Moin Ingo,
ich bin zwar kein Experte in Elterngeldfragen, aber nach der Logik sollte der Bezug durchaus möglich sein, solange Deine Freundin ihren Lebensmittelpunkt nicht nach Schweden verlagert. Der Bezug von Elterngeld ist schliesslich nur an die Bedingung "hat ein kleines Kind" geknüpft, aber - anders als beispielsweise bei einem Arbeitslosen - nicht daran, dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung zu stehen.
Ggf. müsste sie alle 90 Tage (so lange darf man sich üblicherweise ohne Anmeldung als
Tourist in S aufhalten) eben mal nach D oder sonstwohin ausreisen.
Falls sie aber sowieso vorhat, nach Schweden auszuwandern, sollte sie eher überlegen, das noch vor der Geburt zu tun; die Sozialleistungen für junge Familien sind dort wirklich nicht die schlechtesten.
Grüssles
Martin