Zugewinnausgleich

Rechtliche Normen

Kurzdarstellung

Mit der Scheidung ist eine der Scheidungsfolgen, der Zugewinnausgleich, zu regeln. Dies geschieht nur auf Antrag einer Prozesspartei. Ein Ehevertrag kann den Zugewinn gesondert regeln. Ebenso ist es möglich, den Zugewinnausgleich vor der Scheidung in einem Vertrag Scheidungsfolgenvereinbarung zu klären.

Es sind das Anfangs- (§ 1374 BGB) und Endvermögen (§ 1375 BGB) zu ermitteln. Stichtag für das Anfangsvermögen ist das Datum der Eheschließung; für das Endvermögen gilt das Feststellungsdatum der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1376 BGB).

Schenkungen und Erbschaften, die während der Ehe einem Ehegatten zugeflossen sind, zählen zum Anfangsvermögen. Der Zugewinnausgleich ergibt sich hier also aus der Wertsteigerung der Schenkung oder Erbschaft.

Über das Anfangs- und Endvermögen ist von jedem Ehegatten ein Verzeichnis anzufertigen. Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz von Anfangs- zu Endvermögen. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn hat die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehegatten diesem auszugleichen.

Weder Anfangs- noch Endvermögen können negativ sein. Ein negativer Betrag ist auf 0,00 € zu setzen.

Der Zugewinnausgleich ist wegen der hohen Streitwerte vor allem für Rechtsanwälte ein lohnendes Geschäft. Es ist daher immer anzuraten, bei Immobilienbesitz den Zugewinnausgleich selbst zu regeln.

Auf Durchführung des Zugewinnausgleichs anl. der Scheidung kann verzichtet werden. Hierzu ist ein notariell beurkundeter Ehevertrag erforderlich. Dieser Ehevertrag kann auch noch zur Ehezeit geschlossen werden.

Gerichtliche Praxis

Der Bundesgerichtshof hat die Einzelprüfung von Eheverträgen vorgeschrieben ( BGH: Zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle) und damit die Vertragsfreiheit ausgehebelt. Folge ist, dass über den Zugewinnausgleich durchaus von Amts wegen entschieden werden kann, wenn das Gericht vom Vorhandensein eines Ehevertrages Kenntnis hat. Sinn soll die Vermeidung einer Benachteiligung einer Vertragspartei sein.

Wichtige Urteile

 
zugewinnausgleich.txt · Zuletzt geändert: 2008/04/19 15:21 von admin
 
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