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Artikel zu dem Thema:

Urteile Kindesunterhalt


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216 Artikel (22 Seiten, 10 Artikel pro Seite)

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BGH: Vereinbarung der Eltern über den Kindesunterhalt
Urteile Kindesunterhalt  Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2007 aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Schwalbach vom 25. September 2006 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 04. März 2009 (1406 mal gelesen)
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OLG Zweibrücken: Erwerbsobliegenheit bei Teilzeitstelle
Urteile Kindesunterhalt  Im Rahmen seiner gesteigerten Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft muss der Unterhaltspflichtige, insbesondere wenn er nur teilschichtig arbeitet, eine weitere Beschäftigung suchen, um zusätzliche Mittel für den Kindesunterhalt zu erwirtschaften. Legt der Unterhaltspflichtige nicht dar, seiner Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt.
Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 29. Januar 2009 (825 mal gelesen)
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OLG Celle:Dynamischer Titel auch zu Gunsten der Unterhaltsvorschusskasse
Urteile Kindesunterhalt  Auch zugunsten der Unterhaltsvorschusskasse kann der Unterhalt minderjähriger Kinder nach § 1612 a Abs. 1 S. 2 und 3 BGB in dynamischer Form tituliert werden.
Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 29. Januar 2009 (1699 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Kindesunterhalt, Mietvorteil, Selbstbehalt
Urteile Kindesunterhalt  

1. Gegenüber einem volljährigen Unterhaltsberechtigten sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig; befindet sich die Kindesmutter im Erziehungsurlaub und erhält lediglich Erziehungsgeld in Höhe von 230,00 € monatlich, ist sie nicht leistungsfähig, aber auch nicht zu einer Nebenerwerbstätigkeit verpflichtet.

2. Der Unterhaltsschuldner, der eine Abänderung des bisherigen Titels begehrt, trägt die Darlegungs- und Beweislast für sein derzeitiges Einkommen, für seine Leistungsunfähigkeit, für alle Umstände, die seine Leistungsfähigkeit ausschließen oder mindern, für den Wegfall bestimmter Einkünfte und dafür, dass sie nicht mehr in zumutbarer Weise erzielt werden können.

3. Bewohnt der Unterhaltsschuldner ein in seinem Eigentum stehendes Haus, ist der gegenüber minderjährigen Kindern geltende notwendige Selbstbehalt um einen Mietanteil zu kürzen.

Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 29. Januar 2009 (313 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Kindesunterhalt bei Vorruhestand
Urteile Kindesunterhalt  

Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das am 02. April 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Nauen – Familiengericht - 24 F 236/07- abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, zu Händen der Klägerin für den gemeinsamen Sohn F. M., geb. am ….01.1999, ab dem Monat, der auf die letzte mündliche Verhandlung folgt, einen monatlich jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe gem. § 1612 a BGB, 36 Ziffer 4 EGZPO zu zahlen, abzüglich des jeweils anrechenbaren Kindergeldes.

2. Der Beklagte wird verurteilt, zu Händen der Klägerin für die gemeinsame Tochter Fr. M., geb. am ….10.2000, ab dem Monat, der auf die letzte mündliche Verhandlung folgt, einen monatlich jeweils bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe gem. § 1612 a BGB, 36 Ziffer 4 EGZPO zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, zu Händen der Klägerin für den gemeinsamen Sohn F. M. und die gemeinsame Tochter Fr. M. ab Mai 2007 bis einschließlich des Monats, der der letzten mündlichen Verhandlung folgt, die monatliche Differenz zwischen den gewährten und ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen und dem tatsächlichen Unterhaltsanspruch der minderjährigen Kinder zu zahlen, mithin jeweils 77,00 € monatlich pro Kind.

4. Der Beklagte wird verurteilt, zu Händen der Klägerin rückständigen Kindesunterhalt wie folgt zu zahlen:

für E. in Höhe von 3.013,00 €, für den Sohn F. in Höhe von 1.025,00 € und für die Tochter Fr. in Höhe von 987,00 €.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin 18 % und der Beklagte 82 % zu tragen. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin 10 % und der Beklagte 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 28. Januar 2009 (1239 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Erwerbsobliegenheit einer kindesunterhaltspflichtigen Mutter
Urteile Kindesunterhalt  Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 15. Oktober 2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 17. September 2008 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, erneut über den Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zu befinden.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 14. Januar 2009 (1351 mal gelesen)
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BGH: Zurechnung fiktiver Einkünfte
Urteile Kindesunterhalt  a) Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt voraus, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte.

b) Trotz der nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern können dem Unterhaltspflichtigen fiktive Einkünfte aus einer Nebentätigkeit nur insoweit zugerechnet werden, als ihm eine solche Tätigkeit im Einzelfall zumutbar ist.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 03. Dezember 2008 (1506 mal gelesen)
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BGH: Kindergartenbeiträge nicht im Kindesunterhalt enthalten
Urteile Kindesunterhalt  Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten. Das gilt sowohl für die Zeit vor dem 31. Dezember 2007 als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 am 1. Januar 2008 (Aufgabe der Senatsurteile vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 886 und vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 26. November 2008 (2531 mal gelesen)
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OLG Saarbrücken: Erwerbsobliegenheit
Urteile Kindesunterhalt  Einem arbeitslosen Unterhaltspflichtigen ist es anzusinnen, sich um jede Art von Tätigkeit zu bemühen und auch Arbeiten für ungelernte Kräfte, Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen anzunehmen. Hierbei hat er für die Suche nach Arbeit selbst die Zeit aufzuwenden, die dem Zeitaufwand eines vollschichtigen Erwerbstätigen entspricht.
Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 17. Oktober 2008 (253 mal gelesen)
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BGH: Im Mangelfall ist der Splittingvorteil der neuen Ehe einzusetzen
Urteile Kindesunterhalt  Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 17. September 2008 (1576 mal gelesen)
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