Hallo Eskima
ich weiß jetzt nicht, ob das Amt Euch sogar anweisen könnte in dem Fall die Steuerklasse III zu nehmen. Vorallem, wenn ihr dadurch grundsätzlich erstmal nicht ALG II bedürftig werdet.
Sicher würde der KU nach STKL III berechnet. Aber erst dann, wenn die KM das spitz kriegt und eine Neuberechnung verlangt. Mitteilen muß Dein Mann das nicht ;)
Ich gehöre mit meiner Familie (Männe und Mausi * 04/05) ab 01.07 auch zu den Alg II Empfängern, obwohl ich bei diesem Verein sogar selber arbeite (bin zur Zeit in Elternzeit) und mein Mann Vollzeit erwerbstätig ist. Tja, was soll´s, der Staat will es so, nur durch die Unterhaltszahlungen sind wir Alg II bedürftig....und das nehmen wir auch in Anspruch. Ich schnalle mir mein Kind jedenfalls nicht mit 9 wochen auf den Rücken und gehe arbeiten.....
Aebr die Abänderungsklage läuft schon und ratenfreie PKH wure auch schon bewilligt
[Editiert am 23/6/2005 von Ronja]