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Artikel zu dem Thema:

Urteile Kindesunterhalt


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216 Artikel (22 Seiten, 10 Artikel pro Seite)

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OLG Stuttgart: 10 Bewerbungen im Monat nicht ausreichend
Urteile Kindesunterhalt  

1. Dem Beklagten wird hinsichtlich der versäumten Frist zur Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 14.09.2007 (Az. 5 F 126/07) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 14.09.2007 (Az. 5 F 126/07) zum Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 18.07.2007 (Az. 5 F 126/07) wird insoweit aufrechterhalten, als der Beklagte zur Zahlung von monatlichem Kindesunterhalt an die Kläger in folgender Höhe verurteilt worden ist:

An die Klägerin Ziff. 1:

- 01.06.2007 bis 30.06.2007 101,00 EUR
- 01.07.2007 bis 31.10.2007  monatlich 97,00 EUR
- ab 01.11.2007  monatlich 85,00 EUR

An den Kläger Ziff. 2:

- 01.06.2007 bis 30.06.2007 101,00 EUR
- 01.07.2007 bis 31.10.2007  monatlich 97,00 EUR
- ab 01.11.2007  monatlich 72,00 EUR

Die Unterhaltsbeträge sind jeweils fällig im voraus zum 1. eines jeden Monats und für den Zeitraum von Juni 2007 bis Februar 2008 im jeweiligen Monatsbetrag ab dem 1. des jeweiligen Monats zu verzinsen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 18.07.2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

3. Von den Gerichtskosten in beiden Instanzen tragen die Parteien jeweils 1/3.

Der Beklagte trägt jeweils 1/3 der außergerichtlichen Kosten beider Kläger. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Kläger jeweils 1/3. Im übrigen trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens:

Klage der Klägerin Ziff. 1:  1.527,00 EUR
Klage des Klägers Ziff. 2:  1.394,00 EUR
insgesamt somit  2.921,00 EUR
Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 05. Februar 2008 (1031 mal gelesen)
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OLG Saarbrücken: Kein Verzug bei regelmäßiger Zahlung ohne Titel
Urteile Kindesunterhalt  Ein Unterhaltspflichtiger, der den geschuldeten Unterhalt regelmäßig zahlt, haftet grundsätzlich nicht aus Verzug, wenn er der Aufforderung des Unterhaltsgläubigers, einen Unterhaltstitel zu errichten, nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt.
Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 11. Januar 2008 (493 mal gelesen)
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BGH: Herabsetzung des Selbstbehalts bei gemeinsamer Haushaltsführung
Urteile Kindesunterhalt  Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 09. Januar 2008 (3746 mal gelesen)
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OLG Celle: Kieferorthopädische Behandlung ist Sonderbedarf
Urteile Kindesunterhalt  Kieferorthopädische Behandlungskosten als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf
Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 04. Dezember 2007 (728 mal gelesen)
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OLG Frankfurt: Keine Einkommensfiktion bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Urteile Kindesunterhalt  

1. Einer sich gegen eine Unterhaltsklage ihrer minderjährigen Kinder verteidigenden Partei ist Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn sie hinreichende Umstände vorgetragen hat, die ihre Leistungsfähigkeit mindern oder sogar ausschließen können.

2. Eine Einkommensfiktion kommt nur in Betracht, wenn das fehlende Erwerbseinkommen Folge eines erwerbsplanerischen unterhaltsrechtlichen Fehlverhaltens des Unterhaltspflichtigen ist.

3. Die Einkommensfiktion setzt ferner voraus, dass das unterhaltsrechtlich geforderte Bemühen um eine Erwerbsquelle auch Erfolg gehabt hätte und dass dem Unterhaltspflichtigen in diesem Fall ausreichende Mittel verbleiben, um nicht seinerseits auf staatliche Hilfeleistungen angewiesen zu sein.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 14. November 2007 (1659 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Umzug für Kindesunterhalt auch bei neuer Ehe
Urteile Kindesunterhalt  

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 7. November 2006 dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin für die Zeit vom 1. September 2003 bis zum 31. August 2004 Unterhalt in Höhe von insgesamt 2.473,80 € zu zahlen. Im Übrigen bleibt es bei der Klageabweidung durch das angefochtene Urteil.

Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 3/10, der Beklagte 7/10 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf zwischen 3.501 € und 4.000 € festgesetzt.

Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 13. November 2007 (779 mal gelesen)
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OLG Stuttgart: Kindesunterhalt im Mangelfall und berufsbedingte Aufwendungen
Urteile Kindesunterhalt  Auf die Gegenvorstellung vom 29.10.2007 verbleibt es bei dem Beschluss vom 19.10.2007.
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 12. November 2007 (982 mal gelesen)
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BGH: Unterhaltsrelevantes Einkommen Selbstständiger bei Privatinsolvenz
Urteile Kindesunterhalt  

a) Zur Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen nach Eröffnung der Verbraucherinsolvenz.

b) Schuldet einem minderjährigen Kind neben dem vorrangig Unterhaltspflichtigen ausnahmsweise auch ein anderer leistungsfähiger Verwandter Barunterhalt, lässt dies nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB lediglich die gesteigerte Unterhaltspflicht des vorrangig Unterhaltspflichtigen, nicht aber dessen allgemeine Unterhaltspflicht unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts entfallen.

c) Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB im Rahmen der Unterhaltspflicht für ein privilegiertes volljähriges Kind.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 31. Oktober 2007 (1016 mal gelesen)
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OLG Bremen: Kindesunterhalt und Umgangskosten
Urteile Kindesunterhalt  

Das Urteil liegt leider nur im Tenor vor.

Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 23. Oktober 2007 (1992 mal gelesen)
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OLG Stuttgart: Kindesunterhalt im Mangelfall
Urteile Kindesunterhalt  

Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ulm vom 25. September 2007 - 4 F 813/07 - wird

zurückgewiesen.

Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 19. Oktober 2007 (621 mal gelesen)
(mehr... | 6244 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 0)



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