Nun also ist es soweit, nach 2 Jahren fortlaufender Umgangsreduzierung durch die KM ( natürlich mit Billigung des Gerichtes ) kommt nun das Unterhaltsverfahren auf mich zu

Ende Oktober ist der "Termin zur Güteverhandlung ( das hört sich aber freundlich an ... ) und mündlicher Verhandlung"....
Auch wenn es noch etwas hin ist und ich einen Anwalt dabei habe - was muß ich bei der "Verhandlung" beachten

Die Trennungsfaq arbeite ich gerade durch.
Mir war so, als wenn ich irgendwo gelesen hätte, dass dringend davon abgeraten wird, vor Gericht einem Vergleich zuzustimmen?
Und besteht die Möglichkeit statt Barunterhalt auch teilweise den Kauf von Bekleidung etc. anrechnen zu lassen ( so wie es in den vergangenen Jahren von uns praktiziert wurde ), denn irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass ich meinem Sohn dann trotz Unterhaltszahlungen weiterhin alles Mögliche kaufen muß ( was ich gerne tue und auch weiterhin tun möchte

) , da der Unterhalt wohlmöglich anderweitig verwendet wird.