Hallo Biggi,
Du kannst meine Aussage, dass mir die sexuelle Orientierung Erwachsener gleichgültig ist, ignorieren. Deshalb ist sie trotzdem so. Mir geht es alleine um die Kinder und nicht um die Erwachsenen und da sehe ich es so wie Beppo.
Am besten ist es sicher, wenn ein Kind bei seinen leiblichen Eltern aufwächst.
Dazwischen gibt es diverse Abstufungen über deren Reihenfolge man unterschiedlicher Ansicht sein kann.
Relativ weit oben sind vermutlich noch, ein leiblicher Elternteil mit einem liebevollen Ersatzelternteil oder Betreuung durch nahe Verwandte, wenn beide Leiblichen nicht zur Verfügung stehen.
Generell finde ich aber, dass die "Ersatzverhältnisse" den natürlichen so weit wie möglich ähneln sollten, um das Kind nicht auch noch mit "exotischen" Verhältnissen zu konfrontieren und dadurch evtl. noch weiter in eine Außenseiterrolle zu bringen.
Dazu gehört aus meiner Sicht auch, das die "Ersatzeltern" möglichst die gleiche Hautfarbe haben sollten wie das Kind und eben möglichst verschiedenen Geschlechtern angehören sollten.
Und das hat absolut nichts damit zu tun, dass ich bestimmte Hautfarben oder sexuelle Neigungen ablehnen würde.
Es gibt keinen Bedarf an "Homo"-Eltern von denen kein Elternteil mit dem Kind biologisch verwandt ist. Es gibt genügend andere Adoptionswillige Eltern, die ein Kind adoptieren wollen, deshalb erschließt sich mir auch nicht, weshalb man das gestattet. Und soweit ich weiß ist das ja auch nicht vom Bundesverfassungsgericht mit der Notwendigkeit eine optimale Lösung für Kinder zu finden begründet worden, sondern ausschließlich mit dem Recht der (homosexuellen) Eltern. Dasselbe Gericht hat übrigens keine Probleme damit das
natürliche Grundrecht auf Pflege und Erziehung des eigenen Kindes den Vätern von inzwischen einem Drittel aller Neugeborenen vorzuenthalten bzw. eventuell erst durch die Mutter oder ein Gericht verleihen zu lassen. Es ist übrigens das einzige Grundrecht, das erst verliehen werden muss. Und ausschließlich Männer müssen sich dieses Grundrecht erst verleihen lassen. Mütter haben es als natürliches Recht. Dieses Gericht ist andererseits aber sehr besorgt, weil eine verschwindende Zahl von Homosexuellen (nur diejenigen bei denen weder der eine noch der andere ein biologischer Elternteil ist) ein Kind nicht adoptieren dürfen.
Mir ging es um die emotionale Kündigung. Um die Kündigung sämtlicher Verantwortung. Und das "kann" jeder Vater, der nicht will.
Die emotionale Kündigung ist nicht verhinderbar. Dies ist allerdings nicht die Kündigung
sämtlicherVerantwortung. Die finanzielle Verantwortung bleibt und die hat eben ein "sozialer" Vater nicht. Die Ursachen emotionaler Kündigung des Umgangselternteils sind vielfältig. Sie können auch im Elternkonflikt liegen. In diesen Fällen weiß der betreuende Elternteil dies aber mit Sicherheit, ist aber nicht bereit etwas zu ändern. In den anderen Fällen kann er nichts ändern.
Beste Grüße,
Hoffmann