Hallo Crock,
hat mein Freund ein Brief im Mai 2008 vom Jugendamt bekommen, indem die Unterhaltsrückstände der einzelnen Jahre aufgelistet sind. Über der Auflistung steht:
Unterhaltsverpflichtungen des Unterhaltspflichtigen gemäß
- Teilanerkenntnisurteil des Amtgericht ... vom 16. Dezember 1996
- Geschäftsnr. ...
- ab dem 1. Januar 1997 in Höhe von 120,86 Euro je Kind (er hat zwei, nur zur Info)
Wieso meldet sich das Jugendamt? besteht eine Beistandschaft?
So, nun kann er aufgrund neuer beruflicher Orientierung wieder diesen Mindestsatz bezahlen, was bis jetzt nicht möglich war, daher die Auflistung mit den Rückständen.
Wenn ich es also richtig errate, hat dein Freund trotz Urteil (=Titel) seit 1996(!) nicht den vom Gericht ausgeurteilten Unterhalt gezahlt. Dann laufen Unterhaltsschulden auf. Genau das fliegt ihm jetzt um die Ohren.
Wenn er nicht zahlen konnte, warum hat er keine Abänderungsklage gemacht? Vielleicht hat er es ja getan?!
In den Unterlagen, die wir zum Glück alle gefunden haben,
Ist dein Freund ein "Messy" oder warum musstet ihr solch wichtige Unterlagen suchen?
Folgenden Inhalt des Briefes von 2203 hab ich in Kurzform mal abgetippt:
.., mit dem Sie zu höheren Unterhaltszahlungen als den bisherigen verurteilt worden sind. Die Widerklage wurde abgewiesen.
...
Für mich siehts so aus, als wenn er den hier genannten Mehrbetrag bezahlen müsste, es irritiert halt der Brief von 2008, wo nur 120 Euro drin steht.
Sorry, Crock, normalerweise müssten die Rückstände vollständig in der neuesten Auflistung enthalten sein.
Ich vermute mal, dass du / ihr jetzt gerade mindestens 20 Schriftstücke sichtet und versucht, daraus schlau zu werden, was denn wann gezahlt wurde und was hätte gezahlt werden müssen.
Eine solche Prüfung ist schon bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen nach 12(!) Jahren nicht mehr ganz einfach - mit den von dir zitierten Textpassagen aus verschiedenen Schriftstücken als einziger Information ist es unmöglich, deine Frage zu beantworten.
Gruß
Martin