Hallo,
prinzipiell hat Dein Sohn Anspruch auf eine Krankenversicherung zusätzlich zum Regelunterhalt. Da er bisher privat versichert war, ist es in seinem Fall auch eine private Krankenversicherung. Die Krankenversicherung ist in diesem Fall Mehrbedarf des Kindes.
Die saubere Variante ist eine getrennte Krankenversicherung, die alleine auf den Namen des Kindes läuft. Für einen Studenten wäre aber auch eine
studentische Krankenversicherung möglich. Diese müsste aber mit Beginn des Studiums abgeschlossen werden, ansonsten bleibt es bei der privaten KV.
VG Susi