Hallo erstmal,
bin zwar neu angemeldet bei VS, lese aber bereits mehrere Monate hier mit. Bis jetzt hat das auch fast immer gereicht, um meine Fragen zu beantworten.
Nun habe ich doch noch eine.
Zum Sachverhalt / Vorgeschichte:
Habe einen Sohn (Geb.2005), der bei der KM lebt. Weder verheiratet noch liiert gewesen. Mehr oder weniger ein 3-4-Night-Stand

. Bin seit 2007 verheiratet. Bin seit 2008 stolzer Vater eines weiteren Sohnes. Lebe mit meiner kleinen Familie glücklich und zufrieden. Wäre da nicht....

Die KM des ersten Sohnes (im folgenden EX genannt) macht uns das Leben so schwer wie möglich. Zahle für den 1. Sohn KU. Dieses stand, als der Vaterschaftstest positiv ausfiel, nie zur Debatte. Habe den KU beim JA titulieren lassen. Was allerdings den BU betrifft, werde von Mitte 2006 bis Mitte 2008 in etlichen Gerichtsterminen ausgeurteilt. Sie (EX), vor der Geburt ALGII-Empfängerin, erhält 770,-€ Mindestunterhalt. Zurückzuzahlen an die ARGE, die ja in Vorkasse getreten ist. Insgesamt also ca. 23000,-€

Stundung zum Glück bewilligt.
So. Da Ende 2008 der BU ausgelaufen ist (das Kind ist 3), kommt ein Schreiben Ihres (mittlerweile Ihr 3.) RA, mit der Bitte der Offenlegung meiner EK. Soweit, so gut. Jetzt rechnet er ihr 400,- fiktiv an. Der Unterschied zum MindestU (also 370,-) ist von mir zu zahlen. Ich natürlich wieder zum RA, der antwortet denen, das die rechtliche Grundlage in der Zahlungsaufforderung fehlt. Seitdem (mittlerweile 6 Wochen) keine Reaktion der Gegenseite. War mir natürlich klar, denn, ich wurde ja in Verzug gesetzt. Also lassen die sich jetzt Zeit. Ein Anruf beim RA der Ex, und der sagte mir, das das Kind angeblich krank sei, und die Fr._____ momentan keine Zeit hierfür hat.

Da ich noch die nächsten 10 Jahre den BU an die ARGE zahlen werde, die dadurch entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten meine ganzen Ersparnisse aufgebraucht haben, befürchte ich, daß, je länger die EX das hinauszieht, desto schlimmer wird es.
Meine Fragen:
1.) Wie lange kann Sie das hinausziehen? Gibt es i-welche Fristen zur Unterhaltsforderungen?
2.) Ihr werden 400,- angerechnet. Warum kann ihr keine Halbtagsstelle zugemutet werden? Kindesbetreuung wäre in einer Großstadt wie Nürnberg kein Thema? Der BU über diese 3 Jahre hinaus, gilt ja nur, wenn die Gründe hierfür kindsbezogen sind, oder. Da eine Betreuung kein Problem ist, und das Kind gesund ist (war), kann Sie doch mindestens 4-5 h täglich arbeiten, oder?
Wie schätzt Ihr das ein? Gibts schon was Rechtliches hierfür. Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich.
Ja-ja, langer Text, sorry

Vorab schon mal vielen Dank.
-Mirage-