Grüß' Euch

Jeden Kommentar über die verfassungsfeindliche Gesetzgebung der Vergangenheit, die meine Situation erst ermöglicht hat, spare ich mir

Jetzt geht es um einen einfachen Sachverhalt

Ich war ALG2 er und unterhaltsverpflichtet ggüber meinen Kids.
Die Arge hatte mich ungefragt in eine
Vollzeitmaßnahme gesteckt: Bewerbungen schreiben lernen (bei einem Ex-Mitschüler), Sprachschatz erweitern (Stadt-Land-Fluß spielen), berufsbezogenes Rechnen (8 Dreisatzaufgaben in 8h - gaaanz langsam) und ein berufliches Praktikum (Holzußbank ohne Maschineneinsatz schreinern) ...
Ich wollte da raus, dürfte aber unter Androhung von Sanktionen nicht.
Lief 3 Monate Ende 2009 (Bescheid liegt mir noch vor).
Mündliche Aussage JA damals: nützt mir nix, Vorschuß muß immer zurückgezahlt werden.
Ich fand dann einen Job, habe wieder KiUnterhalt bezahlt und den Vorschuß ratenmäßig abgestottert.
Bin fast fertig und wollte die fraglichen 3 Monate ausdiskutieren, da wurde meine Lohnsteuerrückzahlung umgelenkt.

Tituliert wurde nie etwas.
Jetzt war ich bei der Frau UHV-Stelle - und sie meint ich hätte mit den 3 Monaten früher kommen müssen.
Öhm - SIE war es, die mich mit ihrer Angabe "nützt nichts" gebremst hatte.
Naja, beweisen kann ich nichts.
Was kann ich an Argumenten mitnehmen, oder in ein Anschreiben packen ?
Ich war leistungswillig aber nicht leistungsfähig. Fähig nicht, da die Arge mir keine Wahl ließ und die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" (über Vollzeit hinaus) afaik nur die Unterhaltspflicht, jedoch nicht die Rückzahlung betrifft ?
Irgendwie gelingt es mir nicht, meine Webrecherche anzupassen ...