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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Nürnberg - Stand 01.01.2008
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Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Naumburg - Stand 01.01.2008
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Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall, um in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung zu gelangen. Die Angemessenheit des Ergebnisses bleibt in jedem Einzelfall zu überprüfen. Die Neufassung der Leitlinien trägt dem zu Beginn des Jahres 2008 in Kraft tretenden Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts Rechnung. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle – ohne Bedarfskontrollbetrag – ist als Anhang eingearbeitet, die Anmerkungen zur Tabelle werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG München - Stand 01.01.2008
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Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Köln - Stand 01.01.2008
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Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien können die Richter nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - das gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze" - nicht antasten. Die Leitlinien folgen der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien, weichen jedoch in Einzelfragen davon ab.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz - Stand 01.01.2008
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Nach der Übergangsvorschrift Art 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts ist für Unterhaltszeiträume bis 31.12.2007 - unabhängig vom Entscheidungszeitpunkt - das bisherige Recht anwendbar. Insoweit finden die bisher maßgebenden Leitlinien (Stand 01.07.2007) weiter Anwendung.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Karlsruhe - Stand 01.01.2008
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Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Hamm - Stand 01.01.2008
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Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. Die vorliegende Fassung knüpft an die Leitlinien 2007/2005 an; sie ist im Hinblick auf die weiter ausdifferenzierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Unterhaltsreform 2008 und andere neue Gesetze umfassend überarbeitet worden. Wegen der Vielzahl der Änderungen wird auf deren drucktechnische Kennzeichnung verzichtet.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Hamburg - Stand 01.01.2008
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Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Frankfurt/Main - Stand 01.01.2008
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Präambel
Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur und lehnen sich, soweit inhaltlich übereinstimmend, an den Wortlaut der Süddeutschen Leitlinien an.
Sie binden den Richter nicht; dieser wird in eigener Verantwortung die angemessenen Lösungen des Einzelfalls finden müssen.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Grundsätze ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Düsseldorf - Stand 01.01.2008
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zur Ergänzung der Düsseldorfer Tabelle herausgegeben von den Senaten für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf
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