Hallo 4-L und herzlich Willkommen bei Vatersein:)
also ich mußte ja schon etwas lachen, als ich so die Rechnung sah*grinz
Eins kann man Deiner Frau lassen, sie hat eine blühende Fantasie*grinz
Also bevor der Kindesunterhalt errechnet wird, muß das Netto bereinigt sein, heißt also Arbeitsmittel mindestens 5% sollten auch noch runter.
Man muß auch wissen, daß Urlaubsgeld und auch Weihnachtsgeld dazugerechnet werden muß, sowie auch Zinseinnahmen.
Wichtig ist, daß du ab nächstes Jahr, wenn Du Dich jetzt trennen wirst Deine Lohnsteuerkarte ändern mußt.
Wichtig für Dich scheint mir aber auch das Wohnrecht was sich Deine Frau da rausnehmen will.
Wer steht denn im Grundbuch vom Haus?
Wenn Ihr zusammen drin steht, solltest Du Dir klar sein, daß Euer gemeinsames Vermögen bei einer Scheidung getrennt werden sollte.
Jeder ist dann für sich selbst verantwortlich.
Eine Scheidung heißt oft, daß man das was man die Jahre erarbeitet hat auseinanderfällt wie eine alte Hütte

Ihr müßt Euch also einig sein was mit dem Haus passiert!
Behält es Deine Frau, muß sie Dich auszahlen!
willst Du es behalten, mußt Du ihr die 50% auszahlen.
Bei diesen Werten seh ich aber fast kommen, daß es zu einem Verkauf kommen kann.
Sicherlich könntest Du nen Samariter spielen und sagen, ich geb ihr ein Wohnrecht und behalte meine Hälfte, aber denk dran, oft geht eine Scheidung nicht unbedingt sanft über die Bühne, am Ende seit Ihr Euch spinnefeind.
Dann willst Du sicherlich DEIN Geld aus dem Haus haben und dann verkauf es mal, wenn sie ein Wohnrecht drauf hat, das will keine Socke kaufen und der Wert mindert sich erheblich.
Die Frage stellt sich aber doch, wie Ihr zu so einem Haus gekommen seit, sind Schenkungen oder Erbschaften von Eltern geflossen, die nachweisbar sind?
Oder wurde das Haus ganz von Eltern übernommen?
Viele Fragen, die zu klären sind.
Der Verdienst Deiner Frau wird natürlich in den Unterhaltsberechnungen mit einfließen, das wird dann interessant, wenn es um Trennungsunterhalt geht und um nachehelichen Unterhalt.
Da muß sie nämlich mindestens Teilzeit arbeiten, Vollzeit wenn das jüngste Kind 12 Jahre alt ist.
Du solltest Dich von Giftmischereien nicht beunruhigen lassen, wir sind heute in einem Zeitalter, wo es völlig egal ist, wer schuld am scheitern einer Ehe ist.
Meistens müssen sich eh 2 an die Nase fassen.
Das ist übrigens auch normal, daß Frauen dreckige Wäsche waschen können, wenn sie sehen ihre Felle schwimmen ihnen davon und das gute Leben beim Ehemann geht den Bach runter.
Steh drüber und hör nicht auf das Geschwätz der Leute.
Im übrigen wird das Kindergeld meines Wissens zur Hälfte angerechnet, heißt also laut DT noch Abzug von 50% Kindergeld!
Da sollte die Rechnung schon anders aussehen.
Ich kann Euch nur empfehlen das alles in Ruhe zu besprechen, auch was Euer gemeinsames Vermögen betrifft. Geht das mal zum Anwalt, wird das unheimlich teuer und Ihr steckt das sauer verdiente Geld den Anwälten in den Rachen

Es muß ja auch der Zugewinn geklärt werden und der Hausrat!
So erstmal genug von meiner Seite!
Gruß Melly
[Editiert am 28/5/2004 von Melly]