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Urteile Kindesunterhalt


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216 Artikel (22 Seiten, 10 Artikel pro Seite)

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OLG Köln: PKH-Ablehnung trotz fiktivem Einkommens
Urteile Kindesunterhalt  Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 01.09.2008 gegen den seinen Prozesskostenhilfeantrag zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 20.08.2008 wird zurückgewiesen.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 10. September 2008 (927 mal gelesen)
(mehr... | 4702 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 0)


OLG Karlsruhe: Bei Kindesunterhalt u.U. Selbstbehalt auf Sozialhilfeniveau
Urteile Kindesunterhalt   
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 04. August 2008 (1423 mal gelesen)
(mehr... | 879 mehr Zeichen | 1 Kommentar | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 4)


OLG Thüringen: Freistellungsvereinbarung über Kindesunterhalt
Urteile Kindesunterhalt  
  1. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch besteht für die Vergangenheit aus dem Gedanken des Schuldnerschutzes nur in den Grenzen des § 1613 Abs. 1 BGB, also nur bei Rechtshängigkeit, Verzug oder Auskunftsbegehren.
  2. Die Annahme einer Abtretung ist konkludent darin zu sehen, dass die Klägerin die Abtretungserklärung im Termin vom 18.05.2007 zu den Gerichtsakten gereicht und damit gegenüber dem Beklagten als Gläubiger angezeigt hat.
  3. Die zwischen den Eltern verabredete Freistellung von Unterhaltsansprüchen stellt eine Erfüllungsübernahme dar.
  4. Die Erfüllungsübernahme begründet für den Schuldner einen Befreiungsanspruch, den der Beklagte der Klägerin entgegen halten kann.
Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 03. Juli 2008 (2789 mal gelesen)
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BVerfG: Grenzen der Anrechnung fiktiven Einkommens
Urteile Kindesunterhalt  
  1. Der Beschluss des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 30. April 2007 - 002 F 00140/07 (PKH) - und die Entscheidung des Amtsgerichts Landsberg am Lech vom 14. Juni 2007 - 2 F 140/07 - sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2007 - 4 WF 277/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2007 - 4 WF 277/07 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

  2. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen für die Verfassungsbeschwerde zu ersetzen.  Damit erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 16. April 2008 (1325 mal gelesen)
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OLG Celle: Verwirkung von rückständigem Kindesunterhalt nach Volljährigkeit
Urteile Kindesunterhalt  

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. September 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüneburg vom 29. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert übersteigt nicht 2.500 EUR.

Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 10. April 2008 (4561 mal gelesen)
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BGH: Ganztagskindergarten ist Mehrbedarf
Urteile Kindesunterhalt  

Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind unabhängig davon, ob die Einrichtung halb- oder ganztags besucht wird, zum Bedarf eines Kindes zu rechnen. Einen Mehrbedarf des Kindes begründeten diese Kosten für die Zeit bis zum 31. Dezember 2007 grundsätzlich aber nur insoweit, als sie den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch überstiegen. Im übrigen waren die Kosten regelmäßig in dem laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das Existenzminimum für ein Kind dieses Alters deckte (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882 ff.). Diese Beurteilung ist jedenfalls vorerst auch für Alttitel gerechtfertigt, bei denen die Berechnung nach der Übergangsregelung des Art. 36 Nr. 3 lit. a EGZPO den bisherigen Zahlbetrag sichert.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 05. März 2008 (1770 mal gelesen)
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OLG Schleswig: Barunterhaltspflicht bei nicht praktiziertem Wechselmodell
Urteile Kindesunterhalt  

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Oktober 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Lübeck wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 27. Februar 2008 (315 mal gelesen)
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OLG Köln, Volljährigenunterhalt - Anrechnung von Schulden
Urteile Kindesunterhalt  

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.05.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl – 35 F 132/06 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels und Klageabweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger monatlichen Kindesunterhalt, zahlbar monatlich im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats,
- in der Zeit von März 2006 bis Juni 2007 von 276,00 €,
- in der Zeit von Juli 2007 bis Dezember 2007 von 272,00 € und
- ab Januar 2008 von 250,00 €
zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 3/10 und der Beklagte 7/10.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 26. Februar 2008 (2864 mal gelesen)
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BGH: Abänderungsklage bei Aufgabe der Arbeitsstelle
Urteile Kindesunterhalt  

Die Abänderung eines wegen mutwilliger Aufgabe einer gut bezahlten Arbeitsstelle auf fiktiver Grundlage ergangenen Unterhaltsurteils ist nicht bereits mit der Behauptung zulässig, der Abänderungskläger genüge inzwischen seiner Erwerbsobliegenheit, verdiene aber weniger als zuvor. Erforderlich ist vielmehr, dass der Abänderungskläger geltend macht, er hätte die frühere Arbeitsstelle inzwischen aus anderen Gründen verloren.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 20. Februar 2008 (2423 mal gelesen)
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OLG Dresden: Änderung einer Jugendamtsurkunde
Urteile Kindesunterhalt  Ein Unterhaltsschuldner, der Herabsetzung von in einer Jugendamtsurkunde tituliertem Kindesunterhalt verlangt, muss mit seiner Abänderungsklage nach Maßgabe der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage schlüssig darlegen, inwieweit und warum sich sein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen zum Zeitpunkt des Abänderungsbegehrens im Vergleich zu dem der Titulierung wesentlich verschlechtert hat. Das gilt auch dann, wenn der Urkunde keine zuvor ausdrücklich getroffene Unterhaltsvereinbarung der Parteien zugrundeliegt.
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 11. Februar 2008 (307 mal gelesen)
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