Ausrechnen kann es auch ein "normaler" Rechtsanwalt aber du kannst auch zum Jugendamt gehen und es dort ausrechnen lassen was du bei Lohnsteuerklasse 3 und später dann bei Lohnsteuerklasse 1 an KU zahlen mußt. Das dürfte da dann nichts kosten.
Benötigt werden da deine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate.
Falls noch mehr gebraucht wird bitte ich hier um Ergänzung.
Also bei bei KU wäre mir aber auch nicht bekannt das vorher was abgezogen wird vom Netto-Einkommen. Anders sieht es beim Trennungunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt etc. aus.
Da kommen dann diese 5% Arbeitsaufwendungen, Kredite, Altersvorsorge etc. zum tragen.
MfG
Rainbow
PS: Anwälte kosten immer ein Heidengeld... ich denke aber mal, dass der Stundensatz bei einem Fachanwalt um einiges höher ausfallen wird.
Also ich hatte einen auch ein sehr guten wie ich meine hat zwar nicht dafür gereicht, dass meine Tochter bei mir leben kann aber zumindest bekam meine nun Ex-Frau nicht soviel Unterhalt und ich blieb weit übern Selbstbehalt und mein Anwalt hat nun nen Schwimmbad und ne neue Sauna im Keller.
