Hi,.
steht alles in #4
LG
ich sollte wohl erst Kaffe trinken (und dann lesen und schreiben).
Ne, im Ernst, das habe ich glattweg überlesen.
Bleibt (für mich) die spannende Frage, warum das JA sowas mit Vorlauf ankündigt ... -hat denen irgendeiner einen Tip gegeben bzw. der TO selbst da nachgehakt und seine zukünftig veränderte Erwerbs -und Einkommenssituation ins Gespräch gebracht?

Ungeachtet dessen ist der zZt. nicht vorhandene Titel erstmal ein (kleiner) Vorteil.
Natürlich ist die Abfindung im Rahmen einer Einkommensüberprüfung anzugeben.
Aber(!), je nachdem wann die Abfindung gezahlt werden würde: wäre die Überprüfung der Einkommenssituation durch das JA vor Zahlung der Abfindung würde ich(!) die keinesfalls angeben.
In Anlehnung an @Susi64:
Bei einer eventuell anstehenden Titulierung unbedingt auf die Befristung mit Volljährigkeit denken!
Weiterhin ist dem TO anzuempfehlen, VOR(!!) Titelerstellung hier nochmal aufzuschlagen und nachzufragen, ob da alles i.O. ist