Hallo alle zusammen,
bin begeistert von diesem Forum. Es hat mir während der Trennung und Scheidung von meiner Ex sehr geholfen. Habe eigentlich auch bis zum letzten Wochenende geglaubt alles sei bestens geregelt.
Kurze Chronlogie: Frau 1995 kennen und liebengelernt
1997 gemeinsame Wohnung
August 2001 Heirat
August 2002 Geburt Wunschkind E*** 🙂
Februar 2004 - meine Frau verspürt keine Sehnsucht nach mir ->
zieht auch sofort aus mit Kind zu Ihrem Lover
sofortiger Vaterschaftstest ergibt mit 99,99% - ich bin der Vater 🙂
November 2005 Scheidung
Umgangsregelung aktuell jedes 2te WE von Samstag 10Uhr bis Montag früh Kindergarten
und an Tagen wo Kiga zu ist und Ex arbeitet
Nun der Schock vom letzten WE - E* erzählt irgendwas von grösserem Kinderzimmer
in Hamburg.
Anruf bei Ex ergibt folgende Situation - beruflich gehts nicht weiter, sie wird deppressiv und ausserdem sei eh noch nichts sicher bla bla bla. 😡
Aktuell leben wir in Nordbaden bei Mannheim- ich lebe ca. 12 km entfernt von meiner Tochter.
Wenn sich der Umzug bewahrheitet bricht für mich ne Welt zusammen - ich liebe mein Kind über alles.
Ich bezahle pünktlich KU über Tarif, keinen EU (Ex arbeitet und verdient 2100,-€ netto und lebt mit Lover zusammen)
Habe eigentlich gedacht mir bleibt weiterer Sch.. nach der Scheidung erspart -pustekuchen.
Als Mann und Vater biste echt der letzte.
So das war fürs erste
Für Ratschläge wie ich mich verhalten soll bin ich sehr dankbar
lg
herby
Bitte keine Realnamen ins Forum schreiben, s.Boardregel Nr2. Danke
Moin Herbie!
Um konkretere Antworten zu bekommen bitte diese Fragen beantworten, sie sind sehr wichtig in Deinem Fall:
Wie ist das Sorgerecht geregelt?
Wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt?
Gibt es eine gerichtliche Umgangsregelung?
Gibt es eine schriftliche Elternvereinbarung betreffend Umgang?
Grüße,
Milan
Lieber Herby,
ist zwar schon shit wenn Dein Kind so weit weg zieht.
Wie weit ist es denn, schätz mal schon so 800km.?
Also ich kenn jemand im Bekanntenkreis,der seinen Sohn ins Flugzeug setzen lässt und dann in Stgt am Flughafen abholt.
Ich weis net ob Du den Umzug Deiner Ex verhindern kannst, aber vieleicht erkundigst Dich mal was Dich der ganze Spass kostet, wenn de fliegen lässt oder mal selbst fliegst und dort ein Zimmer mietest bevor Du verzweifelst.
Die Kosten kannst bestimmt irgendwo geltend machen.
Warum will den Deine Frau wircklich so weit weg?
Doch net wegen der Arbeit?
Pirat
Moin Herbie!
Um konkretere Antworten zu bekommen bitte diese Fragen beantworten, sie sind sehr wichtig in Deinem Fall:
Wie ist das Sorgerecht geregelt?
Wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt?
Gibt es eine gerichtliche Umgangsregelung?
Gibt es eine schriftliche Elternvereinbarung betreffend Umgang?Grüße,
Milan
Hey Herby - Antworten auf das eingestellte Zitat wären hilfreich... 😉
Milan
Hallo zusammen
danke erst mal für eure Antworten. Ich hab echt keine Ahnung Milan ob ich damals bei der Scheidung einfach zu naiv war?
So stehts im Scheidungsurteil:
Wie ist das Sorgerecht geregelt?
Gemeinsames Sorgerecht
Wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt?
????? Scheidungurteil = Kind lebt bei der Mutter und hat regelmäßig Kontakt zum Vater
Gibt es eine gerichtliche Umgangsregelung?
Nein- Passus im Scheidungsurteil: Beide Parteien erklären daß sie das Umgangsrecht einvernehmlich untereinander regeln wollen.
Schriftliche Elternvereinbarung gibt es nicht. :knockout:
Ich hab mir natürlich schon Gedanken gemacht wie die ICE Verbindungen/ Flugverbindungen von hier so sind.
Ob Ex wegen Arbeit weg zieht - ich weiss es nicht - sie wirds mir sicher auch nicht auf die Nase binden.
Ich hab an Sie appelliert sich diesen Schritt gut zu überlegen. Zumal das Wetter in Hamburg doch en bisschen anders ist als hier im wilden Süden und Ex doch eher der südländische Typ ist.
liebe Grüsse
Herby
Hi Herby!
Nein, so blöd warst Du nun auch wieder nicht.
Scheidungurteil = Kind lebt bei der Mutter und hat regelmäßig Kontakt zum Vater
Wenn es ein eheliches Kind ist und Du der Vater bist, dann habt Ihr weiterhin automatisch das gemeinsame Sorgerecht behalten. Eventuell hat sie alleinig das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber da bin ich nicht sicher. Kann sein, daß Ihr das auch noch gemeinsam habt.
Beide Parteien erklären daß sie das Umgangsrecht einvernehmlich untereinander regeln wollen.
Schriftliche Elternvereinbarung gibt es nicht.
Im Klartext: die Parteien haben es nicht nachweislich geregelt. Das ist eigentlich gut. Denn nun kannst Du auf eine Regelung bestehen bzw diese gerichtlich einklagen.
Im Moment bin ich ansonsten auch etwas überfragt. Liegt vielleicht an der Uhrzeit...
Milan