Hallo & guten Abend zusammen,
lange habe ich mich hier nicht mehr aktiv zu Wort gemeldet - auch, weil es glücklicherweise keinen Grund gab

habe immer nur still mitgelesen...
Jetzt habe ich aber doch mal eine Frage, da ich leider nicht ganz durchblicke

Mein LG hat heute per Einscheiben Post von der KM bekommen, die danach aussieht, dass dies vom JA geschrieben worden (und nur von der KM auf Papier gebracht worden ist)
Darin wird er aufgefordert die Einkommensnachweise von 05/2009 bis 04/2010 an das JA zu senden, inkl. des Steuerbescheides. Des Weiteren hängt eine vorläufige Neuberechnung des Unterhaltes rückwirkend zum 01.01.2010 bei.
Dabei wird gerechnet: aktueller Mindestunterhalt (364€) x Prozentzahl aus 2008 (95%) - anzurechnendes KG (92€) ergibt einen neuen Zahlbetrag von 254€.
Bisher haben wir immer 231€ bezahlt. Es besteht ein Titel aus Mai 2002 wo 116% festgelegt worden sind. Die Tochter ist im Mai 10 Jahre alt geworden.
Nun meine Frage:
Wozu die Steuererklärung 2009, wenn nicht die kompletten Lohnzettel 2009 gefordert werden?
Ist die Berechnung richtig? Warum finde ich die 254€ nicht in der DDT? Woher kommen die 364€ Mindestunterhalt?
Mein LG ist gern bereit sein Einkommen nachzuweisen und auch den Unterhalt anzupassen, aber wir würden es gern verstehen wollen,
Vielen Dank für die Hilfe
LG