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OLG Frankfurt: Fiktives Einkommen nur bis Nachweis ausreichender Bemühungen
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Die Zurechnung eines fiktiven, das heißt in Wahrheit nicht erzielten Einkommens, erfolgt nur solange, wie sich der Unterhaltsschuldner nicht hinreichend um einen neuen Arbeitsplatz bemüht.
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OLG Köln: Barunterhaltspflicht Kindesunterhalt bei Einkommensunterschieden
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.02.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl - 32 F 127/05 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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OLG Brandenburg: Rückwirkende Abänderung einer Jugendamtsurkunde
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Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnisurteil des Amtsgerichts Nauen vom 13. Dezember 2006 aufgehoben und das Schlussurteil des Amtsgerichts Nauen vom 3. Januar 2007 abgeändert.
Der Kläger wird unter Abänderung der Jugendamtsurkunden des Bezirksamts W… von B… vom 14. Dezember 2000 (Beurk.-Reg.-Nrn. 1024/2000 und 1025/2000) verurteilt, an jede der Beklagten zu Händen des gesetzlichen Vertreters monatlichen Unterhalt wie folgt, jeweils monatlich im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats, zu zahlen:
- je 187 € für die Monate Januar bis Juni 2005,
- je 143 € für die Monate Juli bis Dezember 2005,
- je 158 € für die Monate Januar bis Dezember 2006,
- je 142 € in den Monaten Januar bis Juni 2007,
- je 52,7 % des Regelbetrages der 3. Altersstufe gem. § 2 Regelbetrag-VO für die Zeit ab Juli 2007.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 19 % und den Beklagten zu 81 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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OLG Saarbrücken: Ersatzhaftung von Großeltern
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Leitsätze Die Ersatzhaftung der Großeltern nach § 1607 BGB ist nicht auf den Stamm des ausgefallenen Elternteils beschränkt, sondern erfasst zwingend alle Großeltern; bei der Auslegung des § 1607 BGB ist § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB zu beachten. Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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OLG Frankfurt: Freistellungsvereinbarung über Kindesunterhalt
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Eine Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Kindesunterhalts ist unwirksam, wenn der den anderen Elternteil freistellende betreuende Elternteil nicht in der Lage ist, den eigenen Unterhalt und den Unterhalt des Kindes zu decken (BVerfGE 103, 89 = NJW 2001, 957 = FPR 2001, 137 = FamRZ 2001, 343).
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OLG Schleswig: Regressklage des Scheinvaters wegen gezahlten Kindesunterhalts
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Zu den Voraussetzungen der teilweisen Herabsetzung und Stundung des Unterhaltserstattungsanspruchs des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater.
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OLG Schleswig: Mietfreies Wohnen bei den Eltern ohne Auswirkung
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1. Das mietfreie Wohnen eines Unterhaltspflichtigen bei seinen eigenen Eltern erhöht als freiwillige Leistung Dritter das anrechnungsfähige Einkommen gegenüber seinem Kind nicht.
2. Ein ausgebildeter Kfz-Mechaniker darf sich im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtung und daraus resultierender Verpflichtung zu angemessenen Erwerbsbemühungen nicht mit der Beschäftigung bei einer Leiharbeitsfirma zufrieden geben.
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OLG Schleswig: Erwerbsobliegenheit einer drei Kindern unterhaltspflichtigen Frau
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Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit einer Frau, die ihren drei bei dem geschiedenen Ehemann lebenden Kindern unterhaltspflichtig ist, begründet für sie keine Verpflichtung, ihren krisensicheren Arbeitsplatz als Verwaltungsangestellte, den sie seit 1982 innehat, aufzugeben, auch wenn sie nur mit 25 Stunden bei einem Nettoeinkommen von rund 1.300 EUR beschäftigt ist. Das berufliche Risiko, bei einem anderen Arbeitgeber im Falle vollschichtiger Tätigkeit geringere Einkünfte zu erzielen überwiegt, so dass die Aufgabe des Arbeitsplatzes unzumutbar erscheint. Zu berücksichtigen ist aber, dass sie bei hinreichenden Bewerbungsbemühungen eine Nebentätigkeit hätte finden können.
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OLG Saarbrücken: Unterhaltsurteile und Vergleiche wirken über Volljährigkeit
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Leitsätze Unterhaltsurteile und Vergleiche, die aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammen, gehen über den Zeitpunkt der Vollendung der Volljährigkeit hinaus weiter und können nur im Wege der Abänderungsklage nach Eintritt der Volljährigkeit abgeändert werden. Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 21. Dezember 2006 - 21 F 11/04 UE - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - in Saarlouis zurückverwiesen. 2. Der Antragstellerin wird mit Wirkung vom 11. Januar 2007 für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... , beigeordnet. 3. Dem Antragsgegner wird mit Wirkung vom 2. März 2007 für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ..., beigeordnet. 4. Beschwerdewert: bis 6.000 EUR
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BGH: Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Eltern
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Zur Barunterhaltspflicht von Eltern, die sich in der Betreuung eines Kindes abwechseln.
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Der entsorgte Vater

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