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Artikel zu dem Thema:

Urteile Sorgerecht


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187 Artikel (19 Seiten, 10 Artikel pro Seite)

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OLG Brandenburg: ABR; Kindeswohl; Kindeswille; Geschwistertrennung
Urteile Sorgerecht  

Das als befristete Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Antragsgegnerin vom 6. April 2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 20. Februar 2009 (35 F 227/08) wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 06. August 2009 (615 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Fortgesetzter Umgangsboykott, Sorgerechtsentzug
Urteile Sorgerecht  I.  

Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 20. Juni 2008 - 42 F 324/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihr für das Kind C… Sch… , geb. am … 2001, das Sorgerecht zur Gänze entzogen wird. Es wird von Amts wegen auf den Vater übertragen.

II.

Auf die Anschlussbeschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 20. Juni 2008 - 42 F 324/06 -, soweit er das Sorgerecht für das Kind V… Sch… , geb. am … 1998, betrifft, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf den Antrag des Vaters wird die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind V… Sch… aufgehoben. Das alleinige Sorgerecht wird auf den Vater übertragen.

Soweit die Anschlussbeschwerde das Sorgerecht für das Kind C… Sch… betrifft, wird sie als unzulässig verworfen.

III.

Die Kostenentscheidung des Amtsgerichts wird aufrechterhalten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Vaters werden der Mutter auferlegt.
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 27. Juli 2009 (1748 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Vorl. Aufhebung Sorgerecht, Ermittlung sexueller Missbrauch
Urteile Sorgerecht  

Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübben vom 29. April 2009 – Az. 30 F 97/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 17. Juli 2009 (470 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Übertragung des ABR; besondere Berücksichtigung Kindeswille
Urteile Sorgerecht  

Die befristete Beschwerde der Antragsgegnerin vom 20. Februar 2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 19. Januar 2009 (35 F 305/08) wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 16. Juli 2009 (391 mal gelesen)
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OLG Stuttgart: Kindesverbringung ins Ausland bei vorgeschobenem Einverständnis
Urteile Sorgerecht  

1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 20. April 2009 (20 F 112/09) wird zurückgewiesen.

2. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 20. April 2009 (20 F 112/09) wird angeordnet.

3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

4.Der Antragsgegnerin wird die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Beschwerderechtszug versagt.

5.Dem Antragsteller wird für den Beschwerderechtszug ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwältin G. beigeordnet.

Beschwerdewert: 3.000,-- EUR.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 01. Juli 2009 (1293 mal gelesen)
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BVerfG: Anforderungen an Sorgerechtsentzug (2)
Urteile Sorgerecht  Die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. März und vom 16. März 2009 - 13 UF 23/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Das Land Schleswig-Holstein hat der Beschwerdeführerin die durch das Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 30. Juni 2009 (400 mal gelesen)
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BVerfG: Anforderungen an Sorgerechtsentzug (1)
Urteile Sorgerecht  Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. Juni 2008 - 15 UF 95/07 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz  2 Satz 1 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Das Land Brandenburg hat dem Beschwerdeführer die durch das Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 30. Juni 2009 (447 mal gelesen)
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BVerfG: Anforderungen an Sorgerechtsentzug
Urteile Sorgerecht  
  1. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 18. Familiensenat in Freiburg - vom 24. Oktober 2008 - 18 UF 174/08 - und des Amtsgerichts Konstanz vom 23. Juni 2008 - 2 F 125/06 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 18. Familiensenat in Freiburg - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die weitergehende Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  2. Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer zu 1) seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 17. Juni 2009 (1383 mal gelesen)
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OLG Brandenburg Gemeinsame Sorge - Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten
Urteile Sorgerecht  

Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 23. Dezember 2008 – Az. 35 F 267/08 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Übrigen wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder L. und N. L. auf die Kindesmutter allein übertragen.

Die weitergehende Beschwerde des Kindesvaters wird zurückgewiesen.

Der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für N. und L. L. wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kindesvater auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 20. Mai 2009 (1605 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Entzug der Gesundheitsfürsorge bei Uneinigkeit
Urteile Sorgerecht  

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 29. Januar 2009 teilweise abgeändert.

Der Antragstellerin wird die Gesundheitsfürsorge für das Kind I. L. allein übertragen, sodass es im Übrigen, mit Ausnahme der bereits auf die Antragstellerin übertragenen Befugnis, für das Kind einen Reisepass bzw. Kinderausweis zu beantragen, bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt.

Die weitergehende Beschwerde und die weiteren Anträge der Eltern werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.

Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 19. Mai 2009 (1029 mal gelesen)
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