was der Auftraggeber und die ehrenwerte Presse anschließend daraus machen, das steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.

Bei der obigen Aussage, dass sich nur 48% bemühen, das Kind aus dem Trennungszwist herauszuhalten, da würde ich insbesondere gerne wissen: Wie genau lautete denn die zugehörige Frage an die Teilnehmer, in welchem Kontext wurde diese Frage gestellt, und welche Antwortmöglichkeiten gab es?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 19.07.2017 18:18
(@speciald)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich traue mich ja kaum zu fragen, aber ich werde mich nach dem Stand einfach mal erkundigen.
Die Studie sollte ja mal langsam zu Ende gehen...

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Themenstarter Geschrieben : 30.10.2017 22:14
(@speciald)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe zwar noch keine direkte Antwort auf meine Anfrage bekommen, aber hierauf kann ich verlinken:

Kernergebnisse der Befragung von Trennungseltern "Gemeinsam getrennt erziehen"

Der Untersuchungsbericht (Allensbach) <a href="" http://www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_studies/Abach_Trennungseltern_Bericht.pdf"></a&gt ;" ist nun online. Gefunden in einem Bericht der Zeit <a href="" http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/familienrecht-trennung-kinder-aufenthaltsbestimmungsrecht"></a&gt ;" (FDP & WM).

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Themenstarter Geschrieben : 13.11.2017 20:17
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

So sieht es beim französischen Nachbarn aus, wenn es ums Doppelresidenzmodell geht. Für alle, welche französisch lesen.
https://blogs.mediapart.fr/michel-grangeat/blog/210617/residence-des-enfants-apres-separation-des-parents-un-besoin-d-invention-politique

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 21:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

gibt es eine Übersetzung?  😉

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 22:09
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

Leider nein.

Aber der link ist eine Fundgrube, zum Doppelresidenzmodell in Frankreich, in Belgien und auch zu neueren internationalen Studien über die Thematik.Und ich finde, die Texte sind "wissenschaftlich" fundierter als die Allensbachstudie.

In Frankreich und Belgien ist ja dieses Modell seit 2002 bzw. seit 2006 gesetzlich verankert. Und es wird jetzt darüber nachgedacht, das Modell als prioritär einzustufen, falls Eltern sich nach einer Trennung nicht einigen können. Die Artikel weisen daraufhin, dass es viel mehr Väter wagen, das Modell einzufordern, seit es gesetzlich verankert ist.

Es wird auch angedacht (und mehrere Studien zitiert), dass das Modell auch für Kleinstkinder angebracht ist (1 Jahr) und für Kinder von drei bis fünf Jahren. Es werden die französischen Kinderpsychiater zitiert, welche das Modell kritisierten. Sie setzten zuerst das Alter, ab wann das Modell umgesetzt werden könnte, auf sechs Jahre fest und dann, ohne Argumente auf drei Jahre.
Interessant sind auch die Aussagen, inwieweit es eine Hauptbezugsperson, deren Wichtigkeit in Deutschland in diesem Zusammenhangimmer unterstrichen wird, gibt.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2017 22:34
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