Alkoholvorwurf
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Alkoholvorwurf

Seite 3 / 14
 
(@mirko999)
Zeigt sich öfters Registriert

Meine Ex hat damals selbst, in der Verhandlung, den Richter gefragt ob die Kinder immer noch zum Vater müssen auch wenn sie es nicht wollen 🙈🙈🙈🙈

Die ist anschließend auf der Unterlippe aus der Verhandlung gegangen. Der Richter hatte sehr deutliche Worte für sie 😉

Falls der Umgang dann immer noch nicht funktioniert dann wird irgendwann die Erziehungsunfähigkeit der KM ihr auf die Füße fallen. SIE wird dann erklären müssen warum es nicht klappt und was sie falsch macht. Und da braucht sie nicht damit zu kommen, dass die Kinder nicht möchten oder noch schlimmer, dass der Vater ein Alkoholproblem hat. 

Bei mir war es irgendwann soweit, dass sie ihr die Kinder wegnehmen wollten und dass die beiden bei mir bleiben. Und da hat sie richtig Angst bekommen und auf einmal lief es perfekt. 

Also entspanne dich ruhig. Falls sie die Kinder nicht hergibt wird sie sich verantworten und erklären müssen was sie denn falsch macht, dass die Kinder nicht zum Vater möchten oder warum der Umgang nicht klappt 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2022 06:53
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert

@mirko999 

Danke fürs Mutmachen. 

Ich bin immer noch skeptisch was die Reibungslosigkeit betrifft, dazu kann ich gleich noch was sagen. Allerdings glaube ich tatsächlich, und folge da deinen Schilderungen, dass der Alkoholvorwurf keine besondere oder auch nur irgendeine Rolle spielen wird, da wirklich & tatsächlich einfach keinerlei alkoholbedingte Situationen in irgendeiner Form, auch außerhalb der Kindsbetreuung, vorgekommen sind. Sprich: wenn Patenthalse wirklich so schwer alkoholkrank wäre, dass ein begleiteter Umgang oder gar Umgangsausschluss zu rechtfertigen wären, dann müsste es ja irgendwas geben, irgendwelche Ausfälle, irgendwelche Vorkommnisse, dokumentierte Ausraster, eventuelle Anzeigen, Probleme, Zeugen, Verletzungen, Klinik... irgendwas. Es gab aber genau: nichts. Und daher bin ich da entspannt. 

Bezüglich reibungslos: Dazu muss ich ein bisschen vom Hintergrund berichten, nämlich dass ich (zum Beispiel) von April 21 bis August 21 und von Anfang Februar 22 bis Anfang April 22 für die KM sozusagen im Auslandseinsatz war*, also nicht anwesend, und daher auch keinen Umgang mit dem Kind hatte. Also die KM wird sicherlich die Karte ziehen dass das Kind kaum regelmäßigen Kontakt zu mir hatte und man daher stundenweise anfangen muss, natürlich begleitet. Da ist es, alles in allem, zumindest vorstellbar, dass ein Familienrichter nicht sofort Standardumgang ausurteilt.

*bei Interesse näheres per PN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2022 11:25
(@mirko999)
Zeigt sich öfters Registriert

@patenthalse

Dann wird es einfach die ersten 2,3,4 Wochen stundenweise und NICHT begleitet und danach normal mit Übernachtung.

Was die Mutter möchte will niemand wissen. Es geht um die Kinder 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2022 13:22
(@daddi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo patenthalse,

ich verfolge deinen Thread hier aufmerksam, weil mir ähnliches vermutlich auch noch (leider) bevorsteht. Folgende drei Dinge würde ich gerne hinzufügen:

  1. Sei froh, dass du die Trennung vollzogen hast, weil...
  2. ...die KM m.E. narzisstische Züge zeigt
  3. Nimm dir auf jeden Fall ein (guten) Fachanwalt für Familienrecht (nicht irgendeinen RA), wenn es vor Gericht geht.

Ich hoffe das Beste für dich und das Kind.

VG

Daddi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2022 13:42
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert

@mirko999 

Ich hoffe, dass wir zunächst die ursprünglich besprochene und vereinbarte Regelung, Freitag und Samstag je 4h, wieder aufnehmen können. Die KM hatte ja vor ein paar Wochen noch nichts dagegen, und hat diese Regelung selbst und von sich aus, alleine, vorgeschlagen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2022 13:50
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert

@daddi 

Danke für Deine Anteilnahme!

Einerseits kann ich Dir sagen, dass ich selbst bisher die Trennung noch keine Sekunde bereut habe, andererseits bin ich auch kein Freund solcherlei Zuschreibungen wie "narzisstische Züge" usw. -- selbst wenn es zutrifft, überlasse ich so eine Vorwurfshaltungs-, Opfer- und Unterstellungskultur den Frauen. 

Ich empfinde meine Ex als gute Mutter und an sich auch bewundernswerte Frau, und ich denke dass sie einem anderen Mann eine gute Partnerin sein kann - nur halt mir nicht. Und ich ihr nicht. Es hat nicht gepasst, wie hier ich glaube Mirko schon gesagt hat, "wie Hund und Katze". Mein Anteil daran ist gleichwertig; auch ich habe das nicht sehen wollen und mich an dem Wunschbild einer entstehenden Familie erfreut.

Wir werden sehen wie sich das entwickelt. Ich habe allerdings einen in meinem Wertesystem wichtigen Schutzschalter eingebaut, und das ist das ganze hochgradig beschädigende Manipulationstheater durch die KM. Sollte unser Streit nicht beigelegt werden können, und sollte ich trotz Erfolgen vor Gericht etc feststellen, dass als Reaktion schwere Loyalitätskonflikte angefacht werden und unsere Tochter sichtbar darunter leiden, dann werde ich mich zurückziehen, weil ich das dem Kind nicht zumuten will. Damit stehe ich wohl alleine hier, aber was ich hier alles so las, ist dermaßen herzzereissend dass es mich schüttelt. Dann lieber zurücktreten.

Lieben Gruß

PH

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2022 14:03
(@mirko999)
Zeigt sich öfters Registriert

@patenthalse

Und dann geht es dem Kind ohne Vater besser??? Ich könnte nicht ruhig schlafen wenn ich mein Kind nicht sehen würde.

Wach mal endlich auf und hör auf so viel zu lesen. Wenn du dich darum kümmerst dann wirst du auch einen normalen Umgang haben. Es ist das Recht des Kindes und es ist deine Pflicht als Vater dich um dein Kind zu kümmern. Lass dich nicht einschüchtern von der Ex. Du bist gegangen und hast, um es einfach zu sagen, dein Kind im Stich gelassen. Und jetzt überlegst du sogar das ganze Ding ruhen zu lassen wenn es anstrengend wird.

Wartest du dann bis das Kind 18 ist und sich vielleicht bei dir meldet oder wie?

Steh auf und lass dich nicht zum Spielball der KM machen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2022 21:25
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Und jetzt überlegst du sogar das ganze Ding ruhen zu lassen wenn es anstrengend wird.

Was ich gesagt habe, beruht auf einem spekulativen Szenario. Das ist alles in der Zukunft.

Ich werde zunächst alles mir mögliche unternehmen, um für unser Kind da zu sein. 

Anders als in anderen Fällen hier ist "meine" KM aber kein psychotisches, kindeswohlgefährdendes Wrack, und das Kind in ihrer Obhut nicht per se gefährdet.

Ich halte es für zumindest genauso vorstellbar dass, wenn ihre Trennungsverletzungen geheilt sind, und/oder ein Gericht den Umgang klar ausgeurteilt hat, sich der Umgang und unser Verhältnis dann tatsächlich freundschaftlich normalisiert, wie ich es für vorstellbar halte, dass dies nicht passiert und dass es andauernde Feindschaft und im Zuge dieser unaushaltbare Manipulation des Kindes auftritt.

Das alles weiß ich aber noch nicht. Das wird sich zeigen.

Ich habe gegenüber Daddi gesagt, dass ich das Kindeswohl - das Recht des Kindes auf ein von emotionaler Misshandlung und Manipulation freies Leben - über das Recht des Kindes auf Umgang mit mir stelle. Sollte es sich ergeben, dass das eine nicht ohne das andere geht, ziehe ich mich, zum Wohle unseres Kindes, zurück. Umgang nicht um jeden Preis.

Damit das passiert, muss es aber schon extrem werden. Ich rede hier nicht von den wohl nahezu unvermeidlichen, kleinen Loyalitätskonflikten, sondern von massiver, rücksichtsloser Manipulation in kriegerischer Absicht, mit absehbaren schweren Schäden fürs Kind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2022 04:47
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Jugendamt der Hauptstadt (Wohnsitz des Kindes) hat sich auf meinen Vermittlungsgesprächwunsch zurückgemeldet und vorgeschlagen, eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle zwecks einer solchen Elternberatung in Umgangsfragen aufzusuchen.

Zählt das als "amtlich" ausreichender Schritt im Sinne des Umgangs-Dreisprungs, bevor man am FamG einen Antrag stellt? 

Ich will keine Zeit mit irgendwelchen "nicht anerkannten" Laberinstituten vergeuden, wenn ich danach eh nochmal zum "richtigen" Jugendamt muss bevor es gen Gericht gehen kann.

Falls da jemand Erfahrung hat.

Danke

PH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2022 16:22
(@mirko999)
Zeigt sich öfters Registriert

@patenthalse 

Alles was du jetzt freiwillig machst zahlt sich später vor dem Gericht aus. Schlägst du es aus bist du der "böse" Vater, der da keine Einsicht zeigt. Auch wenn es wahrscheinlich nicht viel bringen wird, zeigt  einfach, dass du dich um eine friedliche Lösung bemüht hast und vielleicht wird diese Therapeutin auch einen Bericht schreiben. Das Gericht wird euch wahrscheinlich sowieso zu einer Meditation schicken wegen dem GSR und da müsst ihr einfach miteinander klar kommen.

Ich würde aber nicht allzu lange mich hinhalten lassen und ganz klar kommunizieren, dass es dir nur um die Kinder geht und nichts anderes. Und wie gesagt ich würde jetzt schon einen Anwalt aufsuchen. Dann geht es später etwas schneller

Bei mir war es persönlich so, dass wir vom Gericht zu einer Meditation geschickt wurden wegen dem GSR. Dort ging es immer hin und her fast 2 Jahre bis ich mal richtig auf den Tisch gehauen habe. Irgendwann reicht es einfach. Ich habe vollstes Verständnis für die KM, dass sie Enttäuscht und wütend ist. Aber irgendwann ist auch genug. Ich bin sehr tolerant und absolut nicht Rücksichtslos aber es gibt Grenzen und die sollte man nicht überschreiten

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Mirko999
AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2022 20:25
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Alles was du jetzt freiwillig machst zahlt sich später vor dem Gericht aus. Schlägst du es aus bist du der "böse" Vater, der da keine Einsicht zeigt.

Moin Mirko, danke für deine Antwort!

Ich bin derjenige der grade selbst & freiwillig die verschiedenen Ämter und Abteilungen auf der Suche nach Vermittlungsgesprächen abgeklappert hat. Ich kenne mich ja mit dem ganzen Ämterkram null aus, sozusagen Erstkontakt, mit allem: Jobcenter, Jugendamt, Familienberatung... Allerdings kann von Ausschlagen keine Rede sein: Ich suche ja grade proaktiv die JA-Vermittlung zwischen der KU und mir. Allerdings wäre es hilfreich, wenn das Gefundene nicht nur so eine Vor-Vorstufe oder halt irgendein Laden ist, der später vor einem Familiengericht nicht "zählt". Das werde ich dann nächste Woche herausfinden. Denke aber da sie sich die Emailadresse mit dem Bezirksamt (und darin Jugendamt) teilen, dass das schon die richtige Adresse sein wird.

Geschrieben von: @mirko999

Das Gericht wird euch wahrscheinlich sowieso zu einer Meditation schicken wegen dem GSR und da müsst ihr einfach miteinander klar kommen.

Ich habe vor, erstmal schnellstmöglich und mit großer Fahrt voraus den Umgang wiederherzustellen und diesen dann stabil laufen zu haben, bevor ich das GSR angehe. Zuviele Baustellen auf einmal sind auch nicht gut. Zudem mir Umgang mit der Kleinen auch signifikant wichtiger ist als die Formalie GSR.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2022 21:58
(@mirko999)
Zeigt sich öfters Registriert

@patenthalse

Dann machst du ja schon alles richtig. Der KM immer eine Chance geben sich friedlich zu einigen. Auch später ist es für alle entlastender. Allerdings solltest du ihr auch nicht alles durchgehen lassen damit sie einfach weiß, dass du dir nicht alles gefallen lässt. Meistens ist es so, dass die Frauen nach jahrelangen Beziehung denken, dass sie das Spiel genau so weiter machen können wie in der Beziehung.

Meine Ex hat bis heute noch ab und zu ihre "Rückfalle" allerdings ist es bei uns mittlerweile so, dass sie ständig etwas von mir will. Die Kinder sind zu anstrengend oder Beteiligung an einer Klassenfahrt. Passt mir ihr Tonfall nicht dann gebe ich es ihr einfach nicht. Ist sie dreist oder Rücksichtslos drehe ich mich um und gehe einfach. Und irgendwann kommt sie wieder angekrochen oder bettelnd. Völlig egal ob sie ausflippt oder nicht. Hauptsache du springst nicht an und fängs das diskutieren an. Mach das einfach ein paar mal und auch sie wird sich ändern.

GSR ist gut falls der KM etwas zustossen sollte. Dann kommt das Kind zu dir. Im Alltag wird sie für einige Sachen deine Zustimmung oder Unterschrift brauchen. Verweigerst du es, weil du sie ärgern willst, kann sie alles ohne Probleme einklagen. Dauert dann paar Wochen aber das sind dann unnötige Kosten und Nerven.

Und vergiss wie sie in der Beziehung war. Ob sie ausrastet oder nicht kann dir jetzt egal sein. Du musst dich nicht mehr nach ihr richten sonst hättest du dich wahrscheinlich nicht getrennt. Will sie etwas von dir und vergreift sich im Ton dann gibst du es ihr einfach nicht. Fängt sie das schreien dreh dich einfach um und geh. Irgendwann kapiert sie es.

Ich habe in meiner Familie einen Rechtsanwalt (Familienrecht) 😉und er hat mir soviele Sachen erzählt was der Vater machen könnte damit es der KM schlecht geht und es wäre sogar sehr einfach und sie wäre ein kompletter Sozialfall. Aber man darf nicht vergessen, dass da noch Kinder sind und wenn es der Mutter schlecht geht dann geht es den Kindern auch schlecht. Versuche einfach einen gesunden Mittelweg zu finden. Sei fair und entgegenkommend wenn sie kein Stress macht aber lass dich nicht verarschen und nicht "unterwürfig" werden. 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2022 23:04
(@ruffys)
Zeigt sich öfters Registriert

Als meine damals stress machte hatte sie nen Termin für 4 Wochen später gemacht. Als ich dann entlich durchstieg und mich informierte Hab ich bei der Erziehungsberatungsstelle nen Termin gemacht. Nach ner Woche war schon was frei... Denen musst du aber ne schweigerechtsentbindung geben, sonst dürfen die sich mit dem Jugendamt nicht über euch unterhalten

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2022 15:22
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Anordnung eines begleiteten Umgangs beschränke dabei nicht nur den Vater erheblich in seinem Elternrecht, sondern greife auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit seinem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich unbeaufsichtigt und ohne Beobachtung durch Dritte persönlichen Kontakt zu pflegen. Eine solche Einschränkung des Umgangsrechts dürfe daher nur erfolgen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordere, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren. Insoweit bedürfe es der Feststellung einer konkreten Gefährdung des Kindes. Die Annahme einer konkreten Gefahr erfordere dabei eine sichere Tatsachengrundlage (BVerfG. FamRZ 2008, 494 f.; FamRZ 2005, 1816 f.).

Hier vielleicht noch für Leidensgenossen mit ähnlichen Problemen:

--> Konkrete Gefährdung, sichere Tatsachengrundlage.

Mir fällt es außerordentlich schwer zu sehen, wie die KM dies darstellen könnte. 

Die Behauptung, dass der KV durch Alkoholisierung der seelischen Entwicklung des Kindes irgendwie schade, ist doch viel zu abstrakt, selbst wenn die Behauptung der Alkoholisierung zuträfe (nein, ich treffe mein Kind nicht angeschallert!), also eben nicht konkret. Solange also zB kein Kfz geführt wird oder sonstwas vorgefallen ist (nicht: abstrakt vorfallen könnte), das doch alles nicht tragfähig was die KM vorbringt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2022 14:08
(@mirko999)
Zeigt sich öfters Registriert

@patenthalse

😂😂😂

Sei endlich mal froh, dass deine Ex nur den Alkohol genommen hat 👍🏼👍🏼👍🏼

Hätte sie "Missbrauch" genommen DANN hättest du richtig Probleme.

Es wird nichts passieren. Du bekommst ganz normalen Umgang. Wahrscheinlich erst stundenweise und später auch komplett mit Übernachtungen. Die Richter sind auch nicht blöd. Sie hören täglich, dass der Ex ein Junkie oder Alkoholiker ist 🙈🙈🙈

Hast du schon mal deinen Führerschein wegen Trunkenheit verloren?

Hast du schon mal deinen Arbeitsplatz wegen Alkohol verloren?

Hast du Probleme mit den Unterhaltszahlungen? Unvollständig, zu spät oder gar nicht bezahlt?

Hast du schon mal einen Umgangstermin ausfallen lassen weil du zu betrunken warst?

Ich wette auf alle diese Fragen hast du ein klares NEIN.

Meine Ex hat damals Fotos von mir dem Gericht gezeigt wo ich das halbe Sofa vollgekotzt habe und selbst das hat es niemanden interessiert. Es ist meiner Ex sogar auf die Füße gefallen. Sie war bei allen unten durch. Und wenn ein Richter zu mir sagt ich sollte froh sein mich von so einer Person getrennt zu haben dann heißt es schon was.

Hacke für dich das Thema Alkohol ab. Soll sich deine Ex damit weiter beschäftigen. Denn sie und ihre Anwältin müssen ja irgendetwas gegen dich haben oder schreiben und wenn es noch das Problem Alkohol ist.

Bei mir hieß es immer ich würde die Droge "Alkohol" missbrauchen 😂😂😂😂😂

Mach dir keine Gedanken über die Alkoholvorwürfe 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2022 22:47
(@mirko999)
Zeigt sich öfters Registriert

@patenthalse

Theoretisch könntest du sogar mit dem Kind in einer Kneipe sitzen und Apfelsaft trinken. Klar, wenn du jetzt total besoffen in der Ecke liegst und das Kind sitzt daneben dann wären die Vorwürfe gerechtfertigt. Aber ich nehme sehr stark an, dass du eher das Gegenteil bist.

MACH DIR KEINE SORGEN!!!!! 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2022 22:49
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @mirko999

Hast du schon mal deinen Führerschein wegen Trunkenheit verloren?

Hast du schon mal deinen Arbeitsplatz wegen Alkohol verloren?

Hast du Probleme mit den Unterhaltszahlungen? Unvollständig, zu spät oder gar nicht bezahlt?

Hast du schon mal einen Umgangstermin ausfallen lassen weil du zu betrunken warst?

Ich wette auf alle diese Fragen hast du ein klares NEIN.

Ich habe tatsächlich mal meinen Führerschein wegen Trunkenheit verloren, und zwar 2005. Also vor 17 Jahren 🙂 seitdem genau 0 Auffälligkeiten bezüglich Alkohol. Siehe Verkehrszentralregister oder BZR oder sonstige Register.

Ansonsten auf alle Fragen Nein.

Wir werden sehen. Ich bin selber, abgesehen von dem Schmerz, mit unserem Kind nicht mehr herumzualbern und sie zu sehen, irgendwie abstrakt gespannt, wie das weitergeht.

An anderer, ähnlicher Stelle, wird ja empfohlen genau EINEN Versuch übers FamG zu machen. Wenn das nicht zumindest den Status Quo wiederherstellt, sprich entweder Gericht und/oder KM einfach nicht mitspielt, sollte man es lassen, da dann klar ist, dass man gegen eine Wand anläuft. "Umgang gegen den Willen der KM ist nicht durchsetzbar" usw.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2022 23:57
(@mirko999)
Zeigt sich öfters Registriert

@patenthalse

Ich meinte eher die Zeit indem das Kind schon da war.

Ich persönlich würde alles erdenkliche tun um mein Kind zu sehen. Die KM hätte kein ruhiges Leben solange der Umgang nicht läuft. Du hast noch viel zu viel Angst vor ihrer Reaktion. Du hast dich einfach betaisieren lassen mit der Zeit und warst wahrscheinlich nur noch der Finanzierer auf einem Abstellgleis. Es ist EUER Kind und nicht ihr Kind. Ich würde da keine Ruhe geben auch wenn ich 5x vor Gericht gehen muss.

Und natürlich kannst du auch einen Umgang gegen den Willen einer KM durchsetzen. Sie wird sich daran gewöhnen müssen, dass es nicht mehr so läuft wie sie es möchte. Gerade beim Umgang haben Väter sehr gute Chancen. Sie kann es einfach eine Zeit lang erschweren oder hinauszögern. Aber wenn der Vater sich darum kümmert dann greift der Mechanismen irgendwann 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Mirko999
AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2022 00:22
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

@Patenthalse

ich finde es tatsächlich problematisch, wenn man einem Kind vorlebt, dass Alkohol zum Alltag dazugehört und ein normales, regelmäßiges Getränk auch schon zur Mittagszeit ist.

Die Trunkenheitsfahrt ist selbstverständlich verjährt und an sich irrelevant.

 

Allerdings wärst du mit einem Trinkverhalten, wie du es aktuell beschreibst, auch nicht durch die MPU gekommen und man könnte natürlich diesbezüglich Bedenken äußern.

 

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2022 07:22
(@patenthalse)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @wasserfee

ich finde es tatsächlich problematisch, wenn man einem Kind vorlebt, dass Alkohol zum Alltag dazugehört und ein normales, regelmäßiges Getränk auch schon zur Mittagszeit ist.

Weißt Du, Wasserfee, dem stimme ich zu. Grundsätzlich. Dass will ich auch nicht. Und mir geht es auch nicht darum, das "aus Trotz" durchzusetzen. Ich hatte auch nicht immer unproblematisches Trinkverhalten, nicht im Sinne von Verhalten, aber mengenmäßig. Das gehört nicht in die Kinderwelt, gar nicht, auch kein regelmäßiges Glas Wein zum Mittagessen.

Worum es mir geht ist, wenn man die KM in diesem Punkt gewähren lässt, was ist dann das nächste? Sie lernt dadurch, dass sie Bedingungen stellen kann, dass man ihre Bedingungen erfüllen muss, um ihre Erlaubnis zu erhalten, das Kind, wiederum zu ihren Bedingungen, sehen zu dürfen. Sie herrscht - die anderen haben zu folgen. Das Ganze hat weniger den Inhalt als Problem, sondern die Form. Nach "kein Trinken" als nächstes dann "kein Rauchen". Oder "keine neue Partnerin". Oder "keine Reisen". Weil sie's nicht anders kennt, und man sich selbst zum Bedingungserfüller und Bittsteller gemacht hat.

Allerdings wärst du mit einem Trinkverhalten, wie du es aktuell beschreibst, auch nicht durch die MPU gekommen und man könnte natürlich diesbezüglich Bedenken äußern.

Also ich fahre nicht alkoholisiert, und ich treffe mein Kind nicht alkoholisiert. Und abgesehen davon, ich weiß, das ist kein Argument, aber abgesehen davon würden zwei Drittel aller erwachsenen Deutschen mit ihrem "aktuellen Trinkverhalten" die MPU nicht bestehen. Wenn nicht noch mehr. Die MPU ist ja auf die Wiedereingliederung von Straftätern in die Verkehrswelt ausgerichtet und selbst im medizinischen Sinne unbedenklicher Konsum ist da schon inakzeptabel, man denke ans berühmte "Gläschen Wein", Verniedlichung, durchgefallen. Das ist nun wirklich kein Maßstab, an dem man grundsätzlich vernünftige, nicht unter Verdacht stehende Erwachsene messen sollte.

Ich lasse mir auch keinen GPS Tracker ums Fußgelenk schnallen, weil die KM die Sorge äußert dass ich mit dem Kind abhauen könnte, und dies zur Bedingung für den Umgang macht. Ich haue auch ohne Tracker nicht mit dem Kind ab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2022 09:19
Seite 3 / 14