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VerwG Braunschweig: Ansprüche von Scheidungskindern bei der Schülerbeförderung
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Landkreise und Städte müssen bei Schülertransport wechselnde Wohnungen der Kinder berücksichtigen
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BVerfG: Erfolgreiche VerfBeschw. eines ausl. Vaters gg. drohende Abschiebung
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BVerfG: Verw. der Leistung der ges. KK für neue Behandlungsmethode verf.-widrig
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Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
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SG Düsseldorf: Keine Bespitzelung von Langzeit-Arbeitslosen
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Entscheidung
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin - auf ihren Antrag vom 10. Juni 2005 hin – vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache oder, wenn es nicht zu einem Hauptsacheverfahren kommt, bis zum Eintritt der Bestandskraft eines Widerspruchsbescheides – vorbehaltlich einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse nach § 48 SGB X, Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 388,60 Euro monatlich zu bewilligen.
Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin
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BGH: Einwend. gg. Gerichtsgutachten müssen n. auf Privatgutachten gestützt sein
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Eine Partei ist auch außerhalb des Arzthaftungsprozesses grundsätzlich nicht verpflichtet, Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten bereits in erster Instanz auf ein Privatgutachten oder auf sachverständigen Rat zu stützen, wenn ihr Vortrag fachspezifische Fragen betrifft und eine besondere Sachkunde erfordert (Fortführung Senatsurteil BGHZ 159, 245).
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SG Dresden: Arbeitslosengeld-Umstellung war möglicherweise bundesweit fehlerhaft
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BFH: Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit
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BFH: Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in gerichtl. Vergleich
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Leitsätze Die auf einen Teilvergleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfallenden Kosten einer Vermögensauseinandersetzung sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.Leitsätzevergleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfallenden Kosten einer Vermögensauseinandersetzung sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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BFH: Kosten der vermögensrechtl. Auseinandersetzung im Zusammenh. mit Scheidung
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Leitsätze Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft sind unabhängig davon, ob sie auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund durch das Familiengericht oder außergerichtlich vor oder nach der Scheidung getroffen worden sind, für die Eheleute nicht unabwendbar und unvermeidbar und damit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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Der entsorgte Vater

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