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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Rostock - Stand 01.01.2009
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Die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Rostock, Stand: 1.1.2008, gelten über den 1.1.2009 hinaus fort.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Naumburg - Stand 01.01.2009
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Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall, um in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung zu gelangen. Die Angemessenheit des Ergebnisses bleibt in jedem Einzelfall zu überprüfen.
Die Neufassung der Leitlinien trägt den Gesetzesänderungen Rechnung, die sich zu Beginn des Jahres durch das sogenannte Familienleistungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2955 - 2958, Art. 1 Nr. 10, Art. 2 Nr. 2, Art. 9 Abs. 1) in Bezug auf § 1612 a Abs. 1 Satz 2 BGB und § 1612 b Abs. 1 BGB durch die Erhöhung des Kindergeldes und des steuerlichen Freibetrages für das sächliche Existenzminimum eines Kindes ergeben haben.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle – ohne Bedarfskontrollbetrag – ist als Anhang eingearbeitet, die Anmerkungen zur Tabelle werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz - Stand 01.01.2009
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Vorbemerkung: Nach der Übergangsvorschrift Art 3 Abs. 2 des Gesetzes
zur Änderung des Unterhaltsrechts ist für Unterhaltszeiträume bis
31.12.2007 - unabhängig vom Entscheidungszeitpunkt - das bisherige
Recht anwendbar. Insoweit finden die bis dahin maßgebenden Leitlinien
(Stand 01.07.2007) weiter Anwendung.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Hamm - Stand 01.01.2009
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Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.
Die vorliegende Fassung knüpft an die Leitlinien 2008 an. Nach der im Vorjahr erfolgten umfassenden Überarbeitung sind derzeit mit Ausnahme der Übernahme der neuen Düsseldorfer Tabelle, der Kindergeldanrechnungstabelle und der Rechenbeispiele (Anhang I – III) sowie der Anmerkung in der Fußnote zu Nr. 15.2.3 keine Änderungen vorgenommen worden.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Hamburg - Stand 01.01.2009
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Die Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Stand 1.1.2008, gelten über den 1.1.2009 hinaus unverändert fort.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Frankfurt/Main - Stand 01.01.2009
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Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur und lehnen sich, soweit inhaltlich übereinstimmend, an den Wortlaut der Süddeutschen Leitlinien an.
Sie binden den Richter nicht; dieser wird in eigener Verantwortung die angemessenen Lösungen des Einzelfalls finden müssen.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Grundsätze ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Dresden - Stand 01.01.2009
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Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichtes
Dresden erarbeiteten Unterhaltsleitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung
möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar,
sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des
Einzelfalls abgewichen werden kann und muss. In ihrem Aufbau folgen sie der
bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Braunschweig - Stand 01.01.2009
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Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Braunschweig verwenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall. Die Leitlinien dienen dem Zweck, die Rechtsprechung der Senate zu vereinheitlichen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können insbesondere die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist angefügt. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Brandenburg - Stand 01.01.2009
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Die Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts, Stand 1.1.2008, gelten über den 1.1.2009 hinaus
unverändert fort.
Soweit darin auf die Tabelle in Anlage Iverwiesen wird, handelt es sich um die ab 1.1.2009 veränderte Tabelle,
deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 1.1.2009 geltenden
Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle.
Die Zahlbetragstabelle in Anlage IIist für die Zeit ab 1.1.2009 an die geänderten Tabellensätze und das
erhöhte Kin-dergeld angepasst. Anlage III bleibt unverändert, weil sie
allein dazu dient, die Umrechnung dynamischer Titel des bis zum
31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen. Darauf, anhand welcher
Tabellensätze das geschieht, kommt es nicht an.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien KG Berlin - Stand 01.01.2009
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Das Kammergericht verwendet diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Sie entsprechen im Aufbau den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte, inhaltlich ergibt sich nicht in allen Punkten eine Übereinstimmung.
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