Bescheid für 200X über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitnehmer-Sparzulage vom xx.xx.200X
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den oben genannten Bescheid ein. Meinen Einspruch begründe ich wie folgt: Ich beantrage, die mir entstanden Kosten im Zusammenhang mit dem Umgang mit meinem Kind (Fahrtkosten xxx km x 0,30 €/km für Holen und Bringen des Kindes zu den Umgangsterminen sowie Fahrten zum Jugendamt und Gerichts-, Rechtsanwaltsterminen, XXXX € Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht) als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Finanzgerichtes Köln vom 23.06.2005 (Az. 10 K 1163/02) und des BFH vom 26.06.2004 (Az. III R 141/95).
Mit freundlichen Grüßen