Hallo!
Um für meine bevorstehenden Umgangsprozess hab ich ein paar Fragen, was die Kosten angehen!
1. Viediene ca. 1400€ netto, bekomme ich da noch PKH?
2. Wer trägt die Kosten für einen VP? Besonders, wenn er Umgänge begleitet?
3. Mit was für Kosten muß ich ca. rechnen (Rechtsanwalt, Gericht, VP)?
Vielen Dank im vorraus!
Zauberlehrling
Hallo Zauberlehrling,
bei Umgangssachen liegt der Streitwert meist bei 3.000,- EURO. Das macht ca. 845,- EURO RA-Kosten (siehe Prozesskostenrechner). Jeder trägt üblicherweise seine Kosten selbst.
Die Sache selbst dürfte Gerichtskosten-neutral sein, d.h. bis auf Auslagen dürfte seitens des Gerichtes nix anfallen. Ob Du PKH (ggf. auf Ratenbasisis) bekommen könntest, hängt von Deinen Verpflichtungen und dem verbleibenden Selbstbehalt hab.
LG, Uli
Danke, für die Info!
Leider funktioniert der Prozesskostenrechner bei mir nicht!
Gruß
Zauberlehrling
Leider funktioniert der Prozesskostenrechner bei mir nicht!
Du musst Java installiert und aktiviert haben!
Ahh, wunderbar, jetzt geht es! 🙂
Danke!
Was die PKH angeht werde ich mal sehen, was mein Anwalt sagt. Den Vordruck habe ich mir schon aus dem Netzt gezogen!
Gruß
Zauberlehrling