Der Selbstbehalt ist der Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsverpflichteten zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes verbleiben muss. Zur Anwendung kommen die Selbstbehalte, die in den unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte festgelegt sind.
Unter Selbstbehalt fällt letztlich auch der Bedarfskontrollbetrag, welcher den einkommensabhängigen Selbstbehalt darstellen.
Um es gleich vorweg zu sagen: Der Selbstbehalt ist eine Illusion. Wenn es um die Sicherstellung des Mindestunterhaltes insbes. für Kinder geht, sind die Gerichte sehr erfinderisch.
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