Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 29. Januar 2009 teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird die Gesundheitsfürsorge für das Kind I. L. allein übertragen, sodass es im Übrigen, mit Ausnahme der bereits auf die Antragstellerin übertragenen Befugnis, für das Kind einen Reisepass bzw. Kinderausweis zu beantragen, bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt.
Die weitergehende Beschwerde und die weiteren Anträge der Eltern werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.