Im Zentralen Schutzschriftenregister können Schutzschriften nebst Anlagen hinterlegt werden. Für den Einreicher erübrigt sich die Zustellung der Schutzschrift nebst Anlagen an die verschiedenen Gerichte. Für die Gerichte entfällt der Aufwand, Schutzschriften zu registrieren, zu verwahren und zu archivieren. Nach Eingang eines einstweiligen Verfügungsantrages wird per Abfrage im ZSR überprüft, ob eine Schutzschrift für das jeweilige Verfahren hinterlegt ist. So werden nur die relevanten Schutzschriften zu den Akten genommen. |