Bescheid für 200X über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom xx.xx.200X
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den oben genannten Bescheid ein.
Meinen Einspruch begründe ich wie folgt: Ich beantrage die Berücksichtigung eines halben Kinderfreibetrages bei der Berechnung der Einkommensteuer. Gemäß meinen Angaben in der Anlage Kind erhielt ich weder Kindergeld noch hatte ich einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch. Bei mir liegt ein Mangelfall gemäß § 1612 b V BGB vor. Da mir die Anrechungsmöglichkeit versagt bleibt, ist im Rahmen der Günstigerprüfung ein halber Kinderfreibetrag zu gewähren und kein Kindergeld gegenüber zu stellen (FG Sachsen gem. Urteil vom 10.03.1999). Da beim Bundesfinanzhof derzeit diverse Verfahren in dieser Frage anhängig sind (AZ VIII R 73/99, AZ VIII R 76/00, AZ VIII R 51/03), beantrage ich gem. § 363 Abs. 2 AO das Ruhen des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen