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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2016
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1. Januar 2016 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 190 EUR, für das dritte Kind 196 EUR und ab dem vierten Kind 221 EUR (BGBl. I 2015, 1202 ff.).
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2016
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
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Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 01. Januar 2016 (10654 mal gelesen)
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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.08.2015
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen
Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles
Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2.
Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab
dem 4. Kind 215 EUR.
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.08.2015
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen,
die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der
Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
stattgefunden haben.
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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2013
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2013
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2011
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2011
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2010
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2010
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
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