Hallo,
ich hatte das Grundgesetz nicht mehr so richtig im Kopf, daher hab ich mir dies heute nochmal durchgelesen und bin da auf einen Punkt gestossen, den ich jedes Mal vor Augen hab, wenn ich an meine Ex denke, die scheinbar mehr Rechte hat wie ich als der Kindesvater:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. [....]Soweit so gut, aber wenn ich dann weiterlese, kommt mir die Galle hoch ...
Artikel 6 GG
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
[...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
[...].... vom Vater nicht die Rede.
hätte da nun gestanden "jede werdende Mutter ..." hätte ich es verstanden, da wir Väter nunmal nicht schwanger werden können, aber für die Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder sind Vater und Mutter gleichermassen bedeutend.
Somit gehen die beiden GG Artikel nicht konform. Aber das dies so ist, muss man als "entsorgter" Vater ja leider oft genug erleben.
Gruss
Schnuddel