na ganz einfach:
KV zahlt 2200/3700= x%
KM zahlt 1500/3700=y%
und dann 401/100 * x (bzw. y)= a (bzw. b)
a+b=401
Zahlbetrag: a-77 € (bzw. b-77 €)
Jetzt klarer?

Wenn er selbst verdient könnte es etwas heikler werden, da Kinder in Ausbildung, die nicht zuhause wohnen, analog zu Studenten einen Bedarf von 640 € haben. Darauf wird dann das KG und sein Verdienst - 90 € pauschale angerechnet.
Dann wäre es wohl 640-154-120= c. Die Aufteilung dann analog oben. Allerdings nur wenn trotz der zahlung der SB gewahrt bleibt.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie die unterbringung im berufsbildungswerk interpretiert wird. Evtl. ist das auch unterhaltsmindernd, wenn er da keine Kosten für wohnen oder so hat.
Tina