Zu erwarten wäre, dass die UHV-Kasse Dein Einkommen prüft und dann rückwirkend ab Zahlung des UHV einen entsprechenden Anteil (gemäß Deiner Leistungsfähigkeit) von Dir fordern wird.
Es sind ein paar Berechnungen vom JA gekommen, in jeder steht so ein Satz:
"Eine Berechnung Ihrer Leistungsfähigkeit für den bis dahin entstandenen Rückstand hat dann noch zu erfolgen".
Ich habe jetzt eine Wahnsinnsfrage, wenn ab September die Kurzarbeit vorbei ist, wie berechnet man die Leistungsfähigkeit für 5 Monate der Kurzarbeit? Basierend auf Einkommen in dieser Zeit oder Summe der letzten 12 Monate?
Nach meiner Berechnung, nach 5 Monaten der Kurzarbeit sammeln sich die Schulden in Höhe von 1.267€.