Kindesmutter sucht ...
 
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Kindesmutter sucht weiterhin Streit - wie kann ich dem entgehen?

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(@brille007)
Gehört zum Inventar Registriert

Moin karlson,

Ich habe einfach nur etwas dagegen, dass ich verpflichtet bin, dem Verfahren beizuwohnen, aber meine Originalmeinung nicht verfahrenswirksam ist.

Das ist ja auch nicht der Fall. Obwohl es prozesstaktisch tatsächlich oft angebrachter ist, wenn ein kühler Profi das Wort führt und nicht die emotional aufgeladenen Streitparteien. Aber selbstverständlich kannst Du Dich auch MIT Anwalt zu Wort melden, wenn das angebracht ist.

Und angenommen, ich hätte den Mut des Ahnungslosen und wollte mich selbst "verteidigen", oder ich hätte tatsächlich profunde, juristische Kenntnisse, dann empfände ich (tatächlich: ich empfinde) es als Unding, dass mir als mündiger, deutscher Staatsbürger das Recht genommen wird, mit eigener Stimme zu sprechen.

Es gibt auch Leute, die der Ansicht sind, sie würden ihr Auto in- und auswendig kennen. Trotzdem erspart ihnen das nicht die regelmässige Überprüfung durch den TÜV.

Ich persönlich finde Anwaltspflicht vor Gericht nicht grundsätzlich verkehrt: Zum einen kennen die die Spielregeln und Formalien; zum anderen bremst es die Prozesswut. Als Richter würde ich mich jedenfalls nicht täglich mit "hab ich nicht gewusst" oder "hat mir keiner gesagt" herumschlagen wollen, wenn Amateure irgendwelche Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig oder in der falschen Form vorgelegt und Anträge falsch gestellt haben. Jura ist nichts für Hobbyisten; deshalb muss man es ja auch studieren.

Ich glaube nicht, dass das Procedere, einen RA einbeziehen zu müssen, eine Verhandlung geschmeidiger ablaufen lässt, es ist m.M.n. vielmehr der gelungene Versuch, den Futtertrog unserer RA-Kaste etwas größer zu dengeln.

Das hat - siehe oben - in den meisten Fällen schon gute Gründe. Und gilt auch fernab der Justiz: Schon mal versucht, den eigenen Schornstein zu fegen oder die eigene Elektrik ans Stromnetz anzuschliessen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2014 13:04
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

@karlsson

Überleg dir vorher - möglichst zusammen mit deinem Anwalt - wo deine Schmerzgrenze ist. Diese sollte in einem Vergleich nicht berührt werden. Ansonsten könntest du ja auch ein Urteil kassieren.

Was deine Bedenken mit dem Unterhalt für die Kinder angeht: der BGH ging in seinem Urteil davon aus, dass bei einem mehr als dreifachen Einkommen der Barunterhalt für den barunterhaltspflichtigen Elternteil komplett entfällt. Ansonsten würde es eher eine Qoutelung geben. Und vielleicht könnt ihr das bei dieser Verhandlung ja mit aufnehmen lassen, dass die KM jetzt zumindest teilweise Unterhalt für das minderjährige Kind zahlen muss.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2014 13:18
(@karlson69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

Aber selbstverständlich kannst Du Dich auch MIT Anwalt zu Wort melden, wenn das angebracht ist.

Das hatte ich ja nicht bestritten. Ich sprach von Originalmeinung. Wenn ich über meinen Anwalt kommuniziere, spiele ich stille Post - da geht dann was verloren (und wenn es meine Emotionen sind).

Es gibt auch Leute, die der Ansicht sind, sie würden ihr Auto in- und auswendig kennen. Trotzdem erspart ihnen das nicht die regelmässige Überprüfung durch den TÜV.

Gegenfrage: Lässt Du an der Tankstelle den Tankwart kommen, um den Reifendruck zu prüfen?
Es gibt Dinge, die man durchaus selbst regeln kann.
Ich habe meine Gartenhütte selbst aufgebaut, das Treppenhaus renoviert und die Kellerfenster selbst eingesetzt. Sogar meine EStE mach ich selbst, obwohl es Steuerberater gibt.

Das ist eine Frage der Komplexizität und fallabhängig. Die Konsequenzen sollte man natürlich überdenken. Aber ein grundsätzliches NEIN gegen Selbstvertretung halte ich für bedenklich.

Der vorliegende Fall ist juristisch beherrschbar (so meine laienhafte Einschätzung), sollte dem nicht so sein, plädiere ich zum Wohle aller für eine Optimierung bestehender Rechtsverfahrensweisen.

Aber was rede ich...

´nen bunten Gruß,
karlson

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2014 14:44
(@brille007)
Gehört zum Inventar Registriert

Moin karlson,

Das hatte ich ja nicht bestritten. Ich sprach von Originalmeinung. Wenn ich über meinen Anwalt kommuniziere, spiele ich stille Post - da geht dann was verloren (und wenn es meine Emotionen sind).

dann überschätzt Du sowohl "Originalmeinung" als auch "Emotionen" in Gerichtsverfahren - auf beides kommt es nicht wesentlich an.

Gegenfrage: Lässt Du an der Tankstelle den Tankwart kommen, um den Reifendruck zu prüfen?
Es gibt Dinge, die man durchaus selbst regeln kann.
Ich habe meine Gartenhütte selbst aufgebaut, das Treppenhaus renoviert und die Kellerfenster selbst eingesetzt. Sogar meine EStE mach ich selbst, obwohl es Steuerberater gibt.

Wir leben in einem Land, das ungefähr 80 Millionen Bundestrainer und Bundeskanzler hat. Ein System wie die Justiz funktioniert - schlecht genug - mit ein paar formalen Standards. Wenn man die auch noch aufgibt, funktioniert es nicht besser; das Ergebnis ist dann vielmehr "Anarchie". Vor allem, nachdem die Mehrzahl der Bürger glaubt, es gäbe zum einen einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Gerechtigkeit und zum anderen eine einheitliche Rechtsprechung von Flensburg bis Füssen.

Das ist eine Frage der Komplexizität und fallabhängig. Die Konsequenzen sollte man natürlich überdenken. Aber ein grundsätzliches NEIN gegen Selbstvertretung halte ich für bedenklich.

Der vorliegende Fall ist juristisch beherrschbar (so meine laienhafte Einschätzung), sollte dem nicht so sein, plädiere ich zum Wohle aller für eine Optimierung bestehender Rechtsverfahrensweisen.

Es ist Dir ja unbenommen, für Deine Ansichten Mitstreiter zu suchen und sie an passender Stelle vorzutragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 17.02.2014 14:59
(@united)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Karlson,

Ich sprach von Originalmeinung. Wenn ich über meinen Anwalt kommuniziere, spiele ich stille Post - da geht dann was verloren (und wenn es meine Emotionen sind).

Deine Meinung darfst Du Deinem Anwalt erläutern.
Ihr könnt im Vorwege auch vereinbaren, dass Du ihn antickst, wenn Du etwas sagen möchtest.
Ggf. wird Dein Anwalt dann um eine kurze Beratungsunterbrechung bitten oder Dir signalisieren, dass Mund geschlossen halten, wichtig ist ...

Etwas vor Gericht - ohne einen anwaltlichen Kopfnicker - zu sagen, birgt immer ein Risiko.

Soviel Vertrauen zum Anwalt solltest Du haben, ansonsten ist es der falsche.

Gruß
United

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Geschrieben : 19.02.2014 13:05
(@psoidonuem)
Rege dabei Registriert

Komisch. In den Verhandlungen (Sorgerecht, Unterhalt) haben meine hEXe und ich ganz klar mehr gesagt als unsere Anwälte.
Du hast eine völlig falsche Vorstellung von dem ganzen.

Aber auch Dir sage ich, was ich hier schon ein paar anderen gesagt habe: Wenn Du Dich vor Gericht so gibst wie hier, ziehst Du den Kürzeren. Beweis: Meine hEXe. Die hätte besser einen Maulkorb gehabt.

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Geschrieben : 27.03.2014 12:49
(@karlson69)
Schon was gesagt Registriert

@ pseudonuem

Aber auch Dir sage ich, was ich hier schon ein paar anderen gesagt habe: Wenn Du Dich vor Gericht so gibst wie hier, ziehst Du den Kürzeren. Beweis: Meine hEXe. Die hätte besser einen Maulkorb gehabt.

Wie gebe ich mich denn, dass das den Groll eines Richters / einer Richterin provoziert?
Magst Du mir mal ein paar wertvolle Hinweise für "MustNots" geben?

Ich habe bisher noch an keiner Verhandlung aktiv teilgenommen (Ausnahme: Scheidung), deshalb bin ich für Tipps natürlich dankbar.
Andererseits glaube ich, dass auch ein Richter Verständnis dafür hat, dass eine Verhandlung emotional belastet und sich Teilnehmer entsprechend menschlich verhalten...

Gruß, karlson

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 14:03
(@psoidonuem)
Rege dabei Registriert

Die anderen ausreden lassen. Egal was sie für einen Quatsch absondern.

Den Richter immer ausreden lassen (das schreibe ich absichtlich zweimal).

Die Gegenseite nicht angreifen. Nur sogenannte Fakten angreifen. Wenn der andere ausgeredet hat. Es ist besser, das letzte Wort zu haben.

Angriffe der Gegenseite (der kann nicht mit Geld umgehen, der guckt jedem Rock nach) ignorieren. Der Richter tut das auch. Er ignoriert es aber nicht, wenn Du Dich über sowas streiten willst. Das hilft dem Richter, gut und böse zu unterscheiden.

Nicht gleich alles Pulver verschießen. Man kann auch ganz am Ende der Verhandlung, in der man sich zwei Stunden über Lappalien gestritten hat und die Ex sich zu Deinem Lebenswandel geäußert hat noch ganz treudoof fragen, ob das nicht die falsche Stufe der DT ist. Wenn der Richter und der gegnerische Anwalt zum nächsten Termin müssen, ist vieles unstreitig, was vorher streitig gewesen sein könnte.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 14:31
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