Moin Mario.
Die Frage ist leicht zu beantworten:
Nichts!
Du hast sämtliche Kosten alleine zu tragen und kannst nichts davon anrechnen.
Nur wenn dein Selbstbehalt von 900,- € unterschritten wäre, könntest du ggf. der Mutter einen kleinen Teil der Kosten auferlegen, die sie durch Wegzug geschaffen hat.
In der Praxis geht das aber natürlich auch wieder nicht, denn wenn du schon so weit unten wärest, würdest du vermutlich nur Mindestunterhalt zahlen, der natürlich auch nicht unterschritten werden darf.
Diese "Kann" Bestimmung ist daher auch nichts anderes als ne rote Möhre, die dir vom BGH vor die Nase gehalten wird, die aber weg gezogen wird, sobald du danach schnappst.
Ernüchternde Grüße
Beppo
Vielen Dank für diese nicht so tolle Auskunft

aber da zeigt sich wieder das man als Vater der letzte ar... ist und doppelt und dreifach bestraft wird...