Kindeswohl

Rechtliche Normen

Kurzdarstellung

Kindeswohl ist der inflationär genutzte und vom jedem anders gedeutete bzw. verstandene Begriff für das umfassende Wohlergehen von Kindern. Die gesetzliche Definition umfasst das Recht auf gewaltfreie Erziehung, womit die Unzulässigkeit gemeint ist von:

  • körperlichen Bestrafungen
  • seelischen Verletzungen
  • psychischen Beeinträchtigungen
  • anderen herabwürdigenden Maßnahmen

Das Kindeswohl lässt sich darüber hinausgehend auch an der Erziehungsfähigkeit der Eltern bestimmen über:

Gerichtliche Praxis

Gerade in Sorgerechtsstreitigkeiten wird das Kindeswohl bemüht und von am Verfahren beteiligten Personen und Institutionen ganz individuell gedeutet. Selbst wenn der Gesetzgeber eine Gefährdung des Kindeswohls beschrieben hat (§ 1666 BGB), so obliegt die (An-)Erkennung der Gefährdung den Gerichten und seinen Zuarbeitern (Jugendamt, Verfahrenspfleger, Gutachter).

Wichtige Urteile

Urteile, die Gefährdung des Kindeswohl betreffend finden sich zu den Themen

da das Kindeswohl Grundlage der Entscheidung ist und nicht ein eigener Rechtsgegenstand.

Bitte die Hinweise zu Urteilen beachten!

 
kindeswohl.txt · Zuletzt geändert: 2009/03/08 13:51 von admin
 
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