Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Betreuungsunterhaltes an die Mutter. Ich hoffe es kann mir jemand ein wenig Licht ins Dunkel brigen
Also momentan zahle ich diesen nicht, da ich noch Student bin. Ab Herbst 2010 werde ich aber hoffentlich eine Arbeitsstelle haben und rechne dann mit einem Nettoeinkommen von ca. 2200€.
Den Kindesunterhalt werde ich natürlich laut DT bezahlen. (Frag mich auch was hier bezüglich Titelerstellung auf mich zukommt!?)
Aber da mein Kind bald vier Jahre alt ist, denke ich die Mutter könnte auch arbeiten gehen. Bei unserem letzten Treffen hab ich sie mal gefragt ob sie denn jetzt, nach dem der Spatz im Kindergarten ist, einer Arbeit nachgehen will. Da meinte sie, sie werde erst arbeiten gehen wenn unsere Tochter in die Schule geht.
Jetzt frag ich mich natürlich, ob ich dann für sie aufkommen muss. Zur Information: Sie hat keine Ausbildung und auch noch nie gearbeitet. Ich denke selbst wenn sie arbeiten wollte, stehen ihre Chancen sich selbst von dem erwirtschafteten Geld zu versorgen, ehrer schlecht. Bin ich da für sie verantwortlich?
Ich weiß das der Unterhaltszahler dem betreuenden Elternteil bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt zu leisten hat. Danach ist das (nach meinem bisherigen Wissensstand) nicht so genau geregelt. Unsere Kleine hat keine beeinträchtigungen, die eine weitere Betreuung von der Mutter rechtfertigen würden. Wir wahren übrigens auch nicht verheiratet, eigentlich nichtmal richtig zusammen... (Falls das was zur Sache tut

)
Viele Grüße
123Wir