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1450 Artikel (145 Seiten, 10 Artikel pro Seite)

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KG Berlin: Triftige Gründe für Wechsel Aufenthaltsbestimmungsrecht Auslandsumzug
Urteile Sorgerecht  

Die Beschwerden der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 29. November 2011 und ihr Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren werden zurückgewiesen.

Die Mutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 20. Februar 2012 (340 mal gelesen)
(mehr... | 10631 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 0)


OLG Dresden: Nicht ehelicher Vater, kein gemeinsames Sorgerecht bei Differenzen
Urteile Sorgerecht  1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgericht - Familiengericht - Dresden vom 6. Juli 2011 wird zurückgewiesen .

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 02. Februar 2012 (516 mal gelesen)
(mehr... | 9824 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 0)


OLG Jena: Aufkündigung des Wechselmodells
Urteile Sorgerecht  

1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

4. Dem Antragsteller wird Verfahrenskosten zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... bewilligt.

Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 22. August 2011 (300 mal gelesen)
(mehr... | 14231 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 0)


BVerfG: Berücksichtigung Kindergeldanteil beim Ehegattenunterhalt
Urteile Ehegattenunterhalt  Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zurückgewiesen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 14. Juli 2011 (1090 mal gelesen)
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AG Erfurt: ABR zum Vater und Beibehaltung Wechselmodell
Urteile Sorgerecht  1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind der Beteiligten wird dem Antragsteller übertragen.
2. Die Gerichtskosten und gerichtlichen Auslagen haben die beteiligten Eltern jeweils zur Hälfte zu tragen. Zwischen den verfahrensbeteiligten Eltern werden außergerichtlich entstandene Kosten nicht erstattet. Das verfahrensbeteiligte minderjährige Kind hat Kosten des Verfahrens nicht zu tragen.
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 16. Mai 2011 (1553 mal gelesen)
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BGH: Herabsetzung und Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts
Urteile Ehegattenunterhalt  Die Revision gegen das Urteil des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Februar 2009 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 30. März 2011 (900 mal gelesen)
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BGH: Betreuungsunterhalt bei Schulkind
Urteile Ehegattenunterhalt  

a) Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa während der Kindergarten- und Grundschulzeit, abstellt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 15. September 2010 - XII ZR 20/09 - FamRZ 2010, 1880).

b) Zur Verwirkung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach § 1579 BGB.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 30. März 2011 (2180 mal gelesen)
(mehr... | 30670 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 5)


OLG Brandenburg: Nicht ehelicher Vater, Herstellung gemeinsames Sorgerecht
Urteile Sorgerecht  Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Freienwalde vom 18. November 2010 abgeändert.

Dem Beteiligten zu 1. wird die elterliche Mitsorge für das Kind M… S…, geboren am …. Januar 2010, übertragen, sodass gemeinsame elterliche Sorge der Beteiligten zu 1. und 2. besteht.

Die Kosten des Verfahrens haben die Beteiligten zu 1. und 2. zu gleichen Teilen zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 23. März 2011 (2076 mal gelesen)
(mehr... | 10687 mehr Zeichen | 1 Kommentar | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 5)


OLG Köln: Häufige Umzüge und Trennungen, Sorgerecht an Jugendamt
Urteile Sorgerecht  

I.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Eschweiler vom 03.01.2011 - 13 F 133/10 -, mit welchem den Kindeseltern unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Münster vom 14.12.2004 - 39 F 2168/04 - die elterliche Sorge für die im Beschlussrubrum genannten beteiligten minderjährigen Kinder der Verfahrensbeteiligten zu 1. und 2. entzogen, Vormundschaft angeordnet und zum Vormund das Jugendamt T. bestimmt worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

II.

Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht des Beschwerdeverfahrens zurückgewiesen.

III,

Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin X. in P. ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Die Beiordnung von Rechtsanwältin X. in P. erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des OLG Köln niedergelassenen Rechtsanwalts.

Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 22. März 2011 (1169 mal gelesen)
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BGH: Ehebedingte Nachteile für Krankenunterhalt durch Kindererziehung
Urteile Ehegattenunterhalt  

a) Im Rahmen des Krankheitsunterhalts nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil aus der Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung und Haushaltstätigkeit während der Ehe ergeben, wenn deswegen die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht erfüllt sind. Denn nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI haben Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur dann Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.

b) Auch wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen, ist eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nur bei Unbilligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen begründet. Bei der insoweit gebotenen Billigkeitsabwägung hat das Familiengericht das im Einzelfall gebotene Maß der nachehelichen Solidarität festzulegen, wobei vor allem die in § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB aufgeführten Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 02. März 2011 (882 mal gelesen)
(mehr... | 30197 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 0)



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