Vorab: Beginnend ab dem Jahr 2012 kommt es bei der Einkommensteuer zu 2 wichtigen Änderungen bei den Kindervergünstigungen. Änderung bei den Kinderbetreuungskosten ab 2012: Mit dem so genannten Gesetz zur Steuervereinfachung 2011 - 2012 wird die Abwicklung der steuerlichen Absetzbarkeit deutlich erleichtert. Durch den Verzicht auf den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen der Eltern für den Anspruch zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten können ab dem Jahr 2012 alle Eltern die Kosten der Kinderbetreuung im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzen. [Mehr hierzu im Artikel Kinderbetreuungskosten als Steuervergünstigung]. Die zweite Vergünstigung erfolgt durch die Steuervereinfachung durch Wegfall der Einkommensprüfung für volljährige Kinder.
Quelleund ein
weiterführender LinkGerade bei Kindern in Ausbildung und Ärger mir der FamK eine längst überflüssige Geste.
Gruss oldie