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Urteile Sorgerecht


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187 Artikel (19 Seiten, 10 Artikel pro Seite)

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OLG Thüringen: Aussetzung Sorgerechtsverfahren wg. Vorwurf sexueller Missbrauch
Urteile Sorgerecht  

1.      Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – E. vom 11.09.2008 wird aufgehoben.

2.      Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3.      Der Beschwerdewert wird auf 600,00 € festgesetzt.

Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 15. Dezember 2008 (922 mal gelesen)
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AG Unna: Schlagende Mutter - Sorgerecht zum Vater
Urteile Sorgerecht  

1. Das Sorgerecht über die Kinder der Parteien K, geb. am ##.##.1998 und M, geb. am ##.##.2001 wird auf den Kindesvater übertragen.

2. Der Kindesmutter wird ein Umgangsrecht 14-tägig von freitags nach Schulschluss bis zum darauffolgenden Sonntag, 17.00 h eingeräumt, beginnend mit Freitag, 28.11.2008.

Darüber hinaus wird der Kindesmutter ein Umgangsrecht vom 26.12.2008, 10.00 h bis zum 29.12.2008, 18.00 h eingeräumt.

Die Kindesmutter wird die Kinder freitags an der Schule abholen und sonntags zur Wohnung des Kindesvaters zurückbringen. Der Kindesvater ist verpflichtet, den Kindern zu den Umgangskontakten die Krankenversicherungskarten mitzugeben.

3. Den Parteien wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Verhängung eines Zwangs-geldes von bis zu 1.500,00 Euro angedroht.

4. Die Gerichtskosten tragen die Parteien zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 29. November 2008 (293 mal gelesen)
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BGH: Beschwerdeberechtigung des Vaters gegen Entzug des Sorgerechts der Mutter
Urteile Sorgerecht  a) Einem Vater, der nie zuvor sorgeberechtigt war, steht gegen eine Entscheidung des Familiengerichts, die einen Entzug des Sorgerechts der Mutter ablehnt, keine Beschwerdeberechtigung zu.

b) Auch die Rechtsbeschwerde gegen einen die Beschwerde verwerfenden Beschluss des Oberlandesgerichts ist nur unter den Zulassungsvoraussetzungen gemäß §§ 621 e Abs. 2, 543 Abs. 2 ZPO zulässig.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 26. November 2008 (283 mal gelesen)
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OLG Frankfurt: Sorgerechtsentzug unter Beachtung des Kindeswillens
Urteile Sorgerecht  

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 3.000,- Euro.

Der Mutter wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt A, O1 Schwäbisch Gmünd, bewilligt.

Dem Vater wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beordnung von Rechtsanwältin B, O2, bewilligt. Raten für die Prozesskosten werden festgesetzt in Höhe von 45,- Euro monatlich. Die erste Rate wird fällig nach Abschluss der Ratenzahlungsverpflichtung aus dem erstinstanzlichen Beschluss zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe.

Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 13. November 2008 (247 mal gelesen)
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BVerfG: Sorgerecht an Vater statt an Jugendamt
Urteile Sorgerecht  

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. Juni 2008 - 8 UF 22/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit darin das Sorgerecht für sein Kind J. dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises W. als Vormund übertragen wurde.

In diesem Umfang wird die Rechtskraft des Beschlusses aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 20. Oktober 2008 (1043 mal gelesen)
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OLG Frankfurt: Zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zwecks Kindeswohl
Urteile Sorgerecht  

Auf die Berufungsbeschwerde wird das angefochtene Urteil in Ziffer II teilweise abgeändert:

Der Antragstellerin wird die elterliche Sorge für das Kind K1 geb. am ….2000, übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben (§ 93a ZPO).

Berufungswert: 900,- EUR (§ 48 III 3 GKG).

Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 25. August 2008 (808 mal gelesen)
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OLG Bremen: Kindergartenabholung ist Alltags-Entscheidung
Urteile Sorgerecht  Um zu entscheiden, wer bei getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Kind aus dem Hort bzw. der Schule abholen darf, muss nicht erst der "Familienrat" einberufen werden. Das ist allein eine tagtägliche Angelegenheit des erziehenden Elternteils. Diese Auffassung hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vertreten.
Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 01. Juli 2008 (1305 mal gelesen)
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OLG Bremen: Kindergartenabholung ist Alltagsentscheid
Urteile Sorgerecht  Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bremen – Blumenthal vom 29. April 2008 (Hauptsacheentscheidung) wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 3.000 festgesetzt.
Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 01. Juli 2008 (302 mal gelesen)
(mehr... | 5852 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 0)


BVerfG: Kindeswille um so beachtlicher, je älter das Kind ist
Urteile Sorgerecht  
  1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 30. Oktober 2007 - 2 UF 116/07 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Braunschweig zurückverwiesen.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 21. Dezember 2007 - 2 UF 116/07 - wird damit gegenstandslos.
  2. Das Land Niedersachsen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
  3. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 10.000 € (in Worten:zehntausend Euro) festgesetzt.
Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 27. Juni 2008 (1688 mal gelesen)
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OLG München: Alleiniges Sorgerecht, damit die Mutter mit Kindern auswandern kann
Urteile Sorgerecht  
  1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 03.12.2007 aufgehoben
  2. Der Mutter und Antragstellerin wird die alleinige Sorge über die Kinder B., geboren am ...2003 und M., geboren am ...2005 übertragen.
  3. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
  4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., München, beigeordnet.
  5. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
  6. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 09. Mai 2008 (6181 mal gelesen)
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