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 Anonymous
(@Anonymous)

allesamt auf die GS "eingedroschen"

Geschäftsstelle? Geprüfte Sicherheit? Der Text wäre lesbarer, wenn man nicht erst irgendwelche Abkürzungen erraten müsste.

Wieso hast Du dem Umzug so schnell zugestimmt?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2015 18:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

GS dürfte generische Seite bedeuten.

Ansonsten ist das eine längere Geschichte und der bisherige Ausgang entspricht meinen Erwartungen. Was erwartest Du, Frisbos, vom weiteren Verlauf?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2015 19:20
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja, sorry GS=Gegenseite.

Die Mutter hat mit dem Umzug Fakten geschaffen und das OLG hat meine eA auf Aussetzung des Beschlusses vom Amtsgericht (Übertragung ABR auf die Mutter) bereits vor der Verhandlung abgeschmettert.

Begründung: Kind wurde mit dem Beschluss vom Amtsgericht (Übertragung ABR auf die Mutter) rechtens ausser Landes gebracht. Mutter ist nach Aktenlage die Hauptbezugsperson und eine Kindeswohlgefährung scheint nicht gegeben zu sein.  

Ich kann mich jetzt also verrennen oder eben dem Vorschlag von Susi folgen und versuchen zumindest auf dem Papier eine Gleichberechtigung wieder herzustellen. Bei dem verennen und weiter ankämpfen wäre ich ggf. sogar mein Sorgerecht komplett los - da wir uns ja nicht einigen können.
Daher bin ich zu dem gleichen Ergebnis wie Susi gekommen und alle anderen haben mir das übrigens auch empfohlen. Es war für mich plausibel.

Ich erwarte keine Zugeständnisse seitens der Mutter. Ich bin auch mal gespannt ob die Beratung in England überhaupt unseren Fall annimmt, da die Ex auf Gewaltschutz pocht und in solchen Fällen würde die Beratung unseren Fall ablehnen. Ich habe jetzt aber auch ein kleines Druckmittel a la OLG hat entschieden die Beratung muss gemacht werden. Keine Ahnung, ob dass in UK jemanden interessiert.

Gut finde ich, dass das Verfahren weiter in Deutschland anhängig bleibt. Ich kann also hoffentlich (wenn nötig auch per Gericht in UK) die Vaterschaft für das 3. Kind bis November klären lassen. Sollte rauskommen, dass ich nicht der Vater bin, dann bin ich mal gespannt zu welchen Entschluss das OLG hier kommt.

Auch ja, auch ein Bonus vom OLG war, dass die EX die EU bis November nicht verlassen darf. Ist natürlich unwahrscheinlich, aber ich habe das eingefordert und es wurde stattgegeben.

Über Pfingsten habe ich meinen Spatz fast über eine gesamte Woche für mehrere Stunden und ich freu mich wie ein Kleinkind. Ich hoffe er erkennt mich noch und das wir eine schöne Zeit miteinander haben werden.
Und ja, noch ein Bonus vom OLG: die Richterin meinte, da mein Sohn ja so gerne mit seiner Halbschwester spielt soll diese bitte auch gefragt werden ob sie nicht an den Umgängen mit "Papa" teilnehmen möchte. Ich dachte ich höre nicht richtig und hab natürlich gesagt, dass es mich rießig freuen würde und das sie mir immer willkommen ist. Das Gesicht der Anwältin ist da einfach nur zusammengefallen.
Die Tochter meiner Ex werde ich in der Praxis kaum zu Gesicht bekommen obwohl ich weiß, dass sie mich auch gerne sehen würde (zumindest rede ich mir das immer ein). Ich war 6 Jahre ihr Papa, ihren leiblichen Vater kennt sie nicht.    
Ich finde es einfach nur toll, dass es mit ins Protoll aufgenommen wurde!

Erstmalig in dieser ganzen ScheiXXe hatte ich das Gefühl es wurde Recht gesprochen.

In meiner Situation kann man aber eigentlich nur noch gewinnen...

Lg
F.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2015 20:20
(@bester-papa)
Rege dabei Registriert

Und ja, noch ein Bonus vom OLG: die Richterin meinte, da mein Sohn ja so gerne mit seiner Halbschwester spielt soll diese bitte auch gefragt werden ob sie nicht an den Umgängen mit "Papa" teilnehmen möchte. Ich dachte ich höre nicht richtig und hab natürlich gesagt, dass es mich rießig freuen würde und das sie mir immer willkommen ist. Das Gesicht der Anwältin ist da einfach nur zusammengefallen.
Die Tochter meiner Ex werde ich in der Praxis kaum zu Gesicht bekommen obwohl ich weiß, dass sie mich auch gerne sehen würde (zumindest rede ich mir das immer ein). Ich war 6 Jahre ihr Papa, ihren leiblichen Vater kennt sie nicht.   
Ich finde es einfach nur toll, dass es mit ins Protoll aufgenommen wurde!

Hi!
Auch als "nur" sozialer Vater hast Du bei der Älteren ein Umgangsrecht, dass Du notfalls einklagen kannst. Da Dir die Richterin hier schon eine Brücke gebaut hat, würde ich da auch nicht locker lassen.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2015 19:09
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

@Bester Papa

Stimmt.

Problem nur, dass meine Anwältin darüber irgendwie nicht bescheid wusste (keine weiteren Kommentare bitte!) und ich sie über den § mit der sozial-familiären Beziehung zw. mir und der Tochter meiner Ex erstmal aufklären musste. Irgendwie haben wir uns auf meinen eigenen Sohn konzentriert und die Tochter zwar mit erwähnt aber nie "Umgangsanspruch" erhoben. Naja, und jetzt ist es zu spät, da dieses Kind nicht mehr in Deutschland ist und in keinem Antrag so richtig erwähnt wird. Ich habe mich deshalb auch so sehr über den Kommentar der Richterin gefreut.

In England gibt es übrigens ähnliches. Ich könnte dort also für das Mädchen eine "contact order" einklagen würde aber damit scheitern da folgende Voraussetzung erfüllt sein müsste:

1. Es bestand über 3 Jahre eine sozial-familiäre Beziehung --> Tick.
2. Die letzten 3 Monate hat es im gemeinsamen Haushalt gelebt --> hier bin bereits raus.

Ich muss darauf hoffen, dass dieses Kind von selber den Weg zurück zu mir findet bzw. hoffe ich, dass ich durch den Umgang mit meinem Sohn irgendwie wieder in Kontakt treten kann.   

Meine Ex ist hoch traumatisiert (Eltern geschieden, Familie zerbrochen, eigene Ehe kaputt und jetzt die Partnerschaft mit mir) und wenn ich jetzt in diese Richtung gerichtlich vorgehe löst das wahrscheinlich den Atomkrieg im Kinderzimmer aus.

Andere Baustelle:
Da der Umgang jetzt hoffentlich regelmäßig anläuft gibt es Tipps was andere Eltern mit einem Kleinkind machen würden wenn sie nur für ein paar Stunden Umgang pro Tag in einer fremden Stadt/Land haben?
Ich meine ich kann mich und meinen Sohn problemlos beschäftigen, aber es soll ja nicht immer "Action" sein und meinen Alltag kann ich dort schwer nachempfinden. Oder soll ich während meines 4 Stunden Umgang einfach auch mal einkaufen gehen und mit ihm z.b. kochen und gemeinsam essen? Halt eine Aktivität daraus machen?! Wie sind da die Erfahrungen? Bin für jede Hilfe/Rat dankbar.

Gruss
F. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2015 22:17
(@kruemelmonster)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Frisbos,

Andere Baustelle:
Da der Umgang jetzt hoffentlich regelmäßig anläuft gibt es Tipps was andere Eltern mit einem Kleinkind machen würden wenn sie nur für ein paar Stunden Umgang pro Tag in einer fremden Stadt/Land haben?
Ich meine ich kann mich und meinen Sohn problemlos beschäftigen, aber es soll ja nicht immer "Action" sein und meinen Alltag kann ich dort schwer nachempfinden. Oder soll ich während meines 4 Stunden Umgang einfach auch mal einkaufen gehen und mit ihm z.b. kochen und gemeinsam essen? Halt eine Aktivität daraus machen?! Wie sind da die Erfahrungen? Bin für jede Hilfe/Rat dankbar.

Vorab: Mein Rat ist jetzt nicht aus Erfahrung (meine Kids waren bei der Trennung wesentlich älter, und es gab keine große räumliche Entfernung), sondern ein Tip aus den Bauchgefühl heraus:

Du bist zum Spasspapa degradiert, also hab Spass mit deinem Kind

Mach einfach nur Dinge, die euch beiden so richtig Spass machen. Schwimmen ins Spassbad, Spielplatz, Freizeitpark etc. Denk nicht an pädagogisch wertvolle Dinge, sondern daran dass ihr eine glückliche Zeit habt. Und wenn dein Kind mal Eis bis zum Abwinken möchte: Warum nicht?

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2015 12:01
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator

Und wenns danach bei Mama kotzt  , mama wollte ja nen Spasspapa 

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2015 12:29
(@sittinbull)
Zeigt sich öfters Registriert

Verstehe ich nicht, wie ist denn jetzt der Umgang geregelt?

Somit darf ich mein Kind jetzt auch vom neuen zu Hause abholen und muss mich nicht mit der Mutter von der Ex rumschlagen. Die Übergaben müsste dann aber der neue Partner machen - mir völlig egal habe ich gleich geantwortet. Nachdem ich mit dem Bimbo bei meinen ersten 2 Umgängen bereits im gleichen Flieger gesessen habe tut mir das auch nicht mehr weh.

Das neue zu Hause ist doch in UK, oder? Und was meinst du mit "Bimbo"?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2015 12:44
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo zusammen,

Und was meinst du mit "Bimbo"?

Für alle, die des Italienischen nicht mächtig sind - wenigstens diese Frage lässt sich völlig problemlos beantworten: http://deit.dict.cc/?s=bimbo

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Änderung durch Malachit: Nun gut, dann habe ich da etwas völlig falsch verstanden, und die beteiligten Personen durcheinandergebracht. Erläuterung des TO findet sich einen Beitrag weiter unten.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2015 13:07
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Umgang ist so geregelt, dass ich nach UK fliege und meinen Sohn von seinem neuen Zuhause abhole und nach ein paar Stunden wieder dort hinbringe.
Bisher durfte ich bei der Mutter der Ex antanzen und von dort mein Kind abholen.
Die neue Anschrift der Ex durfte ich ja nicht erfahren - warum auch immer. Die Richterin hat nun aber festgelegt, dass ich meinen Jungen bei seiner Mutter abholen darf.

Mit bimbo hatte ich eigentlich den Next gemeint. Egal, der Neue halt.

Soeben wurde mir auch mitgeteilt, dass die Ex die Beratung in UK abgelehnt hat und die Mediation somit dort nicht stattfindet.
Damit hat sich das also auch erledigt und ggf. muss sich nun das OLG nochmal früher damit befassen.

Für den Umgang sehe ich schwarz!

VG
F.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2015 15:37
(@frisbos)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

kurze Zusammenfassung der letzten Ereignisse.

1. Beratung
Die gemeinsame Beratung in UK wurde mit der Begründung - die Ex-Partnerin kann aktuell nicht freiwillig daran teilnehmen - abgelehnt.
Aus meiner Sicht sehr bedauerlich, da wieder eine Chance vertan wurde und ich kann somit nur abwarten bis das 3. Kind da ist und ggf. dann einen neuen Versuch starten. Der Weg zum Gericht in UK steht mir nun aber auch offen.
Die Beraterin sah es ähnlich und hat am Schluss meinen Sohn zu seinem Vater beglückwünscht. Es gäbe wohl dort sehr wenige engagierte Väter.

2. Umgang an Pfingsten
Das OLG hatte mir für Mo & Di jeweils 3 Stunden und für Do, Fr, Sa und So jeweils 4 Stunden zugesprochen.
Mo, Di und Do lief der Umgang wie vereinbart und Hr. Next hat mir mein Kind übergeben. Das war hart, aber als mir mein Sohn zugerannt kam war das alles nur "Nebenrauschen" und tat mir nicht mehr weh. Am Mo und am Do wollte mein Sohn nicht zurück zur Mama und mir hat es fast mein Herz zerissen. Besonders am Do hatten wir einen unvergesslichen Tag miteinander und am Schluss als seine Lippen zu zittern und er mit weinen anfing wollte er nicht aus dem Auto raus. Ich hab ihn gestreichelt, gedrückt, geküsst und ihm gesagt das Papa zurückkommt und es jetzt wieder Mama Zeit ist. Ich glaube er hat das verstanden aber ich war untröstlich ihn so traurig zurückzulassen.
Am Abend dann die Bombe. Ex schreibt mir, dass keine weiteren unbegleiteten Umgänge zugelassen werden. Sie hätte mit Experten gesprochen die das empfehlen würden.
Ich hatte vorsorglich bereits einen Termin für Fr. bei einer Familienstelle vereinbart, da mir klar war, dass ich irgendwann dahin gepresst werden würde und ich mir so vorab einen Überblick verschaffen wollte. Ich rief dort an und man bot mir begleiteten Umgang für Fr, Sa, und So an was jedoch von der Ex abgelehnt wurde. Sie hätte keine Zeit und der Center wäre zu weit weg von ihr. Daraufhin hab ich die Ex in UK bei der Polizei angezeigt. Es ist teuflisch und ich konnte mich nun zum 3x innerhalb weniger Monate nicht von meinem Kind verabschieden und auch konnte ich mein Versprechen ihm am nächten Tag zu sehen nicht halten.

Ich hab der ex jetzt 10x2 Stunden begleiteten Umgang ab nächstem WE angeboten. Der Center sagt sie hätte das Angebot angenommen.
Ich lass mich überrraschen. Die nächsten Besuche meinen Sohn zusehen kosten mich somit so ca. EUR 300 pro Stunde. Ich beschwer mich nicht und natürlich ist das ruinös aber ich kann mein Kind einfach nicht loslassen und aufgeben - noch nicht.
Ich erfinde mich neu, war die Woche in UK campen um Geld zu sparen, habe alte Freunde und Kollegen ausfindig gemacht und versuche mir eine Basis in UK zu schaffen die mir dabei helfen. Die mir angebotene Hilfe war überwältigend und ich hätte nun dort auch fast immer einen Platz zum übernachten.         

OLG habe ich auch informiert. Meine Anwältin hat bereits mit der Richterin gesprochen die das entsprechend zur Kenntnis genommen hat. Ein Ordnungsgeld werde ich dennoch nicht beantragen, es liese sich auch nicht vollstrecken. Der Umgangsboykott ist nun auch in UK aktenkundig und wird für ein Vefahren dort ggf. noch Relevanz haben.

3. Wie weiter?

Ich möchte hier nochmal um Rat bitten.
Ich denke bei dem Kampf meinen Sohn nicht zu verlieren habe ich trotz aller Vorwürfe und Versuche der Ex dieses zu vereiteln nichts falsch gemacht. Ich kann meinem Kind in die Augen schauen - jederzeit.

Für das 3. Kind gibt es nun mehrere Möglichkeiten für mich:

1. Ignorieren
Ich könnte passiv bleiben und alles auf mich zukommen lassen. Die Ex wird somit rein gar nichts tun, da sie mich raus haben will. Sie wird auch keinen Unterhalt von mir einklagen - da bin ich mir fast 100% sicher - sie hat das mit dem 1. Kind & Ehemann genauso gemacht.
Für mich wäre das finanziell eine Entlastung, emotional möchte/muss ich aber schon wissen ob dieses Kind tatsächlich von mir ist.

2. Aktiv werden
Sollte die Ex keinen Test zustimmen, in UK einklagen.
Der nächste OLG Termin ist im November und sollte ich bis dahin die Vaterschaft des 3. Kindes geklärt haben und ich nicht der Vater sein wäre die Frage, ob ich dann genug Pulver habe damit das OLG der Mutter das Sorgerecht für mein Kind entzieht. Bei Betrachtung der Gesamtlage müsste es das dann eigentlich tun, aber ob es den Mut dazu hat?! Es gibt ja auch keine Gutachten etc. und es wäre International mit Kindesrückführung und tam tam. Wird also eher auch nicht passieren und ich müsste weiter versuchen wenigestens mein ABR zuretten.
Die Kosten für Test, Gericht in UK wären verheerend.

Ich tendiere zunächst die Ex nochmal zu einer Beratung und einem freiwilligen Test aufzufordern. Bei Ablehnung Gang zum Gericht und auf Test, Umgang und Sorgerecht klagen.

Gibt es Meinungen, Denkanstösse für mich?

Danke.
F.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2015 14:35
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