Familiengericht Wuppertal
An den Richter L.
Fax: 0202/ 498 36 05
Düsseldorf, 31.07.2008
Wenn Väter wollen sollen,
dann müssen sie auch können dürfen
Herr Richter L.,
dies ist mein quasi privates Abschiedsschreiben an sie. Ich habe wirklich genug von solchen verlogenen Gerichts-Shows wie am 25.07.2008! Ich sage jetzt offen und direkt meine Meinung und mache einen endgültigen Schlussstrich.
Meinen Eilantrag wegen der Herbst- und Winterferien habe ich - trotz Ihrer „Empfehlung“ – in der abgeänderten Form eingereicht. Es wird der letzte Antrag meinerseits sein. Ich sehe endlich ein, dass das Leben von meinem Sohn missgestaltet ist. Ich kann aber mit reinem Gewissen sagen: ich habe alles Mögliche getan, um ihm ein besseres Leben zu sichern. (Das waren Worte von der JA-Vertreterin Frau R. nachdem das OLG mich entsorgt hat). Ich bin mir im Klaren, dass meinem Antrag nicht entsprochen wird: sonst hätte Mark sich wohlgefühlt und sich weiterentwickelt und genau dies ist nicht gewünscht.
Sollte meine Aussage rechtlich wirklich eine Beleidigung der Amtsinhaber darstellen, gehen sie doch gegen mich vor. Aber wenn Sie in Ihrem Innersten ehrlich wären, hätten Sie zugestehen, dass ich das Recht habe und hätten den Mut gehabt ein Urteil zum wahren Wohl des Kindes zu sprechen.
Übrigens warum hat der OLG Senat auf Ihr Schreiben – ich beschuldige den Senat der Rechtsbeugung – mit absoluter Stille reagiert?! Hatten die „Götter auf Erden“ Angst, dass ich Medienwirbel ausrufe und stichhaltig belege, dass die höchstrichterlichen Entscheidungen nur Lügen beinhalteten und fürs Kind schädigend sind?! Doch wozu die Angst?! Der Fall Görgülü (OLG Naumburg) zeigt ja, wie selbstherrlich Familienrichter sind und dass es nie Rechtsbeugung in Deutschland geben kann.
Ausnahmslos alle Entscheidungen des OLG Senats waren pure feministisch geprägte Rechtsbeugung. Dass diese Entscheidungen falsch waren, sagte die für Mark zuständige JA-Vertreterin Frau R. und ebenfalls der Umgangspfleger K. Mein Anwalt schrieb mir die folgenden, überdeutlichen Worte:
„Ich kann inzwischen den Eindruck nicht ganz vermeiden, dass entweder in Ihrer Sache oder generell zwischen dem Familienrichter in Wuppertal und dem zuständigen Rechtsmittelsenat beim OLG Düsseldorf eine Fehde ausgetragen wird“ (auf dem Rücken des Kindes Mark Gurewitsch).
Als Mark entführt wurde, sagte mir Frau Bouffier-Pfeffer vom Kreisjugendamt Gießen, dass ich - sollte ich um den Sohn kämpfen - das erleben werde, was mit meiner Mentalität, meiner Erziehung und meinem Intelligenzniveau nicht zu vereinbaren sei. Diese Worte waren mir damals nicht klar. Nur nach und nach begriff ich, was in der feministischen Bananenrepublik Deutschland abläuft.
In der Tat: Ausschließlich kinderfeindliche und männerhassende Lügen habe ich von allen Behörden (Gericht, Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft) erlebt. Fast alle JA-Vertreter sind zwielichtige Gestalten: unter vier Augen sagen sie das Eine, in ihren Berichten oder vor Gericht heucheln sie dem feministischen Machtgesindel hinterher. Sogar der Umgangspfleger K. – welcher die Sorgerechtsentscheidung kritisierte und Frau D. als erziehungs
UNWILLIG bezeichnet – sagte im Gerichtstermin am 25.07.2008 nicht die Wahrheit. Er sagt nicht das, was er mir unter vier Augen sagte.
Viele sehen mich als Querulant: wie ein Geistesfahrer trete ich gegen eine Mehrzahl der Amtsinhaber mit ihrem verdrehten Gedankengut und verlogenen Verhalten auf. Vielleicht genau so wie nur ganz wenige gegen die einstimmig geschlossene Gemeinschaft Adolf Hitlers auftraten?!
Warum Mark
„nicht zu seinem Vater will“, wissen ausnahmslos alle Beteiligte. Aber alle trugen nur Lügen vor. Die Wahrheit ist absolut einfach und sieht so aus: Frau D. will diese Kontakte nicht. Sie begrenzte alle Kontakte – übrigens auch mit
ihrer verachtendenswürdigen Unterstützung, Richter L. – damit bei Mark und mir die Entfremdung eintritt und sich festigt. Ich habe wohl meinen Zweck des „Transportmittels“ gen Westen für sie erfühlt und jetzt bin ich nur ein Störfaktor.
Auch der Umgangspfleger K. ist ein Heuchler, denn er sagte, dass Frau D. die Kontakte Mark mit seiner Vatersfamilie wünscht. Diese Dame konnte diese Kontakte nicht mehr offen vereiteln, da die Umgangspflegschaft eingerichtet wurde. Deswegen beeinflusste sie Mark viel subtiler, quasi „im Verborgenen“. Z.B. darf Mark uns nicht anrufen, obwohl wir gemeinsam für Mark Zettel mit unseren Telefonnummern schrieben und ich sogar einen Kugelschreiber mit dem Foto „Sohn mit Vater“ und meinem Telefonnummer beschaffte. Umgangspfleger K. brachte übrigens am 25.07.2008 das Handy zurück, welches ich für Mark organisierte, damit sogar auf diese Weise kein Kontakt stattfinden kann.
Umgangspfleger K. empfahl mir selber die Kontakte auszusetzen:
Wenn Sie nicht ertragen können alle zwei Wochen zuzusehen, wie Mark zu Grunde geht, beenden Sie diese Kontakte. Es ist nicht Wert, wenn Sie dadurch krank werden. Mark wird einen gesunden Vater gebrauchen, um aus dem Sumpf herausgezogen zu werden. Übrigens riet mir meine Umgebung ab – Bekannte und Familienangehörige, mich zu bemühen den Kontakt aufrechtzuerhalten ganz schweigen davon, Mark ganz nach Hause zurückzuholen: Er ist 8 Jahre alt und bereits eine ausgeprägte Persönlichkeit – welche leider nicht besonders interessant ist.
Am 25.07.2008 habe ich darauf beharrt Mark nach Hause zu nehmen. Wäre Frau D. nicht mehr anwesend gewesen, hätte Mark keinen Druck ihrerseits gespürt und wäre mit uns gegangen. Ihnen dürfte eigentlich bekannt sein, dass
den Willen des Kindes nur dann zu berücksichtigen gilt, wenn dies mit seinem Wohl vereinbar ist (BVerfG vom 05.11.1980 - Aktenzeichen 1 BvR 349/80).
Umgangspfleger K. hat aber ein Treffen zu Dritt vorgeschlagen und versichert, dass er mir den Tag nennt, wann wir uns treffen, was bis jetzt (sechs Tagen sind vergangen!) nicht passierte. Warum hat er dann bis heute nichts unternommen obwohl er am 30.05.2008 (vor 62 Tagen!) geschrieben:
„Ich befinde mich bis zum 16.06.08 nunmehr im Urlaub. Danach werde ich versuchen unabhängig von einem Besuchskontakt bei Ihnen eine Aussprache zwischen Mark und Ihnen in meiner Praxis zu organisieren, um die derzeit sehr statische Situation zu verändern“Es wurde endlich das erreicht, was zum Standard in Deutschland gehört:
Von allen deutschen Kindern, die bei der Mutter leben, sehen mehr als die Hälfte, oft nach einer gewissen Zeitspanne, ihren Vater nie wieder (A Schmidt, Mehr Vater fürs Kind – auch nach Trennung oder Scheidung, Weinheim und Basel, 1998).
Frau L.-S. fragte vor Gericht scheinheilig, ob ich Mark erlaube Frau D. anzurufen (am 8.06.2007) und ob ich ihn selbst anrufe (am 25.07.2008). Sie „vergisst“ aber zu erwähnen, dass sie auf meine unzähligen schriftlich gestellten Anfragen, warum Mark uns nicht anrufen darf (als wir „seine“ Telefonnummer noch nicht kannten) und warum wir Mark nicht anrufen dürfen (nachdem ich bei der Einsicht den JA-Akten diese Nummer ganz zufällig gefunden habe) gar nicht reagierte.
Frau D. „kauft“ einfach das Kind. Das erste Mal habe ich das am 25.11.2003 beim OLG erlebt. Damals sagte der 3 Jahre und 6 Monate alte Mark:
„Papa, ich habe jetzt keine Zeit, wir fahren zu einem Geschäft, wo mir ein Spielzeug gekauft wird“. Dass nicht die zwischenmenschliche Liebe das Wichtigste im Leben ist, sondern die Nützlichkeit eines Menschen hat Mark bereits verinnerlicht:
„Papa, wenn du mir das nicht kaufst/nicht erlaubst, dann komme ich nicht mehr zu dir“.Übrigens vermochten Frau L.-S. und Herr Ralf K. am 25.07.2008 „nicht sehen“, wie Frau D. Mark beeinflusste. Als ich in dem Gerichtsgebäude erschien, legte Frau D. ihren Hand um das Kind Mark Gurewitsch, damit dieser wusste: es ist nicht erwünscht, dass du von mir zu deinem Vater gehst. Gleiches passierte, als ich mich von Mark nach dem Gerichtstermin verabschieden wollte. Da ich diesmal aber Frau D. aufforderte ihre Machthand wegzunehmen, schritt Herr K. heran und nahm Mark von der Frau D. weg.
Mark
will auch deswegen
nicht zu mir kommen, weil sich all seine früheren Kumpels langsam von ihm abwenden. Er wird für sie immer uninteressanter, da sie wesentlich weiterentwickelt sind als er. Sie toben sich zwar gern auf einem Spielplatz zusammen aus. Sobald es aber zum Fußballspiel o.ä. oder gar zu den Spielen in der Wohnung (Basteln, Tabu, Scrabble o.ä) kommt, ist es mit dem gleichen Entwicklungsniveau vorbei. Mich beunruhig allmählich die Tatsache, dass auch in Wuppertal Mark immer weniger mit den Jungs und mehr mit den Mädels Kontakte hält und eingeht.
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland). Sie höchstpersönlich machen mir aber deutlich, dass ich meinen Sohn nicht erziehen darf, sondern ihn nur als ein Clown unterhalten muss.
Ausnahmslos alle Russisch sprechenden Kinder unseres sozialen Niveaus besuchen „russische“ Schulen, was auch Mark vor noch einem Jahr gern gemacht hat, bis seine Lernwilligkeit durch die „liebevolle“ Kindesmutter regelrecht zerstört wurde.
Ich will die Schule nicht besuchen, ich hasse die Hausaufgaben, ich bin ein mittelmäßiger Schüler haben sie selbst am 25.07.2008 von Mark gehört.
Sie haben selbst am 8.06.2007 und am 25.07.2008 von Mark seine Antwort auf die Frage, was er am liebsten spielt, gehört: Computerspiele. Und trotzdem lügt Frau D. wie auch JA-Dame L., dass der Medienkonsum bei Mark begrenzt wird usw.
Das „Gutachten“ von B. ist so ein unbeschreiblicher Unfug nach dem Motto
„Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing’“, dass ich darüber keine Worte verlieren möchte.
In der TV-Reportage
„Wenn Jugendämter versagen. Warum Lea-Sophia sterben musste“ von Catherine Menschner und Michael Richter (NDR fernsehen, 2008) wurden mutige Worte über das Gutachtenerstellen gesprochen:
Familienrichter Ernst Elmar Bergmann:
"Es geht sogar weiter. Man weiß, man kennt seine Sachverständigen. Wenn ich eine Frage in einer bestimmten Richtung geklärt haben will, dann suche ich mir einen Sachverständigen aus, dessen Richtung so ist. Das ist ein großes Manko. Es gibt keine Regel, dass Sachverständige nach ihrer fachlichen Qualifikation ausgewählt werden. Das sollte man meinen, dass sie danach ausgewählt werden. Sie werden aber nach dem Bekanntheitsgrad mit dem Richter ausgewählt. Aber auch, dass die Ausbildung der Familienrichter zu schlecht ist, als dass die gute von schlechten Sachverständigen unterscheiden können."Rechtsanwalt Thomas Zebisch:
„Das z.B. ist eine Rechtsverletzung. Wenn ein Gutachten angegriffen wird. Fundiert, also substantiert. Dann halte ich es für eine Verpflichtung gerade in so einem gravierenden Fall ein Obergutachten zu machen. Wovor haben die Richter Angst? Was kann denn passieren, außer dass eben das neue Gutachten da ist? Was kann passieren, wenn ein neues Gutachten das Alte nicht bestätigt und sie dann an ihrer Entscheidung nicht festhalten können?! Also ist diese Verweigerung eines Obergutachtens für mich eine Form der Rechtsbeugung“Ich kann mich noch sehr gut an unseren Kennenlernens-Gerichtstermin im Januar 2007 erinnern, als Sie folgende Worte beiläufig in den Raum reingeworfen haben:
„Ich will nicht auf der erster Seite der BILD-Zeitung stehen“. Den Sinn dieser Worte habe ich zuerst nicht begriffen. Er wurde mir später vom Herrn K. erklärt:
Frau Horn hat sie so stark stigmatisiert, dass überall der Name „Gurewitsch“ mit schrecklichen Taten verbunden wird. Wir – sie mit meiner Hilfe – müssen jetzt diesen Stempel wegwischen. Dafür brauchen wir Jahre. Damit Sie wissen: zwei Amtsgerichte – Gießen und Düsseldorf – haben festgestellt, dass ich von Frau D. verleumdet wurde. Übrigens gegen keinen dieser Beschlüsse hat Frau D. eine Beschwerde eingelegt. Sie ging nicht zu den nächsten Gerichtsinstanzen, da sie wusste, dass sie lügt. Aber ihr Ziel hat sie erreicht: sie bekam das Bleiberecht in Deutschland und Mark sicherte ihr dieses samt der Sozialhilfe.
Aber als
ich diese Dame wegen Verleumdung anklagte, sagt mir ihre ehemalige Kollegin vom Amtsgericht Düsseldorf Frau Dr. Hesselbarth, dass ich niemals mit dieser Klage in Deutschland Erfolg haben würde, obwohl ich im Recht bin:
Frauen dürfen in unserem Land beliebige Lügen erzählen. Ihre persönliche Arroganz lebt sich in dem Beschluss vom 15.06.2007 zu AZ 61 F 16/07 aus:
„Insbesondere ist es dem Kindesvater ausdrücklich verboten, die Kindesmutter zu beleidigen, zu defarmieren [es wurde bestimmt „diffamieren“ gemeint]
oder sonst wie schlecht zu machen“. Sie wissen bestimmt besser, als ich, wie es zwischen mir und Frau D. ablief. Diese Dame sagte mir, dass sie ihre Beine breit machte, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Und dass sie es auch zu Viert in einem Raum trieb. Dass diese Dame eine Zielehe mit mir eingegangen war und die Kindesentführung langfristig geplant hat, bestreitet sogar die Ex-**tsts - ID 4** nicht mehr. Es tut mir gar nicht leid, dass ich es nicht zulasse mir zu verbieten die Wahrheit zu sagen.
Als ich meinem Sohn die Märchen vorgelesen habe, in welchen ein netter, freundlicher, hübscher Fuchs andere Tiere betrogen und beklaut hat, um sich selbst zu versorgen, habe ich Mark natürlich die moralischen Seiten dieses Handels erklärt und weinend bat Mark nicht so zu sein, wie die Frau, die ihn geboren hat: hinterlistig, lügnerisch, diebisch.
„Es gehört nicht zur Ausübung des staatliches Wächteramtes für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen / Das Kind hat keinen Anspruch auf eine optimale Förderung und Erziehung / Die Eltern und deren sozioökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes“ (OLG Hamm, AZ 8 UF 269/07). Lebenspech für Mark Gurewitsch, dass er von dieser Mutter und in diesem rückständig Kinder hassenden Land geboren wurde!
Marks Schicksal sieht schlecht aus: Er wird ein Schulversager werden und auf Drogen und Straftaten umsteigen. Wenn er ca. 12 Jahre alt wird, wird Frau D. alles unternehmen, um ihn loszuwerden. Aber sie muss das nicht beunruhigen: sie werden dann bereits in Rente sein.
Dipl.-Ing. Grigori Gurewitsch