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vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.
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BGH: Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet
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OLG Köln: Fiktive Einkünfte auch für PKH auf Ratenzahlung
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Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 21.02.2007 – 302 F 184/06 -, mit welchem dem Antragsgegner unter Beiordnung von Rechtsanwältin L aus M Prozesskostenhilfe für das vorliegende Verfahren mit Ratenzahlungsanordnung in Höhe von 15,00 € monatlich bewilligt worden ist, wird zurückgewiesen.
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BGH: Schadensersatzansprüche gegen den Staat wegen überlasteter Behörden
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SG Frankfurt: Stromkosten über 20,74 € bei ALG-II sind vom Amt zu zahlen
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In der monatlichen Regelleistung von 345,-- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag (hier: 41,-- Euro) ist als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren.
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BVerfG: Erneute strafgerichtliche Verurteilung wg fortwährender Kindesentziehung
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- Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 19. April 2005 – 221 Js 221/04 – und der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Oktober 2005 - 2 Ss 290/05 - verletzen die Rechte des Beschwerdeführers aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.
- Das Urteil des Landgerichts Darmstadt und der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main werden aufgehoben; die Sache wird an eine Strafkammer des Landgerichts Darmstadt zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
- Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten.
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BGH: Besorgnis der Befangenheit - Ablehnungsgrund richtig glaubhaft machen
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a) Ein Ablehnungsgrund ist gemäß § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht, wenn hierfür eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Ob der geltend gemachte Grund angesichts gegenteiliger Darstellung des abgelehnten Richters und übriger Prozessbeteiligter glaubhaft gemacht ist, unterliegt der freien Würdigung durch das entscheidende Gericht.
b) Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 526 Abs. 1 ZPO zuständigen Einzelrichter hat das Berufungsgericht in der Besetzung mit drei Mitgliedern ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden.
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BGH: Wirksamkeit eines Vergleichs: Irrtum i.S.d. § 779 Abs. 1 BGB
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Zur Frage, unter welchen Umständen im Rahmen einer Generalbereinigung in einen Vergleich eingestellte Einzelpositionen Vergleichsgegenstand mit der Folge geworden sind, dass ein sie betreffender Irrtum die Wirksamkeit des Vergleichs nicht im Sinne von § 779 Abs. 1 BGB in Frage stellt.
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SG Berlin: Hartz-IV-Verschärfung verfassungswidrig (Stiefelternunterhalt)
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Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Monate Dezember 2006 bis Mai 2007 monatlich 276,- EUR Alg II zu gewähren. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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SG Dortmund: Kostenübernahme von mehrtätigen Klassenfahrten
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Es ist unterstützungsbedürftigen Kindern finanziell zu ermöglichen, an mehrtägigen Schulfahrten, die üblicherweise mit höheren Kosten verbunden sind, die durch die Regelleistung nicht mehr abgedeckt werden können, teilzunehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch bei diesen Kindern die jeweilige pädagogische Zielsetzung von Schulfahrten - welche wichtiger Bestandteil der Erziehung durch Schulen sind - verwirklicht werden kann. Das Entstehen erzieherischer Defizite soll verhindert werden; schulische Bildung und Erziehung sollen - zumindest in diesem Punkt - keine Frage des Geldbeutels sein.
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BSG: Keine Umgangskosten bei ALG-II, jedoch eränzende Sozialleistungen
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1. Die Regelungen des SGB 2 lassen eine Erhöhung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts über die gesetzliche Pauschale hinaus nur in den dort ausdrücklich geregelten Fällen zu. 2. Zur Frage, welche Leistungen bei Bedürftigkeit zu gewähren sind, um einem geschiedenen Elternteil den Umgang mit seinen minderjährigen Kindern zu ermöglichen.
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Der entsorgte Vater

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